Nachgehender Leistungsanspruch?
Verfasst: 20.09.2012, 11:22
folgender Fall:
Ich beende mein Studium zum 30.09. Damit falle ich wohl aus der Familienversicherung raus, obwohl ich noch nicht 25 bin.
Ende Oktober gehe ich für 6 Monate ins Ausland (Praktikum) und bin also nicht verpflichtet mich im Inland zu versichern. Eine Auslandskrankenversicherung schließe ich natürlich ab.
Jetzt meinte meine Krankenkasse ich muss mich für den Oktober "freiwillig" bei ihnen versichern.
Da dachte ich mir, dass kann ich auch bei einer andern Krankenkasse und hab mal dort nachgefragt. Diese meinte, dass ich doch einen nachgehenden Leistungsanspruch für die Zeit hätte und mich nicht versichern müsste.
Stimmt das denn?
An sich habe ich natürlich keine Lust für die 23 Tage, die ich noch im Inland bin 150€ zu zahlen, wenn ich in der Zeit garnichts verdiene und auch nicht die Zeit dazu hätte mit Prüfungen und Umzug.
Kann mir jemand da weiterhelfen?
Ich beende mein Studium zum 30.09. Damit falle ich wohl aus der Familienversicherung raus, obwohl ich noch nicht 25 bin.
Ende Oktober gehe ich für 6 Monate ins Ausland (Praktikum) und bin also nicht verpflichtet mich im Inland zu versichern. Eine Auslandskrankenversicherung schließe ich natürlich ab.
Jetzt meinte meine Krankenkasse ich muss mich für den Oktober "freiwillig" bei ihnen versichern.
Da dachte ich mir, dass kann ich auch bei einer andern Krankenkasse und hab mal dort nachgefragt. Diese meinte, dass ich doch einen nachgehenden Leistungsanspruch für die Zeit hätte und mich nicht versichern müsste.
Stimmt das denn?
An sich habe ich natürlich keine Lust für die 23 Tage, die ich noch im Inland bin 150€ zu zahlen, wenn ich in der Zeit garnichts verdiene und auch nicht die Zeit dazu hätte mit Prüfungen und Umzug.
Kann mir jemand da weiterhelfen?