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Textbeispiele: Widerspruch, aufschiebende Wirkung, Gericht

Verfasst: 21.09.2012, 18:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.09.2012, 18:41
von Czauderna
@alle -
" Andererseits wird dies auch daran liegen, dass die Texte nicht für den Absender, sondern für den Empfänger und für ein evtl. mehrjähriges Verwaltungs- / Gerichtsverfahren gedacht sind und auch beeindrucken sollen. "

Aha !!!

Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.09.2012, 18:51
von reallyangry
@MachtsSinn

Ich...soweit ich kann... Wie? Mir noch nicht ganz klar.

@Czauderna
Ich bin beeindruckt...insbesondere von mir, denn ich hab im letzten halben Jahr enorm dazu gelernt.
Schönen Abend noch.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 22.09.2012, 08:54
von Czauderna
Hallo ,
na, das ist doch schoen fuer dich, ehrlich.
Waere doch auch schlimm fuer Machts Sinn
wenn nicht ein User ihm inhaltlich folgen
koennte, das haelt ihn aufrecht. damit wird
ihm geholfen, so habe ich das noch gar nicht
gesehen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.09.2012, 09:51
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.09.2012, 14:07
von Krankenkassenfee
Hallo,

also ich sehe das Problem nicht. Widerspruch (übrigens immer nur mit "i", das wirkt schon seriöser, wenn man es richtig schreibt...) legt man ein, in dem man schreibt:

"hiermit lege ich gegen die Entscheidung vom ....., dass .............(z.B. Arbeitsfähigkeit ab 01.10.12 besteht) Widerspruch ein."

Dann kann man das sofort begründen, oder reinschreiben, dass man die Begründung nachliefert. Und die ist ja dann individuell, und auf den Einzelfall bezogen. Wobei sich Fälle ähneln können, aber nie ganz gleich sein können. Insofern wäre es fahrlässig hier derartige Sachen einzustellen, auf die sich dann Leute berufen. Denn nur der Forumsbetreiber hat hier seinen Haftungsausschluss, der User nicht. Und ich möchte nicht irgendwann von irgendwem rechtlich belangt werden, weil ich den falschen Textvorschlag ehrenamtlich, in meiner Freizeit, aus Hilfe einem betroffenen und kostenfrei gemacht habe. Dafür habe ich nämlich auch keine Versicherung. Und so weit geht meine Hilfe dann doch nicht. Und da bin ich wieder bei dem Punkt, wir kennen nur die eine Seite der Geschichte, wir kennen nicht die ganze Akte und da begibt man sich schnell aufs Glatteis.

LG, Fee

Verfasst: 23.09.2012, 22:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.09.2012, 22:58
von broemmel
2 User wollen sich hier austauschen. Der Hinweis auf die rechtlichen Hinweise der Fee wird ignoriert.

Wollen sich die 2 user nicht einfach per pn austauschen?
Wäre praktischer.

Verfasst: 23.09.2012, 23:20
von Machts Sinn
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Verfasst: 24.09.2012, 12:35
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich klink mich aus. Dieser "Klugscheißer-Modus" nervt und bringt die Leute nicht weiter.
Und hier namentlich Rechtschreibfehler zuzuordnen, das ist fies. In den letzten Jahren haben das genug im Forum falsch geschrieben.

LG, Fee

Verfasst: 24.09.2012, 14:21
von Carola
Ein Wiederspruch (lat. Rediktion) ist die ewige Wiederholung des Immergleichen, zum Beispiel der folgenden unnützen Belehrung:

Wenn „wider“ nur „dagegen“ meint,
dann ist das „e“ dem „i“ stets Feind.
Wenn „wieder“ nur „noch einmal“ meint,
dann sind dort „i“ und „e“ vereint!

Der Begriff Wiederspruch ist ein wichtiger philosophischer Terminus der Hegelschen wie auch der marxistischen Rediktion. Im Kontext der Rediktion wird der Begriff allerdings nicht im Sinne des Satzes vom Wiederspruch verwendet, sondern im Sinne nervender Allgemeinplätze, die eigentlich jeder kennt und nicht schon wider hören will.
In Verbindung mit Machts Sinn, macht wiederspruch Sinn.
Ps: von PN auf Grund von Rechtschreibfehlern bitte ich abzusehen.

Verfasst: 25.09.2012, 01:16
von leser
manchmal auch recht lustig hier - aber m.E. wird es jetzt zu philosophisch (schreibt man das heute noch so :D ), das mögen Sozialrichter meist nicht, die richtige Klageart kann dagegen schon sehr hilfreich sein - kleiner Exkurs siehe z.B. http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 13-815.htm -

ja, ja, ich weiß, wir sind noch im Widerspruchsverfahren...
halte mich ja schon zurück

Verfasst: 25.09.2012, 07:56
von CiceroOWL
leser hat geschrieben:manchmal auch recht lustig hier - aber m.E. wird es jetzt zu philosophisch (schreibt man das heute noch so :D ), das mögen Sozialrichter meist nicht, die richtige Klageart kann dagegen schon sehr hilfreich sein - kleiner Exkurs siehe z.B. http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 13-815.htm -

ja, ja, ich weiß, wir sind noch im Widerspruchsverfahren...
halte mich ja schon zurück
http://www.finkenbusch.de/?p=1543#more-1543

Erst lesen , denn denken , denn handeln.....

Widerspruch: Ablehnung des Antrages auf Arbeitslosengeld

Verfasst: 15.10.2012, 15:14
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.10.2012, 13:21
von Machts Sinn
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