Pflichtversicherung GKV während Auslandspraktikum
Verfasst: 20.09.2012, 09:54
Hallo allerseits,
der Fall:
1. Krankenversicherung kündigt 09/2011 die studentische Pflichtversicherung während Auslandspraktikum (nicht in EU/Amerika) in der Annahme, dass ich schon das 14. Fachsemester überschritten hätte. Kontakt lief nicht direkt über mich - ich beende das 14. Semester erst jetzt (wegen 2 Urlaubssemestern, von welchen die Krankenkasse scheinbar nichts wusste).
2. Folge: Krankenkasse fordert Nachzahlung der Beiträge ab 09/2011 bis heute
3. Auslandspraktikum bestand Angestelltenverhältnis wegen Erstellung Diplomarbeit mit einer Firma im Ausland. Es handelte sich um ein Zwischenpraktikum (während des Studiums), aber kein Pflichtpraktikum.
4. Vertrag war ein Praktikantenvertrag mit Einkommen >400Euro pro Monat. Vertrag sieht vor, dass sich der Student selbst um seine medizinische Krankenversicherung kümmern muss. Wochenstunden waren im Vertrag nicht vertraglich festgelegt.
Frage:
Kann ich die Nachzahlung der Beiträge verhindern? Laut Aussage der Krankenkasse besteht Versicherungspflicht als eingeschriebene Student in Deutschland, da ich weder 30 Jahre alt bin noch das 14. Fachsemester abgeschlossen habe.
Könnt ihr mir einen Tipp geben?
der Fall:
1. Krankenversicherung kündigt 09/2011 die studentische Pflichtversicherung während Auslandspraktikum (nicht in EU/Amerika) in der Annahme, dass ich schon das 14. Fachsemester überschritten hätte. Kontakt lief nicht direkt über mich - ich beende das 14. Semester erst jetzt (wegen 2 Urlaubssemestern, von welchen die Krankenkasse scheinbar nichts wusste).
2. Folge: Krankenkasse fordert Nachzahlung der Beiträge ab 09/2011 bis heute
3. Auslandspraktikum bestand Angestelltenverhältnis wegen Erstellung Diplomarbeit mit einer Firma im Ausland. Es handelte sich um ein Zwischenpraktikum (während des Studiums), aber kein Pflichtpraktikum.
4. Vertrag war ein Praktikantenvertrag mit Einkommen >400Euro pro Monat. Vertrag sieht vor, dass sich der Student selbst um seine medizinische Krankenversicherung kümmern muss. Wochenstunden waren im Vertrag nicht vertraglich festgelegt.
Frage:
Kann ich die Nachzahlung der Beiträge verhindern? Laut Aussage der Krankenkasse besteht Versicherungspflicht als eingeschriebene Student in Deutschland, da ich weder 30 Jahre alt bin noch das 14. Fachsemester abgeschlossen habe.
Könnt ihr mir einen Tipp geben?