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Erschleichen von Leistungen der Krankenkasse, Kassenbetrug
Verfasst: 24.09.2012, 11:27
von Maxi2011
Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich mal eine Frage, in der Hoffnung, dass sie mir jemand beantworten kann.
In meiner Nachbarschaft ist mir ein Ehepaar aufgefallen, dass sich von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse Leistungen erschleicht.
Es werden Krankheiten vorgetäuscht. Es kann aber zu 100% Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie nicht krank sind.
Welche Stellen sind dafür verantwortlich oder an wem kann man sich wenden?
Die Polizei war erfolglos!
Gibt es da jemand bei der Krankenkasse die zuständig sind?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.[/b]
Verfasst: 24.09.2012, 11:37
von Czauderna
Hallo,
es genügt die Kasse vor Ort anzusprechen oder anzuschreiben, allerdings,
gerade wenn es ums "Erschleichen" von Leistungen geht und von "Beobachtungen" von Nachbarn ist immer "Vorsicht" geboten, gerade dann, wenn den Nachbarn der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse und Erkrankung und Behinderung nicht bekannt ist.
Meist haben solche "Beobachtungen" auch Vorgeschichten.
Aber trotzdem, um wieder auf die Frage zurück zu kommen - die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse schriftlich informieren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.09.2012, 11:59
von broemmel
Hallo,
also mit so einer Aussage muss man immer vorsichtig umgehen.
Die wenigsten Leistungen einer Krankenkasse sind ja "Wellnessbehandlungen" bei denen es erstrebenswert ist diese zu "erschleichen".
Die Notwendigkeit wird ja immer von einem Arzt festgestellt. Bei Leistungen der Pflegekasse läuft es über ein entsprechendes Pflegegutachten.
Jede Kasse hat eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Hier sitzt der oder die Ansprechpartner /in.
Allerdings frage ich mich ernsthaft was die Polizei denn ermittelt hat.
Verfasst: 24.09.2012, 12:10
von Bully
Hallo;
da haben die beiden mit Ihrer Warnung recht,
nicht das es zum Bumerang für Dich wird.
Gruß Bully
Verfasst: 24.09.2012, 12:19
von vlac
Hallo,
in der Regel dürfte ja nicht bekannt sein, um welche Kranken- oder Pflegekasse es sich handelt.
Der Nachweis eines rechtswidrigen Handelns zum Nachteil von Kranken- oder Pflegekasse ist schwierig, weil stets ein Arzt zwischen geschaltet ist, der die Notwendigkeit dieser Leistungen bestätigt. Zudem haben die Leistungsträger die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Leistung tatsächlich vorliegen.
Dementsprechend müsste man nachweisen, dass ein Arzt eine angegebene Symptomatik nicht mit der genügenden Sorgfalt geprüft hat, oder gar Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellt.
Was die Polizei betrifft: Besteht der Verdacht, dass in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, oder bei einigen wenigen Delikten von einem deutschen Staatsbürger ganz gleich wo, eine Straftat begangen worden sein könnte, kann man (muss man teilweise sogar) dies der Polizei zur Anzeige bringen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, diese Anzeige aufzunehmen. Dann geht die Sache an die Staatsanwaltschaft, wo man sich die Unterlagen anschaut, und erst einmal entscheidet, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, und dann, falls dies der Fall ist, Vorermittlungen einleitet. Die Polizei wird dann versuchen, den oder die Beschuldigten dazu zu befragen, wobei dabei keine Angaben gemacht werden müssen, und dann geht die Sache wieder zum Staatsanwalt, der dann entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, in dem dann mehr oder weniger intensiv nachgeforscht wird, und das dann entweder mit Anklage, Antrag auf Strafbefehl oder Einstellung endet.
Dies ist ein Weg, der recht lange, oft mehrere Monate dauert. Bei Kranken- und Pflegeleistungen kann man allerdings sagen, dass ein Betrug wegen der Vielzahl der beteiligten Stellen recht schwierig ist, zumal es eine Vielzahl von Grauzonen gibt: Ist es eine Straftat, sich über viele Monate hinweg krank schreiben zu lassen, aber wenig daran zu tun, die eigene Gesundheit wieder herzustellen? Es ist sehr, sehr schwierig solche Fragen zu beantworten, weil dies bedeuten würde, strafrechtlich in die Therapiefreiheit des Patienten und die Behandlungshoheit des Arztes einzugreifen.
Verfasst: 24.09.2012, 21:10
von Maxi2011
Vielen Dank für eure Antworten.
Deswegen wollte ich mich erstmal hier umhören, wie die Meinungen so sind.
Sicher muss man aufpassen, dass es nicht zum Bumerang wird.
Weiß ehrlich gesagt auch nicht wie man sich jetzt verhalten soll. Es ist schon mehreren Leuten aufgefallen, das bei denen irgendwas nicht stimmt, zumal alle zwei auch schon mehere Straftaten durchgeführt haben. Halt immer zusammen als Ehepaar. Einer bezeugt den anderen. Wurden auch schon mehrfach bestraft. Aber irgendwie schaffen die es immer wieder.
Die Frau wird mit dem Taxi halbliegend gebracht, der Taxifahrer führt sie mehr recht als schlecht ins Wohnhaus, wo man jeden Moment denkt die arme Frau bricht zusammen. Geradeso kann sie sich auf ihren Gehilfen halten. Und dann, siehe da, das Taxi ist weg, und schwups die wups ist die Gesundheit herbei geeilt. Man kann die Gartenarbeit verrichten und sogar Äpfel vom Baum schütteln und diese dann auf de´n Rasen kniehend auflesen. Wie nur das geht? Und das ist nur ein kleiner Auszug von dem, was dort jeden Tag abgeht.
Verfasst: 28.09.2012, 12:55
von mister t
Das kommt dabei heraus wenn man nix zu tun hat!
Such dir nen Job dann brauchst nicht anderen hinterherspionieren!
Bei Aldi ´gibts neue Fernrohre
Verfasst: 28.09.2012, 13:43
von röschen
vlac hat geschrieben:Zudem haben die Leistungsträger die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Leistung tatsächlich vorliegen.
Ein Hinweis wird nichts nützen, was soll die Pflegekasse machen? Ich sprach mal mit einer Ärztin, die für den MDK einer Pflegekasse arbeitete und bei manchen Patienten sehr bedauerte, dass sie sich zur Begutachtung zwingend vorher anmelden muss...
In Gegenden, wo man die Nachbarn kennt, kennen wahrscheinlich Viele zweifelhafte Fälle. Wie einen Nachbarn meiner Eltern, Pflegestufe 3, der fast jeden Tag mit dem Auto einkaufen oder zu Bekannten fährt. Ärgerlich, bringt aber nix.
Verfasst: 28.09.2012, 15:09
von roemer70
@ röschen:
Es bringt nix, wenn man sich nur ärgert. Viele Kassen haben Ansprechpartner für Betrugsverdachtsfälle. Sollen die doch mal schauen, ob man nicht doch etwas ändern kann. Dafür müsste man sie allerdings kontaktieren.
Verfasst: 28.09.2012, 21:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich finde es gut, wenn Menschen Unrecht aufdecken (wollen). Wobei man seine Anschuldigungen halt auch beweisen sollte.
Ich empfehle, dass Du z.B. mal Fotos oder kleine Filmchen davon machst, die man auch per Internet verschicken kann.
So wie Du es beschreibst, bekommst sie ja aufgrund einer Behinderung z.B.Fahrtkosten erstattet - das ist eine Leistung der Krankenkasse.
Die Pflegekasse ist eine Art Einheitsversicherung, auch wenn sie in den Räumen der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Insofern hilft die Kasse vor Ort vielleicht weiter, wenn Du da vorbeigehst. Denn über die Rentenversicherung lässt sich manchmal die zuständige Kasse herausbekommen. Da würde eine Kasse per Amtshilfeersuchen schon die Unterlagen an den zuständigen Träger weiterleiten können - ohne den Datenschutz zu verletzen.
Es ist unser aller Geld, wenn die Anschuldigungen stimmen. Das sollte man nicht vergessen.Und manchmal sind es so kleine Hinweise, die einen Stein ins Rollen bringen.
Ich denke da an Nachbarn, die Familien, die Haushaltshilfe-Bezieher mal angeschwärzt haben, und es sich heruasstellte, dass die angebliche Hilfe (Freundn) die Adresse des Friedhofes hatte ... Alles schon erlebt.
LG, Fee
Verfasst: 29.09.2012, 10:33
von vlac
Hallo,
es ist rechtlich sehr bedenklich, Bild- oder Tonaufnahmen ohne die Einwilligung des oder der Betreffenden anzufertigen, und das auch dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat gehegt wird - wer dies tut, kann sich sehr schnell selbst ein Verfahren einfangen.
Und: Vor Gericht haben solche Aufnahmen ohnehin wenig Wert, weil sie leicht manipuliert werden können und zudem oft auch nur einen Ausschnitt eines Vorgangs wieder geben.
Man muss seinen Verdacht begründen, aber nicht detailliert belegen können, um Anzeige zu erstatten, und ich persönlich bin, als Versicherter, sehr dafür, dies auch zu tun - und tue dies selbst auch.
Das Problem ist allerdings, dass sich sehr häufig zeigt, dass Fehlverhalten im gesetzlichen Gesundheitswesen schwer und oft gar nicht zu ahnden ist, denn es gibt eine sehr große Grauzone.
Wenn es um Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen geht, ist ja praktisch immer ein Arzt zwischen geschaltet, und das deutsche Gesetz räumt Ärzten im internationalen Vergleich, aber auch im Vergleich zu anderen Berufsgruppen unglaubliche Freiheiten ein - die Diagnose des Arztes, die von ihm angeratenen Behandlungen sind de facto Gesetz, das nur minimalen Einschränkungen unterliegt.
Das Höchste der Gefühle ist, dass der MdK das Urteil des Arztes anzweifelt, oder die Krankenkasse vom Versicherten einfordert, dass endlich eine Behandlung durch geführt wird. Aber es ist sehr schwer, strafrechtlich relevante Dinge nachzuweisen: Man müsste beweisen, dass der Arzt Gefälligkeitsdiagnosen gestellt hat, oder Sorgfaltspflichten verletzt hat, und darüber hinaus, auf Patientenseite, den Nachweis erbringen, dass die Absicht bestand, den Arzt zu täuschen.
Ein solcher Nachweis ist in der Realität so gut wie unmöglich zu führen - was allerdings niemanden daon abhalten sollte, seinen Verdacht mit jemandem, der Krankenkasse oder der Polizei, zu teilen. Es kostet nichts. Und auch wenn die Ermittlungen vielleicht im Sande verlaufen:
Wenn genug Menschen diesen Weg gehen, tragen sie dazu bei, zu sensibilisieren.
Verfasst: 30.09.2012, 09:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 30.09.2012, 09:18
von mister t
So wie Du es beschreibst, bekommst sie ja aufgrund einer Behinderung z.B.Fahrtkosten erstattet - das ist eine Leistung der Krankenkasse
Das ganze sind doch alles Behauptungen oder Vermutungen ohne Beweis.
Es gibt ja auch noch Leute die Taxi fahren ohne das es eine Leistung der KK ist.
Weiterhin halte ich den Beitrag für einen FAKE.
Wenn der Fredsteller es ernst meint soll er sich an die zuständige AOK wenden diese wird schon wissen was sie damit anfangen kann.
Adresse und Namen müßten ja dem "SPITZEL" bekannt sein!
Verfasst: 30.09.2012, 09:22
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 30.09.2012, 12:47
von leser
ein interessantes Thema...
Ja, es gibt immer zwei Seiten der Medaille. Zum Glück ist der Pranger in Deutschland aber abgeschafft (außer im Internet - damit meine ich aber nicht dieses Forum!) und mit Denunziation sollte man wohl auch vorsichtig sein, wenn die Anschuldigungen nicht beweisbar sind - zumindest wenn man die Anschuldigung allgemein behauptet und verbreitet - ansonsten bewegt man sich beim Veröffentlichen auch nah an "übler Nachrede" (§186 StGB -
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html ). Es gab mal ein Staatssystem, was sich damit 40 Jahre am Leben gehalten hat. Was daraus wurde, wissen wir alle.
Den Kassen geht es meist auch mehr um Leistungserbringer - zu den Problemen siehe aber auch z.B.
http://www.transparency.de/Von-der-Abre ... 381.0.html
...und ja, bei einem Hinweis an die Kasse, weiß diese was zu tun oder zu lassen ist.