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Gesundschreibung nach Aktenlage
Verfasst: 26.09.2012, 08:41
von nik72
Hallo Leute!
Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld. Letzte Woche schrieb die KK, dass nach Begutachtung der Unterlagen durch das MDK ab 01.10. wieder Arbeitsfähigkeit bestünde.
Der Hausarzt meinte, er könne mich nicht länger AU schreiben. Der Facharzt hätte wohl von der KK Post bekommen und dorthin geschrieben.
Ich soll laut KK den Auszahlschein insoweit ausfüllen lassen, dass der letzte Tag der AU bescheinigt wird und ich das restliche KG erhalte. Ab 01.10. würde sie nicht mehr zahlen.
Kann ich noch etwas unternehmen, da ich mich noch AU fühle ?
LG nik72
Verfasst: 26.09.2012, 08:42
von CiceroOWL
Fühle oder bist?
Verfasst: 26.09.2012, 09:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.09.2012, 09:07
von nik72
@Machts Sinn: Danke für den link
@CiceroOWL: fühle und bin
Verfasst: 26.09.2012, 09:30
von CiceroOWL
Schreibt dein Arzt jetzt weiter eine AU aus oder nicht?
Verfasst: 26.09.2012, 10:09
von nik72
Nein.
Verfasst: 26.09.2012, 11:31
von broemmel
Tja, da haben wir den Salat.
Ohne einen Arzt der Dir Arbeitsunfähigkeit attestiert wirst Du nix.
Man kann sich nicht selber krank schreiben.
Und das MDK Gutachten gilt. Es sei denn der Arzt legt Widerspruch ein. Was er wohl nicht macht nach Deinen Aussagen.
Verfasst: 26.09.2012, 11:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.09.2012, 11:57
von Czauderna
Hallo broemmel,
na, das bist du nun aber platt, oder ? - Er muss nur den Text seiner Kasse vorlegen, natürlich sagen wo und von wem er ihn hat und er bekommt ohne ärztlichen "Beistand" trotzdem sein Krankengeld - cool.
Aber es ging ja um die Vollständigkeit und es war keine "Anweisung" entsprechend zu verfahren - schade eigentlich !
Gruss
Czauderna
Verfasst: 26.09.2012, 12:26
von broemmel
Moin Czauderna,
ja, da hauts mich glatt aus den Socken.
Aber jetzt verstehe ich auch wie MS darauf kommt das jeder Krankengeld auf ewig bekommen kann.
Einfach selber sagen man ist au und fertig ist die Laube
wozu braucht man Ärzte. Deshalb wird ja auch vermutet das jede Krankengeldeinstellung von der Kasse eine Bösbockigkeit seinesgleichen ist
Ärzte und MDK haben halt nix zu melden im Bereich AU. Das bleibst den Leuten und MS überlassen.
Ich rate mal, in Kürze kommt der Hinweis das man vor das Sozialgericht gehen soll und die einstweilige Aufschiebung beantragen soll. Oder war das die Anordnung der Wirkung?
Ich komm schon ganz durcheinander hier
Verfasst: 26.09.2012, 13:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.09.2012, 14:03
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
die Fehlbeurteilungen durch den MDK im Interesse der Krankenkassen mit Hörigkeit von behandelnden Ärzten scheinen ja Standard zu sein, wenn es für den Umgang damit bereits seit 2005 offizielle Formulierungen gibt.
Gruß!
Machts Sinn
Ein wahres Wort vom Fachmann für Verdächtigungen und Unterstellungen ^^
Verfasst: 26.09.2012, 14:13
von Czauderna
Hallo,
in den AU-Richtlinien (§5) , die allerdings für Machts Sinn keinerlei Verbindlichkeit haben, ist zwar vorgegeben, worauf die AU. bescheinigt werden muss, aber machts nix - Bierdeckel tut`s auch - erstaunlich, wo doch sonst so auf §§ und Urteile gepocht wird. Und natürlich - Standard
ist der Vorsatz durch Ärzte, MDK und Kassen natürlich auch.
Ich bin mal gespannt ob der Arzt (der hörige)auf einer Kopie eine Auszahlscheines eine komplette AU. bescheinigt, die vom Ablauf her mit der Zeit der bescheinigten auf dem Auszahlschein nicht zusammenpasst - wenn wir es denn erfahren werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 26.09.2012, 14:26
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat wieder ein entscheidendes Wort im Urteil überlesen und macht aus einem "ausnahmsweise" den Regelfall.
Nik kann jetzt nach der Broemmel-Methode vorgehen einen Arzt mit ins Boot holen, um die Sache relativ zeitnah anzugehen (was sagt eigentlich der Facharzt?).
Er hat aber auch die Möglichkeit, nach der Machts Sinn-Methode seine Ansprüche geltend zu machen und darauf zu hoffen, vor Gericht als ein "ausnahmsweiser" Fall anerkannt zu werden. Da empfehle ich jedoch vorher die Lektüre des kompletten Urteils
http://lexetius.com/2005,3403, denn im entsprechenden Fall ging es um eine Fehldiagnose und dass auch der Versicherte erst später darüber Kenntnis durch die anderslautende Beurteilung eines Facharztes erhielt.
Entscheiden musst du selbst.
Verfasst: 26.09.2012, 15:30
von nik72
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Bescheid ist ohne Rechtsbehelfsbelehrung und es gilt vielleicht die ein Jahres- regel.
Der SB rief gestern an und sagte, der AZ- Schein mit dem letzten Tag der AU müsse noch diese Woche bei der KK sein, da ab nächste Woche eine Systemumstellung anstünde un das Rest- KG noch rechtzeitig überwiesen werden müsse.
Na ob das stimmt? Ich weiss nicht, weil ja immer das Ausstellungsdatum massgebend ist.
Problem ist auch, ich hab keine Dokumente zur Einsicht, was der FA zur KK geschrieben hat.
Der HA beruft sich in seiner Entscheidung auf den FA/ die KK.