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Krankenkasse will Vollmacht für Urlaub

Verfasst: 01.10.2012, 09:17
von villosa
Guten Morgen,

Ich hab eine Frage. Ich bin seid September 2011 Krank und bekomme Krankengeld.

Jetzt hab ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass ich
ihnen eine Vollmacht geben soll, damit sie meinen Jahresurlaub für 2011
und 2012 bei meinem Arbeitgeber beantragen können. Hierdurch wurde sich die Zahlung des Krankengeldes verlängern.

Stimmt das?

Gruß

Verfasst: 01.10.2012, 11:53
von pfirsich30
Hallo,

genau das würde mich jetzt auch mal interessieren. Ich bekomme ebenfalls seit 30. August 2011 Krankengeld und bin immer noch beschäftigt bei meiner Firma. Habe noch 12 Tage Resturlaub aus 2011 und dieses Jahr halt komplett (24 Tage bis Dezember).
Mir wurde allerdings so etwas von meiner Krankenkasse nicht geschickt. Ich soll ab 18. Oktober ausgesteuert werden, hatte aber ja Widerspruch eingelegt.
Aber es klingt schon seltsam für mich. Man kann und konnte den Urlaub doch nicht nehmen, wieso soll der beim Krankengeld angerechnet werden?
Falls mich die Firma kündigt, hätte ich doch Anspruch darauf, dass mir die Urlaubstage ausgezahlt werden, weil ich sie wegen Krankheit nicht nehmen konnte und auch nicht mehr nehmen kann.

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 01.10.2012, 13:48
von Carola
Dein Arbeitgeber wird kein Intresse haben dich in Urlaub zu schicken, da ja
angeblich klar ist das du nach den Urlaub weiter krank bist.
Du musst dir allerdings auch klar sein das du als Gesund gelten würdest
wenn du im Urlaub bist.
D.H eine Wiedereingliederung nachträglich würde abgelehnt da du ja erst vor kurzen Arbeitsfähig warst.
Ach ja, Urlaub ist für die Erholung da und nicht als Ersatz für Krankschreibungen, du wirst ihn noch bitter benötigen, wenn du wieder gesund bist, bzw solltest du wegen Krankheit/EM-Rente gekündigt werden
bekommste ihn ausgezahlt.
Zur ersten Frage, ja die Urlaubszeit wird an der Krankengeldzeit hinten
dran gehängt, zählt also nicht dazu.

Verfasst: 01.10.2012, 14:36
von villosa
Hallo,

Danke für die Info.

Welchen Grund könnte denn die KK haben für mich meinen Urlaub
nehmen zu wollen? Und kann mir was negatives passieren wenn ich
die Vollmacht unterschreibe?

Verfasst: 01.10.2012, 15:35
von Carola
Welchen Grund ?
Nun da warte ich mal auf Antwort der KK Mitarbeiter hier, mir fallen
da einige ein, nur keiner der dafür sprechen würde den Urlaub zu
beantragen.
Sollte hier Schweigen im Walde herrschen von seiten der KK Mitarbeiter,
kannst du dir vorstellen was du besser nicht machst.
Wobei ich glaube das Czauderna, GerneKrankenVersichert, oder
CiceroOWL, sich melden und dir etwas dazu sagen können.
Das sind SB`ler Verschiedener Krankenkassen und sollten es wissen.
lg

Verfasst: 01.10.2012, 15:53
von Krankenkassenfee
Hallo,
tut mir leid, habe ich noch nie gehört oder in der Praxis erlebt.

Könnte mir es so vorstellen, dass bei erneuter AU nach dem Urlaub eine neue 12-Monatsfrist ja läuft, und dann ggf. ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Aber es soll ja Arbeitgeber geben, wo man erst mal Arbeitsfähigkeit unter Beweis stellen muss, um überhaupt Urlaub nehmen zu können.

LG, Fee

Verfasst: 01.10.2012, 15:56
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 01.10.2012, 16:15
von Carola
Der Antritt von Erholungsurlaub im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Beim Antritt des Erholungsurlaubs muss Arbeitsfähigkeit vorliegen, d.h. die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit muss zu Ende sein.

Also, du bist bei Urlaubsantritt gesund.
Den Gedankengang von Krankenkassenfee kann ich nachvollziehen,
ist aber nicht im Sinne einer Krankenkasse, wenn es so sein sollte
hast du mit deiner KK einen Glückstreffer gelandet.

Verfasst: 01.10.2012, 16:31
von Herby2011
Hallo Villosa,

grundsätzlich würde ich Dir abraten, Urlaub zu nehmen, während Du noch arbeitsunfähig bist und einen Krankengeldanspruch hast. Auf jeden Fall rate ich Dir ab, Deiner Krankenkasse dafür eine Vollmacht zu geben. Wozu auch? Ich kenne natürlich keine Details, aber wenn überhaupt Urlaub in Frage käme, dann solltest Du das selbst mit dem Arbeitgeber regeln.

Mein Tipp: Ruf doch bitte bei Deiner Kasse an und frage nach den Gründen für diese Vollmacht und die Notwendigkeit aus Sicht der Kasse, Urlaub zu nehmen. Die Antwort kannst Du dann hier einstellen. Vielleicht bekommen wir dann ein besseres Bild.

Liebe Grüße
Herby

Verfasst: 01.10.2012, 17:06
von Bully
Herby2011 hat geschrieben: Urlaub zu nehmen, während Du noch arbeitsunfähig bist
Hallo,

das könnte Sie meiner Meinung nach auch nicht,
denn Erholungsurlaub setzt voraus, dass Sie arbeitsfähig, also nicht krankgeschrieben ist,

Gruß Bully

Verfasst: 01.10.2012, 18:40
von Czauderna
Hallo,
also, ich bin da skeptisch und rate von diesem "Deal" ab. Wir halten fest, während des vom Arbeitgeber bezahlten Urlaubs liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor und man muss sich das nur mal vorstellen - Arbeitsunfähig, und zwar so schwer und lange, dass es zum Krankengeldbezug kommt, dann von heute auf morgen für zwei oder drei Wochen auf einmal arbeitsfähig und ab in den Urlaub, dann zurück und sofort wieder so krank, dass die Kasse sofort Krankengeld zahlen wird ??.
Ich denke eher, dass es zum Einen der Versuch ist die laufende Krankengeldzahlung zu vermeiden, was zunächst ja nicht schlimm ist, bekäme doch der Arbeitnehmer während dieser Zeit mehr auf sein Konto eingezahlt als beim Krankengeldbezug und die Kasse würde die Leistung sparen, das kann sich aber auch ganz schnell zum Boomerang entwickeln, nämlich das genau die Argumentation kommt, dass doch in der Zeit des "Urlaubs" Arbeitsfähigkeit bestand und dann die erneute AU (es kann keine Folge-Meldung erstellt werden) angezweifelt wird. Ich sage AU. ist AU. bischen von vornherein geplante Arbeitsfähigkeit geht nicht, bisschen schwanger geht ja auch nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere gibt oder gab es mal die Möglichkeit sich nicht genommenen Urlaub auszahlen zu lassen, also als Einmalzahlung, die dann für sich beitragspflichtig ist oder dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen wird und das ohne den lfd. Krankengeldanspruch zu verlieren.
Auch sehr erstaunlich finde ich das Ansinnen dieser Kasse, selbst beim Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub für dessen Arbeitnehmer zu stellen -
kreativ sind die da schon.
Wie immer muss ich auch hier etwas zu Machts Sinn schreiben - er übertreibt natürlich wieder masslos, aber so ganz daneben liegt er mit seiner Vermutung meiner Meinung nach nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.10.2012, 18:51
von Carola
Wäre Nett wenn du uns den Namen deiner Krankenkassen mitteilen
würdest.
Hast ja auch fundierte Antworten bekommen, und es gibt einige Leute,
auch viele KK Mitarbeiter die so ein Vorgehen nicht gutheissen.
Wie du siehst..mach es besser nicht, zumal mir neu wäre das eine
KK für dich Urlaub beantragen kann.
Dein Arbeitgeber ist/wäre auch sehr erstaunt.
Aber wenn du das Anschreiben der KK hier einstellen könntest, würdest du
vielen anderen helfen, sowas zu vermeiden.
Sinn und Zweck dieses Forums ist hilfe zu bekommen und auch zu geben.

Verfasst: 01.10.2012, 19:04
von Bully
Czauderna hat geschrieben:

Wenn ich mich richtig erinnere gibt oder gab es mal die Möglichkeit sich nicht genommenen Urlaub auszahlen zu lassen, also als Einmalzahlung, die dann für sich beitragspflichtig ist oder dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen wird und das ohne den lfd. Krankengeldanspruch zu verlieren.
Hallo,

naja, da würde ich aber mal schaun was der Taschenrechner so sagt.:)

denn der Erholungsurlaub verfällt ja nicht,

topnews.de/eugh-urlaub-verfaellt-trotz-langer-krankheit-nicht-333917

Gruß Bully

Verfasst: 01.10.2012, 19:31
von Czauderna
Hallo,
ja, Bully, geht natürlich auch - hatte ich nicht mehr daran gedacht - egal, wie auch immer, selten waren sich hier alle so einig.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.10.2012, 20:58
von villosa
Hallo,

Machts Sinn hat nicht unrecht mit seiner Vermutung bzgl. der KK.

Die Aussage des Mitarbeiters war, das man so das Krankenkgeld
rauszögern kann. Ich vermute er meint, dass wenn ich jetzt
meinen kompletten Urlaub nehme ja in der Zeit Urlaubsgeld
bekomme und nach dem Urlaub weider Krankengeld.

Im Anschreiben war nur gestanden wie telefonisch besprochen
anbei ...... und die Vollmacht ist lediglich ein 3 Zeiler in dem steht,
dass ich meine KK die Vollmacht erteile bei meinem Arbeitgeber
meinen Urlaub zu beantragen. Das wars.

Ich bin wirklich unsicher was ich machen soll. Nicht das ich mir
da wirklich selber ins Knie schieß.

Die nächste Frage ist, was passiert wenn ich die Vollmacht nicht
unterschreibe? Kann dann die KK die Zahlung des Krankengeldes einstellen?

Gruß und Danke für die bisherige Hilfe und Tipps