Seite 1 von 1

Pflichtversicherung GKV während Auslandspraktikum

Verfasst: 20.09.2012, 09:54
von michae0815
Hallo allerseits,

der Fall:

1. Krankenversicherung kündigt 09/2011 die studentische Pflichtversicherung während Auslandspraktikum (nicht in EU/Amerika) in der Annahme, dass ich schon das 14. Fachsemester überschritten hätte. Kontakt lief nicht direkt über mich - ich beende das 14. Semester erst jetzt (wegen 2 Urlaubssemestern, von welchen die Krankenkasse scheinbar nichts wusste).

2. Folge: Krankenkasse fordert Nachzahlung der Beiträge ab 09/2011 bis heute

3. Auslandspraktikum bestand Angestelltenverhältnis wegen Erstellung Diplomarbeit mit einer Firma im Ausland. Es handelte sich um ein Zwischenpraktikum (während des Studiums), aber kein Pflichtpraktikum.

4. Vertrag war ein Praktikantenvertrag mit Einkommen >400Euro pro Monat. Vertrag sieht vor, dass sich der Student selbst um seine medizinische Krankenversicherung kümmern muss. Wochenstunden waren im Vertrag nicht vertraglich festgelegt.


Frage:
Kann ich die Nachzahlung der Beiträge verhindern? Laut Aussage der Krankenkasse besteht Versicherungspflicht als eingeschriebene Student in Deutschland, da ich weder 30 Jahre alt bin noch das 14. Fachsemester abgeschlossen habe.

Könnt ihr mir einen Tipp geben?

Verfasst: 24.09.2012, 13:48
von michae0815
Kann mir jemand helfen? Eine Idee? Eigene Erfahrungen?

Verfasst: 26.09.2012, 17:22
von amerin
Wenn Du in D als Std. eingeschrieben bist, fallen die Beiträge an, da Pflicht zur KVdS besteht.
Wäre es nicht die KVdS, dann würde bei gemeldetem Wohnsitz in D die allg. Vers.pflicht in der KV greifen.

Verfasst: 26.09.2012, 22:25
von vlac
Hallo,

da Du Urlaubssemester genommen hast, musst Du Dich weiterhin in der Krankenversicherung der Studenten versichern - ganz gleich, ob Du Dich im Ausland anderweitig abgesichert hast. Da kann man auch nichts dran machen - die Universitäten weisen ihre Studenten an einer Vielzahl von Stellen darauf hin, wenn sie ein Urlaubssemester nehmen, und darüber hinaus wird macht es auch bei Google recht schnell Bing, wenn man "Urlaubssemester" eingibt. Man kann sich also nicht damit heraus reden, davon nichts gewusst zu haben.

Darüber hinaus: Du musst Dir bewusst sein, dass es hier nicht allein um die Nachzahlung geht, sondern auch um Deinen Studienabschluss. Denn: Eine gültige Krankenversicherung in Deutschland ist Bedingung für das Studium an einer deutschen Hochschule, und aktuell hast Du keine gültige Krankenversicherung. Du bist dazu verpflichtet, alle Änderungen, die Deine Krankenversicherung betreffen, der Hochschule mitzuteilen, und das eigentlich sofort (will heißen: vor einem Jahr). Wird das nicht getan, und die Hochschule bekommt es mit, ist die Exmatrikulation die Folge, und eine Neu-Immatrikulation an dieser Uni sehr unwahrscheinlich - anders, als wenn man es der Uni von selbst mitteilt.

Deshalb ist es die eleganteste Lösung für Dich, zu versuchen, irgendwie (auf legalem Wege) das Geld aufzutreiben, und den Rückstand umgehend zu begleichen, bevor die Uni es mitbekommt. Alternativ kannst Du das offene Gespräch mit der Universität suchen, und den Sachverhalt erklären: Du wirst dann wahrscheinlich exmatrikuliert, bist Du wieder einen vollen Versicherungsschutz genießt, kannst dann aber immerhin danach zurück.

Die dritte Möglichkeit ist, darauf zu hoffen, dass die Uni es nicht mitbekommt. Allerdings musst Du dann damit rechnen, dass Deine Studienleistungen in diesem Zeitraum für ungültig erklärt werden, falls es raus kommen sollte.

Fazit: Urlaubssemester sind eine gute Idee, wenn man in dieser Zeit in Deutschland bleibt. Man hat eine günstige Krankenversicherung, und man bekommt vielerorts ein Semesterticket. Bei Aulandsaufenthalten allerdings will die richtige Vorgehensweise genau überlegt sein. Man sollte sich vorher anständig beraten lassen - man kann mit den Leuten in den Studentenämtern, und auch mit seinen Dozenten reden. Manchmal nicht so viel, wie man möchte, aber man findet ein offenes Ohr, wenn man es sucht.

Verfasst: 27.09.2012, 09:02
von michae0815
vlac:
Ich war immer als Student versichert und bin es noch. Die Urlaubssemester, die ich vor 2-3 Jahren genommen habe, haben nur dazu geführt, dass jetzt die Zahl der Fach- von der Zahl der Studiensemester abweicht. Versichert war ich trotzdem - per Pflicht bis Ende diesen Monats und dann freiwillig.


Danke für eure Antworten. Ich werde wohl nachzahlen müssen, okay.