An die Sofa's: Freie Krankenhauswahl und Landesbasisfallwert
Verfasst: 08.10.2012, 11:56
Hallo zusammen,
ich lese hier seit einiger Zeit mit und habe mich bzgl. des Krankenkassensystems inzwischen recht umfangreich informiert.
Nun erwäge ich, von einer Ersatzkasse zur Securvita BKK zu wechseln, da diese mir einige, für mich attraktive Möglichkeiten bietet, die andere Kassen so nicht bieten.
Allerdings bieten die gemäß ihrer Satzung keine freie Krankenhauswahl an. Telefonisch teilte man mir mit, dass sich die Krankenhauswahl somit nach dem in der Einweisung genannten KH richtet und ich, wenn ich in ein anderes KH wollte, ich dies am mit dem einweisenden Arzt abklären sollte. Mir ist klar, dass dies in der Regel der sinnvollste Weg wäre.
Nun denke ich jedoch, dass ich ja trotz der Einweisung des Arztes ein freier Mensch bleibe und als solcher nicht gezwungen werden kann, in das vom Arzt vorgegebene KH zu gehen - ich denke, es geht im Zweifel nur um eine fragliche Kostenübernahme.
Hierzu richten sich meine Fragen:
1. Bei den Krankenkassen, die die freie KH-Wahl in der Satzung haben: Heißt dies, dass diese auch dann alle Kosten inkl. Fahrtkosten übernehmen, wenn ich ein anderes als in der Einweisung genanntes KH wähle?
2. Gesetzt den Fall, ich bin bei einer KK, die die freie KH-Wahl nicht als Satzungsleistung hat und wähle ein anderes als in der Einweisung genanntes KH und dieses nimmt mich auch auf. Gemäß § 39,2 SGB V können mir dann die Mehrkosten auferlegt werden. Wie man mir bei der Securvita mitteilte, geht es hier in erster Linie um die Erstattung von Fahrtkosten und auf die könnte ich in diesem Falle gut verzichten. Die Frage wäre nun, was an angesichts der Landesbasisfallwerde an zusätzlichen Mehrkosten auf mich zukommen könnte.
Wenn ich dies richtig verstehe, ergeben sich die Krankenhauskosten durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit der entsprechenden Bewertungsrelation von der vorgenommenen Behandlung. Somit dürften ja bei Behandlung in demselben Bundesland keine Mehrkosten anfallen und bei Behandlung in einem Bundesland mit einem niedrigeren Landesbasisfallwert ebenfalls nicht - oder habe ich hier etwas übersehen?
3. Ich wohne in NRW - hätte also bereits in meinem Bundesland ein recht breites Spektrum an Krankenhäusern zur Auswahl, wenn ich die Fahrtkosten selber trage.
Für NRW beträgt der Landesbasisfallwert 2012 2961,26 €. Wenn ich nun z.B. in ein KH in Baden-Württemberg ginge, wo der Landesbasisfallwert 3034,64 € beträgt, dann hätte ich im Zweifel die Differenz von 73,38 € pro Bewertungsrelation selbst zu tragen. Bei einer Behandlung mit der Bewertungsrelation von z.B. 10,000 müßte ich also 733,80 € im Zweifel selbst bezahlen.
Vielen Dank und einen netten Gruß,
Qarsten.
ich lese hier seit einiger Zeit mit und habe mich bzgl. des Krankenkassensystems inzwischen recht umfangreich informiert.
Nun erwäge ich, von einer Ersatzkasse zur Securvita BKK zu wechseln, da diese mir einige, für mich attraktive Möglichkeiten bietet, die andere Kassen so nicht bieten.
Allerdings bieten die gemäß ihrer Satzung keine freie Krankenhauswahl an. Telefonisch teilte man mir mit, dass sich die Krankenhauswahl somit nach dem in der Einweisung genannten KH richtet und ich, wenn ich in ein anderes KH wollte, ich dies am mit dem einweisenden Arzt abklären sollte. Mir ist klar, dass dies in der Regel der sinnvollste Weg wäre.
Nun denke ich jedoch, dass ich ja trotz der Einweisung des Arztes ein freier Mensch bleibe und als solcher nicht gezwungen werden kann, in das vom Arzt vorgegebene KH zu gehen - ich denke, es geht im Zweifel nur um eine fragliche Kostenübernahme.
Hierzu richten sich meine Fragen:
1. Bei den Krankenkassen, die die freie KH-Wahl in der Satzung haben: Heißt dies, dass diese auch dann alle Kosten inkl. Fahrtkosten übernehmen, wenn ich ein anderes als in der Einweisung genanntes KH wähle?
2. Gesetzt den Fall, ich bin bei einer KK, die die freie KH-Wahl nicht als Satzungsleistung hat und wähle ein anderes als in der Einweisung genanntes KH und dieses nimmt mich auch auf. Gemäß § 39,2 SGB V können mir dann die Mehrkosten auferlegt werden. Wie man mir bei der Securvita mitteilte, geht es hier in erster Linie um die Erstattung von Fahrtkosten und auf die könnte ich in diesem Falle gut verzichten. Die Frage wäre nun, was an angesichts der Landesbasisfallwerde an zusätzlichen Mehrkosten auf mich zukommen könnte.
Wenn ich dies richtig verstehe, ergeben sich die Krankenhauskosten durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit der entsprechenden Bewertungsrelation von der vorgenommenen Behandlung. Somit dürften ja bei Behandlung in demselben Bundesland keine Mehrkosten anfallen und bei Behandlung in einem Bundesland mit einem niedrigeren Landesbasisfallwert ebenfalls nicht - oder habe ich hier etwas übersehen?
3. Ich wohne in NRW - hätte also bereits in meinem Bundesland ein recht breites Spektrum an Krankenhäusern zur Auswahl, wenn ich die Fahrtkosten selber trage.
Für NRW beträgt der Landesbasisfallwert 2012 2961,26 €. Wenn ich nun z.B. in ein KH in Baden-Württemberg ginge, wo der Landesbasisfallwert 3034,64 € beträgt, dann hätte ich im Zweifel die Differenz von 73,38 € pro Bewertungsrelation selbst zu tragen. Bei einer Behandlung mit der Bewertungsrelation von z.B. 10,000 müßte ich also 733,80 € im Zweifel selbst bezahlen.
Vielen Dank und einen netten Gruß,
Qarsten.