Fragen zu Kündigung während Bezug von Krankengeld
Verfasst: 27.09.2012, 16:30
Gute Tag,
Ich bin seit dem 12.06.2012 AU, aufgrund eines Narben- u. Nabelbruchs. Ende Juni wurde dann durch einen Laparoskopischen Eingriff(Es wurden 8 „Öffnungen“ benötigt) die beiden Brüche beseitigt und es wurden 2 Netze(Einmal 20x30 cm und einmal 20x15 cm) eingesetzt. Bei der Op wurde gleichzeitig ein massiver Verwachsungsbauch mit „heftigsten Verwachsungen in allen Bereichen“(Zitat OP-Bericht.) festgestellt und es wurden auch sehr viele Verwachsungen entfernt. Im Grunde musste sich die Chirurgen den weg zu den Brüchen erst mal freischneiden. Soweit so gut.
Nach 5 tägigem Krankenhausaufenthalt wurde ich dann in die Obhut meines HA entlassen, der mich auch immer schön weiter AU schrieb. Leider haben sich die Beschwerden nach der Op erst richtig verschlimmert. Mein HA überwies mich dann wieder an das Krankenhaus, die dann 6.09.2012 nochmal reingeschaut haben, und weiter Verwachsungen des Darms beseitigten. Nach dieser Op wurde mir auch mitgeteilt, daß ich im unteren rechten Viertel des Bauches über praktisch keine Bauchmuskulatur verfüge und das durchaus zu den von mir geschilderten Beschwerden führen könnte. Ich habe in der genannten Region je eine 30cm lange horizontal und eine 15 cm vertikal verlaufende Narbe durch einen Blinddarm Durchbruch im Jahre 2007 (Bauchfellentzündung, Sepsis, Reflux indizierte Lungenentzündung durch Not OP, Netten Keim in einer der Drainagen, wo dann ein ordentlicher Batzen Gewebe entfernt werden musste. Insgesamt 11 mal operiert worden in 3 Monaten und eine Wundheilung, die sich über 13 Monate hinzog.).
Mein HA schrieb mich nach dem Aufenthalt im Krankenhaus dann wieder krank. Der aktuelle Zahlschein läuft bis zum 30.09.2012.
Die Problematik ist aber, daß mein Arbeitgeber mich betriebsbedingt und fristgerecht zum 15.09.2012 gekündigt hat. Im Grunde nicht schlimm, da ich ja seit der 2 Op recht sicher bin, daß der ausgeübte Beruf nicht mehr in Frage kommt. Mein HA hat mir auch schon ein Attest angefertigt, in dem er aus medizinischen Gründen zu einer Umschulung rät.
Allerdings hat die SB von der AOK am Montag, als ich mal nach meinem Zahlschein fragen wollte, schon ein wenig komisch wegen der Kündigung reagiert. Es würden ja jetzt andere Vorausetzungen wegen der Arbeitsunfähigkeit gelten. Meine Frage, welche das denn wären, wurde nicht beantwortet. Gut. Hab ich mal gegoogelt und Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über... gefunden.
Außerdem wollte mir die SB auch den Zahlschein nicht wieder mitgeben, da sie den für die Bearbeitung der Zahlung bräuchte. Bis Dato wurden von Ihr immer Kopien gemacht und ich konnte das Ding direkt wieder mitnehmen. Bis Heute(27.09.2012) wurde mir der Zahlschein auch nicht wieder per Post zugesandt. Morgen Früh habe ich einen Termin bei meinem HA, zur Kontrolle(Die beiden Wunden der 2. Laparoskopie haben sich entzündet. Des weiteren bestehen ja noch immer massive Beschwerden.).
Ich werde Morgen Früh, vor meinem Arztbesuch, noch zur Krankenkasse tingeln und nach dem Zahlschein fragen. Was mache ich, wenn die mir keinen geben? Wie muss die Weiterbescheinigung der AU ohne Zahlschein durch meinen HA aussehen? Einfacher Gelber?
Montag habe ich eh einen Termin beim VDK wegen Antragstellung auf GdB und der Rechtsberatung zum Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Da kann man mich unter Umständen ja noch eingehender Beraten, wenn die KK jetzt Probleme macht. Ist aber immer schöner, wenn man bei solchen Themen nicht ins kalte Wasser geworfen wird, und man merkt, wenn einem da kompletter Unsinn erzählt wird. Deswegen der Post hier.
Um auf die neuen Voraussetzung bei Kündigung während des Krankengeldes zu kommen.
Die Regelung für leichte Tätigkeiten greift doch nur, wenn ich schon vor Bezug des Krankengeldes arbeitslos war?
Ich bin gelernter Teilezurichter(Anerkannter Ausbildungsberuf.) und habe bis zu meiner Krankschreibung auch in diesem Bereich gearbeitet. In meinem Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit aber als Schlosser(Industriemechaniker) ohne Brief bezeichnet. Das Tätigkeitsfeld während meiner Anstellung umfasste aber genau das Tätigkeitsfeld des Teilezurichters. Wird sogar von der IHK bzw. Technikerschule als Berufserfahrung in eben diesem Beruf gewertet. Kann die KK sich jetzt an eben dieser Bezeichnung, Schlosser ohne Brief, aufhängen?
Müsste ich nicht zumindest als Angelernter gelten und somit die Regelung greifen, daß für die AU ähnliche Arbeiten berücksichtigt werden müssen?
Arbeiten in Zwangslagen, Heben von Lasten, Arbeit an Schweren Maschinen, Stunden langes Stehen etc. Ohne diese Tätigkeiten kommt man im Verarbeitenden Bereich der Metallindustrie nicht weit. Oder können die jetzt einfach hingehen und sagen, „Werd halt Pförtner“?
Vielleicht ist das ganze ja nur eine unglücklichen Überschneidung mit der Post, komisch ist das ganze schon. Ich bin mal auf Morgen Früh gespannt.
Ich bin seit dem 12.06.2012 AU, aufgrund eines Narben- u. Nabelbruchs. Ende Juni wurde dann durch einen Laparoskopischen Eingriff(Es wurden 8 „Öffnungen“ benötigt) die beiden Brüche beseitigt und es wurden 2 Netze(Einmal 20x30 cm und einmal 20x15 cm) eingesetzt. Bei der Op wurde gleichzeitig ein massiver Verwachsungsbauch mit „heftigsten Verwachsungen in allen Bereichen“(Zitat OP-Bericht.) festgestellt und es wurden auch sehr viele Verwachsungen entfernt. Im Grunde musste sich die Chirurgen den weg zu den Brüchen erst mal freischneiden. Soweit so gut.
Nach 5 tägigem Krankenhausaufenthalt wurde ich dann in die Obhut meines HA entlassen, der mich auch immer schön weiter AU schrieb. Leider haben sich die Beschwerden nach der Op erst richtig verschlimmert. Mein HA überwies mich dann wieder an das Krankenhaus, die dann 6.09.2012 nochmal reingeschaut haben, und weiter Verwachsungen des Darms beseitigten. Nach dieser Op wurde mir auch mitgeteilt, daß ich im unteren rechten Viertel des Bauches über praktisch keine Bauchmuskulatur verfüge und das durchaus zu den von mir geschilderten Beschwerden führen könnte. Ich habe in der genannten Region je eine 30cm lange horizontal und eine 15 cm vertikal verlaufende Narbe durch einen Blinddarm Durchbruch im Jahre 2007 (Bauchfellentzündung, Sepsis, Reflux indizierte Lungenentzündung durch Not OP, Netten Keim in einer der Drainagen, wo dann ein ordentlicher Batzen Gewebe entfernt werden musste. Insgesamt 11 mal operiert worden in 3 Monaten und eine Wundheilung, die sich über 13 Monate hinzog.).
Mein HA schrieb mich nach dem Aufenthalt im Krankenhaus dann wieder krank. Der aktuelle Zahlschein läuft bis zum 30.09.2012.
Die Problematik ist aber, daß mein Arbeitgeber mich betriebsbedingt und fristgerecht zum 15.09.2012 gekündigt hat. Im Grunde nicht schlimm, da ich ja seit der 2 Op recht sicher bin, daß der ausgeübte Beruf nicht mehr in Frage kommt. Mein HA hat mir auch schon ein Attest angefertigt, in dem er aus medizinischen Gründen zu einer Umschulung rät.
Allerdings hat die SB von der AOK am Montag, als ich mal nach meinem Zahlschein fragen wollte, schon ein wenig komisch wegen der Kündigung reagiert. Es würden ja jetzt andere Vorausetzungen wegen der Arbeitsunfähigkeit gelten. Meine Frage, welche das denn wären, wurde nicht beantwortet. Gut. Hab ich mal gegoogelt und Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über... gefunden.
Außerdem wollte mir die SB auch den Zahlschein nicht wieder mitgeben, da sie den für die Bearbeitung der Zahlung bräuchte. Bis Dato wurden von Ihr immer Kopien gemacht und ich konnte das Ding direkt wieder mitnehmen. Bis Heute(27.09.2012) wurde mir der Zahlschein auch nicht wieder per Post zugesandt. Morgen Früh habe ich einen Termin bei meinem HA, zur Kontrolle(Die beiden Wunden der 2. Laparoskopie haben sich entzündet. Des weiteren bestehen ja noch immer massive Beschwerden.).
Ich werde Morgen Früh, vor meinem Arztbesuch, noch zur Krankenkasse tingeln und nach dem Zahlschein fragen. Was mache ich, wenn die mir keinen geben? Wie muss die Weiterbescheinigung der AU ohne Zahlschein durch meinen HA aussehen? Einfacher Gelber?
Montag habe ich eh einen Termin beim VDK wegen Antragstellung auf GdB und der Rechtsberatung zum Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Da kann man mich unter Umständen ja noch eingehender Beraten, wenn die KK jetzt Probleme macht. Ist aber immer schöner, wenn man bei solchen Themen nicht ins kalte Wasser geworfen wird, und man merkt, wenn einem da kompletter Unsinn erzählt wird. Deswegen der Post hier.
Um auf die neuen Voraussetzung bei Kündigung während des Krankengeldes zu kommen.
Die Regelung für leichte Tätigkeiten greift doch nur, wenn ich schon vor Bezug des Krankengeldes arbeitslos war?
Ich bin gelernter Teilezurichter(Anerkannter Ausbildungsberuf.) und habe bis zu meiner Krankschreibung auch in diesem Bereich gearbeitet. In meinem Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit aber als Schlosser(Industriemechaniker) ohne Brief bezeichnet. Das Tätigkeitsfeld während meiner Anstellung umfasste aber genau das Tätigkeitsfeld des Teilezurichters. Wird sogar von der IHK bzw. Technikerschule als Berufserfahrung in eben diesem Beruf gewertet. Kann die KK sich jetzt an eben dieser Bezeichnung, Schlosser ohne Brief, aufhängen?
Müsste ich nicht zumindest als Angelernter gelten und somit die Regelung greifen, daß für die AU ähnliche Arbeiten berücksichtigt werden müssen?
Arbeiten in Zwangslagen, Heben von Lasten, Arbeit an Schweren Maschinen, Stunden langes Stehen etc. Ohne diese Tätigkeiten kommt man im Verarbeitenden Bereich der Metallindustrie nicht weit. Oder können die jetzt einfach hingehen und sagen, „Werd halt Pförtner“?
Vielleicht ist das ganze ja nur eine unglücklichen Überschneidung mit der Post, komisch ist das ganze schon. Ich bin mal auf Morgen Früh gespannt.