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Richtiger Tarif bei Weiterbildung in komplexer Situation
Verfasst: 23.09.2012, 10:04
von mogreen
Hallo,
bei der Suche nach weiterführenden Infos bin ich auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann jemand Licht in unser aktuelles Dunkel bringen.
Folgende Situation: ich bin in der pkv, meine Frau in der gkv. Sie hat ein Kind, das mit Ihr zusammen versichert ist. Dazu haben wir ein gemeinsames Kind das privat versichert ist.
Bisher studiert meine Frau und zahlt nur den Studententarif. Das hat nun aber ein Ende sagt die gkv. Nun soll mein Einkommen auf sie angerechnet werden um den Beitrag zu ermitteln. Das wäre ja in Ordnung, wenn dann auch unser gemeinsamer Sohn in die Familienversicherung meiner Frau übernommen werden könnte. Man sagt uns aber, dass dies nicht möglich ist. Daher haben wir ihn dann privat versichern lassen. Ist das wirklich nicht möglich?
Nun möchte meine Frau eine Weiterbildung zur Psychotherapeutin an Ihr Studium anhängen. Die pkv sagt, dass man dann nicht mehr als Student versichert sein könnte.
Welche Möglichkeiten gibt es denn dann noch für uns?
Für Hinweise und Tipps sind wir sehr dankbar.
Gruß
Mo
Verfasst: 23.09.2012, 11:10
von Czauderna
Hallo,
das sind zwei "Probleme" - einmal die Familienversicherung und zum anderen der Beitrag für die Ehefrau.
Bei der Familienversicherung ist es so, dass du als PKV-Versicherter offenbar so viel Einkommen hast, dass die kostenlose Familienversicherung bei deiner Ehefrau in der GKV. für dein eigenes Kind nicht möglich ist.
Was nun die Versicherung deiner Ehefrau angeht, so werden 50% deiner ind 50% ihrer evtl. Einnahmen als Beitragspflichtiges Einkommen gewertet, maximal wären dies 1912,50 € mtl. - Wenn die studentische Pflichtversicherung nicht mehr greift
dann kann dieser freiwillige Versicherungsbeitrag nur mit einem Job über 400,00 € mtl. vermieden werden. Eine andere Alternative wäre auch ein Wechsel in die PKV, aber dann müssten dort zwei Personen versicherten werden und das würde wahrscheinlich für zwei Vollversicherungen u.U. noch teurer als in der GKV.
Gruss
Czauderna
Re: Richtiger Tarif bei Weiterbildung in komplexer Situation
Verfasst: 23.09.2012, 11:43
von CiceroOWL
mogreen hat geschrieben:Hallo,
bei der Suche nach weiterführenden Infos bin ich auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann jemand Licht in unser aktuelles Dunkel bringen.
Folgende Situation: ich bin in der pkv, meine Frau in der gkv. Sie hat ein Kind, das mit Ihr zusammen versichert ist. Dazu haben wir ein gemeinsames Kind das privat versichert ist.
Bisher studiert meine Frau und zahlt nur den Studententarif. Das hat nun aber ein Ende sagt die gkv. Nun soll mein Einkommen auf sie angerechnet werden um den Beitrag zu ermitteln. Das wäre ja in Ordnung, wenn dann auch unser gemeinsamer Sohn in die Familienversicherung meiner Frau übernommen werden könnte.
Wie alt ist deine Frau?, Bist du Beamter udn überschreitetst du JAE Grenze ?
aok.de/hessen/beitraege-tarife/leistungen-und-beitraege-grenzwerte-23578.php
Man sagt uns aber, dass dies nicht möglich ist. Daher haben wir ihn dann privat versichern lassen. Ist das wirklich nicht möglich?
Solltest du kein JAE Übergrenzer sein ist dies sehr wohl möglich.
Nun möchte meine Frau eine Weiterbildung zur Psychotherapeutin an Ihr Studium anhängen. Die pkv sagt, dass man dann nicht mehr als Student versichert sein könnte.
Da kommt jetzt auf den Einzelfall an
§ 5 Abs. 1 Nr.9 SGB V Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
Welche Möglichkeiten gibt es denn dann noch für uns?
Für Hinweise und Tipps sind wir sehr dankbar.
Gruß
Mo
Verfasst: 23.09.2012, 12:29
von mogreen
Hallo,
Vielen dank für Eure Antworten.
Zu den Fragen:
Meine Frau ist 31.
Die JAE Grenze überschreite ich.
Auf Grund des genannten Paragraphen haben wir schon eine Verlängerung über den 30. Geburtstag hinaus beantragt. Aber nun will die gkv nicht mehr verlängern. Und das obwohl meine Frau aktuell im 13. Fachsemester ist.
Viele Grüße
Mo
Verfasst: 23.09.2012, 12:36
von CiceroOWL
mogreen hat geschrieben:Hallo,
Vielen dank für Eure Antworten.
Zu den Fragen:
Meine Frau ist 31.
Die JAE Grenze überschreite ich.
Auf Grund des genannten Paragraphen haben wir schon eine Verlängerung über den 30. Geburtstag hinaus beantragt. Aber nun will die gkv nicht mehr verlängern. Und das obwohl meine Frau aktuell im 13. Fachsemester ist.
Viele Grüße
Mo
Mit welcher Begründung?
Als kleiner Hinweis noch dieser Link
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Mit 30 ist definitiv Schluss, sofern nicht Verlängerungstatbestände vorliegen.