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Alg2, aber keine Befreiung

Verfasst: 08.10.2012, 17:10
von Pechvogel64
Hallo liebe Leute!

Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner Krankenkasse. Vorgeschichte: Ich musste Mitte März meine Umschulung wegen einer ähnlichen Krankheit (Erschöpfungsdepression) wie der, die im Januar 2009 zur Aussteuerung führte (Hörsturz & BurnOut), unterbrechen. Ich bekam kein Krankengeld, weil zum Einen die Gespräche mit dem BFW-Psychologen als Behandlung gelten und ich in der Zeit keine therapeutische Behandlung hätte haben dürfen. Zum Andern deswegen, weil wegen des ersten Krankengeldbezugs der Anspruch erschöpft war. Deshalb musste ich Alg2 beantragen.

Seit einiger Zeit kämpfe ich um meine Befreiung von den Zuzahlungen und bekam heute auf Nachfrage bzgl. Bearbeitungsstand die Auskunft, dass ich nicht befreit werden kann:

"Die Berechnung hat ergeben, dass Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben und eine Differenz in Höhe von 66,57 € noch zu leisten wäre."

Das entsprechende Schreiben sei schon letzte Woche an mich geschickt worden. Allerdings habe ich es nicht erhalten, hm. Habe darum gebeten, es mir nochmal zu schicken.

Ich weiß, eigentlich wäre es sinnvoller, diesen Schrieb abzuwarten und erst dann hier zu fragen... aber diese Nachricht war regelrecht ein Schock, denn mir steht finanziell das Wasser bis zum Hals (ich musste schon 2 Therapiestunden in diesem Quartal absagen und konnte mir auch meine Tabletten nicht holen, weil ich die Praxisgebühr nicht aufbringen kann, ist eine lange Geschichte *seufz*) und ich bin ständig am Grübeln, wie das sein kann!

Ich bin chronisch krank und habe auch einen GdB von 60. Daher müsste doch für mich die Belastungsgrenze 1% des Jahreseinkommens sein. ABER:

a) Ist es so, dass die Übergangszahlungen von Januar bis März (für März nur ein halbe) diese Belastungsgrenze angehoben haben und daher die übliche Berechnung für Alg2-Empfänger* für mich nicht gilt?

b) Mein Alg2 wurde ab Oktober erheblich gekürzt, weil mein Freund endlich Arbeit hat. Allerdings verdient er nicht genug, weswegen wir noch immer Hilfe für Unterkunft und Heizung bekommen, jeder 147,99 €, aber mehr eben nicht). Ich habe der KK meinen aktuellen Bescheid zukommen lassen, aber die sagen, die benötigen ihn nicht. Ich bekomme aber doch viel weniger als vorher und wesentlich mehr Geld als vorher haben wir auch nicht! Ist es denn egal, wieviel man bekommt, also wird immer der übliche Regelsatz als Berechnungsgrundlage genommen? Und wie verhält es sich dann, wenn man nicht das ganze Jahr Alg2 bekommt...)

Bitte sagt was, ich bin so mit den Nerven fertig... und wer weiß, wann dieses Schreiben kommt... lieben Dank!
:oops: :cry:


[* "...der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 89,76 €, bei chronisch Kranken 44,88 €." Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-675.html

Verfasst: 08.10.2012, 19:11
von Swantje B.
Hallo,

wenn du nicht das ganze Jahr ALG II erhalten hast, ist deine Grenze nicht 44,88 €.

Während des Bezugs von ALG II wird als Einkommen - unabhängig vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag - der Regelsatz (2012: 374 €) als Einnahme angerechnet. Das macht für ein ganzes Jahr: 12 x 374 € = 4.488 €. 1% davon sind 44,88 €.

Wenn du z.B. ab 01.04.2012 ALG II beziehst, ist das anzurechnende Einkommen für diese Zeit: 9 Monate x 374 € = 3.366 €. Für die Berechnung der Belastungsgrenze kommt aber noch das Einkommen aus der Zeit 01.01.2012 - 31.03.2012 dazu (z.B. Übergangsgeld, Krankengeld, oder was sonst an Einkommen da war).

Gruß
Swantje

Verfasst: 08.10.2012, 19:19
von Czauderna
Hallo, und ob du tatsächlich chronisch krank bist, das ist, so wie du es geschildert hast auch fraglich - es mussen nämlich neben den 60 m.d.E. auch noch die Pflegestufe II vorliegen und dazu vom Arzt der regelmässige Arzt-Patient-Kontakt bestätigt worden sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.10.2012, 20:21
von Pechvogel64
Hallo Ihr Beiden!

Dann war meine Vermutung also richtig.

Aber zu Pflegestufe 2: Nein, die habe ich natürlich nicht. Aber hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... e-820.html steht doch:

"2.1. Schwerwiegend chronisch krank

"Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer:

wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung)
und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

- pflegebedürftig mit Pflegestufe II oder III

- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 %. GdB oder GdS muss durch die schwerwiegende Krankheit begründet sein.

-Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist."

Also "mindestens eines" der Kriterien. Ich bin sogar wegen mehrerer Krankheiten schon jahrelang in Behandlung und habe als "mindestens eines der Kriterien" einen GdB von 60.

Ich spreche mal mit meiner Kasse.

Herzlichen Dank für Eure Hinweise!

Verfasst: 08.10.2012, 23:09
von roemer70
Hallo Pechvogel,

Du siehst die 1%-Regelung richtig. Eine Pflegestufe muss nicht vorliegen. Und gerade der Passus mit der "lebensbedrohlichen Verschlimmerung etc." wird mittlerweile sehr großzügig gehandhabt. Ich habe noch keinen Vorgang erlebt, in dem eine Kasse dem Versicherten sagt, die auf dem ärztlichen Vordruck angegebenen Diagnosen seien nicht schwerwiegend genug für die 1%-Grenze. Hat das ein anderer Sofa schonmal gesehen?

Gruß
roemer70