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Besteht Anspruch auf Krankengeld???

Verfasst: 05.10.2012, 14:00
von lingling
hallo liebe gemeinde,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. bin schon etwas verzweifelt.

und zwar soll meine frau an beiden knien wegen der selben ursache operiert werden. es sollen jedoch nicht beide gleichzeitig operiert werden, sonder nacheinander. zuerst wird ein knie operiert und dafür wird sie 6 wochen krankgeschrieben. im anschluss wird sie am zweiten knie operiert und weitere 6 wochen krankgeschrieben. die krankschreibung erfolgt lückenlos.

nun ist meine frage, ob sie nach den ersten 6 wochen anspruch auf krankengeld hat. wir haben uns vorab schon bei der krankenkasse erkundigt und die meinten nur, dass kein anspruch darauf besteht, weil sie an verschiedenen beinen operiert wird. ist das denn relevant? ist es denn nicht wichtiger dass es sich um dieselbe krankheit handelt?

der chef von ihr macht ihr schon stress, weil er sie nicht 3 monate lang bezahlen will.

ich wäre euch für eure hilfe dankbar.

lg
lingling

Verfasst: 05.10.2012, 16:23
von reallyangry
Hallo LingLing,
dass deine Frau nacheinander an den Knie operiert wird, ist ja wohl logisch.
Das dient einzig und alleine der postoperativen Rehabilitation nach dem jeweiligen Eingriff - oder soll deine Frau zur Rollstuhlfahrein operiert werden, in dem beide Knie auf einmal operiert werden????
Weder der Chef noch die Kasse sollten da motzen.

Und wieso glaubt der Chef, dass er für 3 Monate zahlen muß???
Wenn deine Frau nicht schon wegen derselben Krankheit aus der Lohnfortzahlung raus ist, dann muss der 6 Wochen löhnen und dann gibt es Krankengeld.

Und was die Krankenkasse da wegen den "zwei Beinen" sagt, ist ja wohl Kokolores.

Es sei denn, der Anspruch auf Krankengeld ist (fast schon) erschöpft wegen längerer AU, aber da müssten mehr Daten her.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 05.10.2012, 17:18
von Czauderna
Hallo,
das ist so ein Fall, bei dem ich mich in der Praxis wirklich nur auf das verlassen kann was die Ärzte (ggf. auch der MDK) sagen hinsichtlich des Zusammenhangs.
Ich würde mir da als Kasse kein Urteil erlauben. Aus meiner Praxis heraus weiß ich aber, dass es auch da bei den Ärzten unterschiedliche Auffassungen geben kann.
Was den Arbeitgeber betrifft, so sind dessen Argumente nicht stichhaltig -
ermuss keine drei Monate zahlen, es seiden der Tarif- oder Arbeitsvertrag sagt zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle etwas anderes aus, und ggf. erhält er über die Lohnausgleichskasse bis zu 80% seiner Aufwendungen nach dem AAG. wieder
zurück.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.10.2012, 17:49
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn die Krankschreibung lückenlos erfolgt, dann zahlt der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen und dann die Kasse. Die zweite Erkrankung ist dann ein Hinzutritt.

Sollte zwischendurch Arbeitsfähigkeit bestehen, müsste man halt genau prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen besteht. Wenn Deine Frau z.B. Rheuma hat, und nun beide Knie betroffen sind, dann zählt es als gleiche Erkrankung. Ist es normaler Verschleiß, hat li. mit re. nicht unbedingt was zu tun. Da könnte der Arbeitgeber ggf. wieder mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung eintreten.

LG, Fee

Verfasst: 05.10.2012, 17:50
von broemmel
Moin,

das ist wirklich eine medizinische Frage.

Zum einen, ob die AU im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Wenn jeweils der Meniskus (nur als Beispiel) operiert wird sind es zwei verschiedene Krankheiten.

Aber unabhängig davon. Wenn es sich um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit, d. h. wenn die Arbeitsunfähigkeit durch die 2. Op mit der AU-Zeit der 1. Op überschneiden muss der Arbeitgeber auch nur insgesamt 6 Wochen zahlen.