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zwei mal sechs wochen lohnfortzahlung bei selber krankheit?

Verfasst: 29.09.2012, 17:12
von Miep
hallo liebes forum,

ich war von august 2011 bis mitte februar 2012 krank, bekam erst 6 wochen lohnfortzahlung, dann krankengeld, während meiner reha 4 wochen lang übergangsgeld und dann wieder krankengeld.

vom 15.02 an war ich dann wieder arbeiten bis ich am 25.06 wegen der selben erkrankung einen stationären klinikaufenthalt angetreten habe, der insgesamt 12 wochen dauerte.

ich hab dann selbstsamer wieder 6 wochen lohnfortzahlung bekommen bevor am 06.08 wieder die krankenkasse zahlte.

war das korrekt so?

wenn ich diesen artikel

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arb ... nt_09.html

richtig verstehe, hätte ich doch darauf kein anrecht mehr gehabt, da zwischen dem ende der ersten AU und dem beginn der zweiten keine 6 monate lagen?

oder verhält es sich anders, wenn ein jahreswechsel während der AU stattfindet?

habe etwas angst, dass da ein fehler passiert ist, der irgendwann auffällt und dann verlangt mein arbeitgeber eine menge geld von mir zurück....

kann mir jemand weiterhelfen?

danke.

Verfasst: 29.09.2012, 17:22
von Carola
Normal sollte die KK deine AG mittteilen das sie sofort wieder Krankengeld
zahlen muss.
Aber..Die möchten für die 6 Wochen kein Krankengeld zahlen, und warten ab was passiert. Passiert nix, haben sie 6 Wochen im Sack, meldet sich
der AG zahlen sie, und sagen sorry, versehen. Dein AG holt sich die Kohle dann von dir zurück.
Ich würde an deiner stelle erstmal mein AG nichts von der Diagnose erzählen, ansonsten ist man ja auch als Patient auf treu und glauben angewiesen. Welcher Mitbürger mit z.b einen Migrationshintergrund
Googelt nach ob seine KK oder sein AG zahlen muss ?
Mach das so wie die KK und H.Kohl, erstmal aussitzen.
lg

Verfasst: 29.09.2012, 17:52
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert hätte die Kasse eindeutig zahlen müssen wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Ober er dies muss, das zu überwachen obliegt ihm allein - die Kasse darf ihm nur auf Anfrage den Zusammenhang bestätigen.
Ich weiß allerdings aus der Praxis, dass es Arbeitgeber gibt (meist Großfirmen), die
quasi "Daueraufträge" bei diversen Krankenkassen laufen haben und die Kasse von sich aus die Zusammenhänge mit den Ärzten oder dem MDK abklärt und dem Arbeitgeber unaufgefordert mitteilt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kasse die AU-Meldungen durch die Arbeitnehmer sofort zugeleitet werden.
Für den Arbeitnehmer ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber immer die beste Lösung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.09.2012, 18:09
von Carola
Für den Arbeitnehmer ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber immer die beste Lösung.

Für die Krankenkasse um so mehr.
Arbeitnehmer bekommt ca.20% mehr. Krankenkasse spart ?
genau. 100% mal 6 wochen. Wer hat da die größere Ersparnis/Vorteil ?
LFZ Beispiel 1500€
Krankengeld 1300€
AN würde in 6 Wochen zum Krankengeldvergleich 300€ mehr erhalten wenn er LFZ bekommt.
KK spart 1950€...
Wer ist der große Gewinner bei der Sache ?

Verfasst: 29.09.2012, 18:27
von broemmel
Das Mitglied. Was für eine komische Frage.

Es erhält Gehalt. Ungekürzt. Oder gibts da Zweifel?

Verfasst: 29.09.2012, 18:49
von Miep
der arbeitgeber hat ja gezahlt, wieder 6 wochen für die selben erkrankung...

daher mach ich mir sorgen, dass eine rückforderung auf mich zukommt...

Verfasst: 29.09.2012, 19:24
von Carola
Wenns nach Breommel geht bist du ja der Nutzniesser mit
300€ mehr, als wenn alles rechtens abgelaufen wäre.
Wenns nach den Gesetz geht hat die kk 1950 € weniger in der Tasche,
Also nochmal für kleine Broemmels.
Die KK macht 1950€ Gewinn, das Mitglied 300€, aber muss damit leben
das der AG es zurückfordern kann.
Sowas soll ein KK-SB`ler sein.
Die Aussage von Czauderna stimmt. Wäre da nicht das
Damoklesschwert der Rückforderung des AG. Glaub mir, die KK stellt sich so Dumm wie Broemmel, er scheint ihr Häuptling zu sein.
lg
PS: Wenn du absolut sicher gehen willst, und es dich belastet, schreib deine KK an das der Krankengeldbescheid nicht stimmen kann, da du kein Anspruch auf LFZ hattest. Nachweislich per Einschreiben, bzw Abgabe bei der KK, und Eingangsstempel auf Kopie.
Broemmel ist bestimmt der jenige der für den Stempeldienst zuständig ist, sag ihn bitte er soll es auf der richtigen seite machen, und nicht auf deiner Hand :)

Verfasst: 29.09.2012, 20:07
von Czauderna
Carola hat geschrieben:Wenns nach Breommel geht bist du ja der Nutzniesser mit
300€ mehr, als wenn alles rechtens abgelaufen wäre.
Wenns nach den Gesetz geht hat die kk 1950 € weniger in der Tasche,
Also nochmal für kleine Broemmels.
Die KK macht 1950€ Gewinn, das Mitglied 300€, aber muss damit leben
das der AG es zurückfordern kann.
Sowas soll ein KK-SB`ler sein.
Die Aussage von Czauderna stimmt. Wäre da nicht das
Damoklesschwert der Rückforderung des AG. Glaub mir, die KK stellt sich so Dumm wie Broemmel, er scheint ihr Häuptling zu sein.
lg
PS: Wenn du absolut sicher gehen willst, und es dich belastet, schreib deine KK an das der Krankengeldbescheid nicht stimmen kann, da du kein Anspruch auf LFZ hattest. Nachweislich per Einschreiben, bzw Abgabe bei der KK, und Eingangsstempel auf Kopie.
Broemmel ist bestimmt der jenige der für den Stempeldienst zuständig ist, sag ihn bitte er soll es auf der richtigen seite machen, und nicht auf deiner Hand :)
Hallo,
also, wir solten auch bedenken in diesem Fall, dass der Arbeitgeber sich ggf. seine sechs Wochen mit bis zu 80 % von der Kasse wiederholen kann nach dem AAG. - dann sollten wir wissen, dass der Arbeitgeber nachträglich nicht das Gehalt vom Arbeitnehmer zurückfordern kann, weil dieser das Entgelt in guten Glauben erhalten und verbraucht hat - ergo kann der Arbeitgeber, wenn er seinen Summe aus dem AAG. zurück zahlt bei der Kasse einen
Ersatzanspruch in Höhe des Krankenngeldes stellen.
Klar, die Kasse hat bei diesem Fall Geld gespart, das ist richtig, aber wenn es der Rat suchende eben nicht aushalten kann, dann sollte er seinen Arbeitgeber
informieren, er muss ja keine Diagnose nennen - wenn dann seine Au-Meldungen zeitgerecht bei der Kasse waren, wird er u.U. nur einen Tag verlieren und dann eben Krankengeld abzl. Beiträge erhalten.
Lassen wir ihn entscheiden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.09.2012, 23:30
von roemer70
Ich weiß nicht, was das ganze "die bösen Kassen mit ihren Hintergedanken" soll...
Czauderna hat es auf den Punkt gebracht:
Ober er dies muss, das zu überwachen obliegt ihm allein - die Kasse darf ihm nur auf Anfrage den Zusammenhang bestätigen.
Wenn das Personalbüro pennt, kommt es halt dazu. Und nicht bei jeder Kassen-EDV leuchtet auf, wenn jemand keinen EFZ-Anspruch hat.

Verfasst: 29.09.2012, 23:44
von broemmel
Es geht doch wohl darum das die Kassen das absichtlich machen, um sich zu bereichern.

Aber das Geschrei ist dann wohl noch grösser, wenn die Kassen die Arbeitgeber darauf hinweisen und die armen Versicherten dann weniger netto haben.

Dann heisst es, wie kann man sowas machen, die behandeln ihre Mitglieder schlecht.

So langsam nervt das echt. Vor allem dieses Nichtwissen von Fachleuten die noch nie eine Minute in einer Kasse gearbeitet haben und deshalb das absolute Wissen über Verfahrensabläufe haben.