Alg2, aber keine Befreiung
Verfasst: 08.10.2012, 17:10
Hallo liebe Leute!
Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner Krankenkasse. Vorgeschichte: Ich musste Mitte März meine Umschulung wegen einer ähnlichen Krankheit (Erschöpfungsdepression) wie der, die im Januar 2009 zur Aussteuerung führte (Hörsturz & BurnOut), unterbrechen. Ich bekam kein Krankengeld, weil zum Einen die Gespräche mit dem BFW-Psychologen als Behandlung gelten und ich in der Zeit keine therapeutische Behandlung hätte haben dürfen. Zum Andern deswegen, weil wegen des ersten Krankengeldbezugs der Anspruch erschöpft war. Deshalb musste ich Alg2 beantragen.
Seit einiger Zeit kämpfe ich um meine Befreiung von den Zuzahlungen und bekam heute auf Nachfrage bzgl. Bearbeitungsstand die Auskunft, dass ich nicht befreit werden kann:
"Die Berechnung hat ergeben, dass Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben und eine Differenz in Höhe von 66,57 € noch zu leisten wäre."
Das entsprechende Schreiben sei schon letzte Woche an mich geschickt worden. Allerdings habe ich es nicht erhalten, hm. Habe darum gebeten, es mir nochmal zu schicken.
Ich weiß, eigentlich wäre es sinnvoller, diesen Schrieb abzuwarten und erst dann hier zu fragen... aber diese Nachricht war regelrecht ein Schock, denn mir steht finanziell das Wasser bis zum Hals (ich musste schon 2 Therapiestunden in diesem Quartal absagen und konnte mir auch meine Tabletten nicht holen, weil ich die Praxisgebühr nicht aufbringen kann, ist eine lange Geschichte *seufz*) und ich bin ständig am Grübeln, wie das sein kann!
Ich bin chronisch krank und habe auch einen GdB von 60. Daher müsste doch für mich die Belastungsgrenze 1% des Jahreseinkommens sein. ABER:
a) Ist es so, dass die Übergangszahlungen von Januar bis März (für März nur ein halbe) diese Belastungsgrenze angehoben haben und daher die übliche Berechnung für Alg2-Empfänger* für mich nicht gilt?
b) Mein Alg2 wurde ab Oktober erheblich gekürzt, weil mein Freund endlich Arbeit hat. Allerdings verdient er nicht genug, weswegen wir noch immer Hilfe für Unterkunft und Heizung bekommen, jeder 147,99 €, aber mehr eben nicht). Ich habe der KK meinen aktuellen Bescheid zukommen lassen, aber die sagen, die benötigen ihn nicht. Ich bekomme aber doch viel weniger als vorher und wesentlich mehr Geld als vorher haben wir auch nicht! Ist es denn egal, wieviel man bekommt, also wird immer der übliche Regelsatz als Berechnungsgrundlage genommen? Und wie verhält es sich dann, wenn man nicht das ganze Jahr Alg2 bekommt...)
Bitte sagt was, ich bin so mit den Nerven fertig... und wer weiß, wann dieses Schreiben kommt... lieben Dank!
[* "...der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 89,76 €, bei chronisch Kranken 44,88 €." Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-675.html
Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner Krankenkasse. Vorgeschichte: Ich musste Mitte März meine Umschulung wegen einer ähnlichen Krankheit (Erschöpfungsdepression) wie der, die im Januar 2009 zur Aussteuerung führte (Hörsturz & BurnOut), unterbrechen. Ich bekam kein Krankengeld, weil zum Einen die Gespräche mit dem BFW-Psychologen als Behandlung gelten und ich in der Zeit keine therapeutische Behandlung hätte haben dürfen. Zum Andern deswegen, weil wegen des ersten Krankengeldbezugs der Anspruch erschöpft war. Deshalb musste ich Alg2 beantragen.
Seit einiger Zeit kämpfe ich um meine Befreiung von den Zuzahlungen und bekam heute auf Nachfrage bzgl. Bearbeitungsstand die Auskunft, dass ich nicht befreit werden kann:
"Die Berechnung hat ergeben, dass Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben und eine Differenz in Höhe von 66,57 € noch zu leisten wäre."
Das entsprechende Schreiben sei schon letzte Woche an mich geschickt worden. Allerdings habe ich es nicht erhalten, hm. Habe darum gebeten, es mir nochmal zu schicken.
Ich weiß, eigentlich wäre es sinnvoller, diesen Schrieb abzuwarten und erst dann hier zu fragen... aber diese Nachricht war regelrecht ein Schock, denn mir steht finanziell das Wasser bis zum Hals (ich musste schon 2 Therapiestunden in diesem Quartal absagen und konnte mir auch meine Tabletten nicht holen, weil ich die Praxisgebühr nicht aufbringen kann, ist eine lange Geschichte *seufz*) und ich bin ständig am Grübeln, wie das sein kann!
Ich bin chronisch krank und habe auch einen GdB von 60. Daher müsste doch für mich die Belastungsgrenze 1% des Jahreseinkommens sein. ABER:
a) Ist es so, dass die Übergangszahlungen von Januar bis März (für März nur ein halbe) diese Belastungsgrenze angehoben haben und daher die übliche Berechnung für Alg2-Empfänger* für mich nicht gilt?
b) Mein Alg2 wurde ab Oktober erheblich gekürzt, weil mein Freund endlich Arbeit hat. Allerdings verdient er nicht genug, weswegen wir noch immer Hilfe für Unterkunft und Heizung bekommen, jeder 147,99 €, aber mehr eben nicht). Ich habe der KK meinen aktuellen Bescheid zukommen lassen, aber die sagen, die benötigen ihn nicht. Ich bekomme aber doch viel weniger als vorher und wesentlich mehr Geld als vorher haben wir auch nicht! Ist es denn egal, wieviel man bekommt, also wird immer der übliche Regelsatz als Berechnungsgrundlage genommen? Und wie verhält es sich dann, wenn man nicht das ganze Jahr Alg2 bekommt...)
Bitte sagt was, ich bin so mit den Nerven fertig... und wer weiß, wann dieses Schreiben kommt... lieben Dank!
[* "...der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 89,76 €, bei chronisch Kranken 44,88 €." Quelle: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-675.html