Notversorgung : PKV-Sanktionierung bei Nichtversicherten
Verfasst: 25.09.2012, 15:12
Guten Tag,
a) auf der Webseite krankenversicherungspflicht.com konnte ich entnehmen dass der Gesetzgeber bei Nichtversicherten für eine Nachversicherung in der PKV angewiesen hat dieses Verhalten durch eine Geldstrafe zu sanktionieren. Für mich ist hierbei wissenswert: gilt diese Vorgehensweise nicht grds. sowohl für die PKV als auch für die GKV ?
b) Es ist immer wieder zu hören, dass für Nichtversicherte die Krankenhäuser eine sog. Notversorgung sicherstellen müssen. Frage: ist dies so richtig wiedergegeben und wenn ja inwieweit dürfen die Krankenhäuser in diesen Fällen entsprchende Notdienstleistungen dem Versorgten nachträglich in Rechnung stellen ?!
a) auf der Webseite krankenversicherungspflicht.com konnte ich entnehmen dass der Gesetzgeber bei Nichtversicherten für eine Nachversicherung in der PKV angewiesen hat dieses Verhalten durch eine Geldstrafe zu sanktionieren. Für mich ist hierbei wissenswert: gilt diese Vorgehensweise nicht grds. sowohl für die PKV als auch für die GKV ?
b) Es ist immer wieder zu hören, dass für Nichtversicherte die Krankenhäuser eine sog. Notversorgung sicherstellen müssen. Frage: ist dies so richtig wiedergegeben und wenn ja inwieweit dürfen die Krankenhäuser in diesen Fällen entsprchende Notdienstleistungen dem Versorgten nachträglich in Rechnung stellen ?!