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Wie verhält es sich bei erneuter AU?

Verfasst: 21.09.2012, 17:31
von Miep
Guten Tag,

ich habe vom 06.08 bis einschliesslich 14.09.2012 wegen Krankenhausaufenhalt Krankengeld bezogen, davor 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Ich gehe nun wieder arbeiten.

Wenn ich nun im Verlauf dieses Jahres erneut wegen der selben Erkrankung krank geschrieben werden sollte, was ich nicht hoffe, muss der Arzt dann einen Auszahlungsschein ausfüllen, weil ich dann wieder Krankengeld beziehen würde oder wie ist das?

Und wenn ich jetzt wegen einer anderen Erkrankung und sei es eine simple Grippe krank geschrieben werden würde, würde wieder die Lohnfortzahlung greifen und ich würde eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer Ausfertigung für den Arbeitgeber und einer für die Krankenkasse bekommen?

Würde mich über Aufklärung freuen.

Danke.

Re: Wie verhält es sich bei erneuter AU?

Verfasst: 21.09.2012, 18:39
von Czauderna
Miep hat geschrieben:Guten Tag,

ich habe vom 06.08 bis einschliesslich 14.09.2012 wegen Krankenhausaufenhalt Krankengeld bezogen, davor 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Ich gehe nun wieder arbeiten.

Wenn ich nun im Verlauf dieses Jahres erneut wegen der selben Erkrankung krank geschrieben werden sollte, was ich nicht hoffe, muss der Arzt dann einen Auszahlungsschein ausfüllen, weil ich dann wieder Krankengeld beziehen würde oder wie ist das?

Und wenn ich jetzt wegen einer anderen Erkrankung und sei es eine simple Grippe krank geschrieben werden würde, würde wieder die Lohnfortzahlung greifen und ich würde eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer Ausfertigung für den Arbeitgeber und einer für die Krankenkasse bekommen?

Würde mich über Aufklärung freuen.

Danke.
Hallo,
in jedem Falle sollte eine AU-Meldung (gelbes Musterformular) direkt, also umgehend an die Krankenkasse gegeben werden. Wenn die letzte AU. noch keine sechs Monate her ist, wird der Arbeitgeber (wenn er darauf achtet und auch Wert legt), die Kasse befragen, on anrechnungsfähige Vorerkrankungen vorgelegen haben. Bestätigt dies die Kasse, dann leistet der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt (grundsätzlich) ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung erneut Krankengeld, was in der Praxis sehr oft bedeutet, dass dem Versicherten ein Tag verloren geht (Beispiel - Arbeitnehmer geht Montags nicht zur Arbeit sondern zum Arzt, der schreibt ihn AU. wegen der gleichen Erkrankung ab Montag - Krankenkasse zahlt erst ab Dienstag Krankengeld, Arbeitgeber aber für den Montag kein Entgelt.)
Gruss
Czauderna