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Krankengeld - und eigentlich doch nicht !
Verfasst: 16.09.2012, 20:14
von babyluca2002
Huhu
ich bin neu hier, hoffe, hab die richtige Rubrik erwischt und gleich mal ne Frage..... Ist ein wenig - auch für uns - konfus.....
Mein Mann war dieses Jahr 3 x krank, im März, im Mai und Ende Juli.
Jedes Mal eine andere Krankheit, im Juli eine OP. Alles bei der Firma, in diesem Falle bei der Geschäftsstelle bekannt, auch die Diagnosen - bisher immer gutes Klima dort.
Nun waren wir Anfang September im Urlaub und als ich auf unser Konto schau, seh ich, das fast 1/3 GEhalt fehlen.
Auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle hiess, er müsse sich in der Hauptstelle informieren, gesagt, getan. Auskunft von dort: er wäre ja über 40 Tage krank gewesen.
Den Hinweis, das es verschiedene Krankheiten und auch nicht am Stück waren, wurde ignoriert.
Nun ja, bevor ich jetzt einen Roman schreibe - die Krankenkasse hat keine der AU's aus diesem Jahr vorliegen, keine Ahnung warum. Die Firma sagt, 40 Tage drüber - Krankengeld. Die Firma hat im Juli (!!!) mit der KK gesprochen, die sagten, sie haben nix, sprechen Sie mit dem Mitarbeiter - nix. Da wäre ja noch massig Zeit gewesen, alles zu klären.
Jetzt also Geld gekürzt und keiner ist zuständig. AU's hat meine Mutter in Kopie besorgt und zur KK geschickt - merkwürdigerweise sind dort wieder nicht alle angekommen. Kann doch nicht sien, oder ?
Wie sieht denn das jetzt aus - wenn alle AU's dort vorliegen und ja klar ist, was eh schon klar ist, nämlich, das es kein Krankengeld gibt - muss die Firma dann das fehlende GEhalt nachzahlen ? Die sagen nämlich, die KK muss - Firmengröße ist über 400 Mitarbeiter.
Und - wie muss das nachgezahlt werden ? Ich mein, mit dem nächsten Gehalt gibt ja dann richtig fröhliche Abzüge... Können wir drauf bestehen, das separat nachgezahlt zu bekommen ?
Vielen Dank fürs Lesen, ist nun doch lang gewordne.....
Danke schon mal
LG
Babyluca2002
Verfasst: 16.09.2012, 20:57
von Czauderna
Hallo,
schwierige Kiste in zweierlei Hinsicht - zum Einen, wie kommt die Firma darauf, dass alle Erkrankungen im Zusammenhang stehen, da könnte sie ja nur von der Kasse erfahren bzw. bestätigt bekommen, zum Anderen, wieso hat die Kasse von den verschiedenen Arbeitsunfähigkeitszeiten keine entsprechenden Bescheinigungen erhalten. In der Praxis erlebe ich sehr oft, dass wir plötzlich einen Packen Bescheinigungen erhalten mit dem Bemerken, dass doch alles kurzfristige Erkrankungen waren und der Arbeitgeber immer das Gehalt gezahlt hätte. Dass auf der Meldung groß drauf steht dass die Bescheinigung sofort bei der Kasse einzureichen ist um Krankenverlust zu vermeiden, na ja !!
Dass mal eine Meldung "verlorengeht", okay, das kommt vor, dass aber mehrere Meldungen verlorengehen, das ist schon sehr merkwürdig, es sei denn sie waren in einem Umschlag, und damit kämen wir zum nächsten Problem - wenn nämlich die Meldungen zu spät bei der Kasse eingehen, dann ist es Essig mit dem Krankengeld, denn siehe oben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.09.2012, 21:48
von babyluca2002
Huhu
gute Fragen..... *grins*
Also, alle AU's sind - wie es ja auch soll - sofort zur KK und zum Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber sind sie - bei der KK nicht. Problem ist - KK wusste ja nun nix von den jeweiligen AU's, somit klar, das die sich nicht melden, das dort nix ist. Wir sind davon ausgegangen, das sie vorliegen, da ja auch nix zurück kam.
Witzig ist allerdings, ich hab gerade nochmal bei meiner Mutter nachgefragt (die ist momentan in Urlaub), ob sie alle Durchschriften, die sie jetzt für uns besorgt hatte, während wir in Urlaub waren, in 1 Umschlag geschickt hatte - Antwort: Ja
Und jetzt fehlen aus diesem Umschlag wieder AU's von einem Arzt ???? Wie geht das denn ? Andere Person, die es schickt an andere Adresse und wieder fehlt was ? Das geht mir nicht in den Kopf. Wobei es natürlich kein Problem ist, morgen die immer noch fehlenden zu besorgen - aber verstehen tu ich es nicht.
Das andere - gute Frage, wie der Arbeitgeber drauf kommt, das es einen Zusammenhang gibt ? Ich kann es nicht sagen, die gute Dame war auch nicht sehr mitteilungsfreudig.....
Mein Mann arbeitet ja in einer Geschäftsstelle, Hauptsitz ist Starnberg - und Starnberg ist für Gehalt etc. zuständig.... Im Prinzip ein Anruf von dort bei ihm oder seinem direkten Vorgesetzten hätte schon geklärt, das es keinen Zusammenhang gibt UND das keine AU's bei der KK sind. Hätte im Juli alles geklärt werden können.....
Ich mein, was soll man tun, wenn man alles wegschickt und es kommt nicht an ? Für die Zukunft weiß ich jetzt natürlich, das wir die AU's am besten hinbringen oder zumindest per Einschreiben schicken - aber wenn ich keine Meldung habe, das nix ankommt ??? Und jetzht der Fall, das alles weggeht in einem Brief und wieder was fehlt ???
LG
Babyluca2002
Verfasst: 16.09.2012, 22:09
von Carola
Jede AU ist sofort, bzw innerhalb von 3 tagen bei der Krankenkasse vorzulegen.
Sonst kannste ja ein Jahr Sammeln und dann 20.000€ einfordern.
AU muss der KK bekannt sein, damit sie dich in den Hintern treten kann wenn sie meinen du bist ein fauler Apfel.
Über die Nachzahlung seitens der Krankenkasse wirst du dir wohl keine Gedanken machen müssen.
Wenn es 3 verschiedene Krankheiten waren, nicht zusammenhängen,alle 3 AU`s liegen ja den AG vor, dann gibt es Lohnfortzahlung, kein Krankengeld.
Selbst wenn es eine Nachzahlung gibt, beim Lohnsteuerjahresausgleich bekommste das eh zurück, was dir dann durch die Progession genommen wurde.
lg
Verfasst: 16.09.2012, 23:20
von babyluca2002
Huhu Carola,
danke - an die Steuererstattung hatte ich nicht gedacht - ist zwar jetzt dann erstmal ärgerlich, wenn es weniger Geld wird - aber gut, dann müssen wir das so lösen.... Gehe nämlich mal davon aus, das der AG es nicht einzeln nachzahlt.
Das er zahlen müsste, sehe ich genauso - ist ja kein Krankengeld-Fall.....
Und wie gesagt, alle AUs sind bei uns direkt nach Arztbesuch rausgegangen, zur Firma und KK. Daher bei uns die Irritation, das dort nichts ist .....
LG
Babyluca2002
Verfasst: 17.09.2012, 10:59
von Czauderna
Hallo,
vielleicht noch eine Anmerkung zum Postversand bzw, zum Posteingang bei der Kasse. es kommt in der Praxis relativ häufig vor, dass Sendungen nicht da eintreffen wo sie es sollten, das sehen wir allein an der Zahl der Rückläufer mit dem Vermerk, dass die Sendung nicht zugestell werden konnte. Nachprüfungen ergeben dann meist zwei Gründe, entweder Verzug (keine Nachtsendeaufträge, bzw, Fristablauf der Nachtsendeaufträge), oder der Empfänger wohnt angeblich nicht mehr, dort was allerdings nicht stimmt - die Gründe der Nichtzustellung sind daher im Verantwortungsbereich der Zusteller zu sehen. Tatsache ist, dass beim Postversand an Versicherte diesen durch solche Sachen keine Nachteile entstehen und wenn eine Sendung wirklich verloren gegangen ist, dann muss der Auftraggeber den Nachforschungsauftrag bei der Post stellen nicht der Empfänger.
Umgekehrt ist das Problem weitaus größer (siehe auch dieser Fall) - da hat der Versicherte einen Antrag, eine Kündigung oder auch AU-Meldungen zugeschickt, aber es kann kein Eingang festgestellt werden. Da der Antragseingang (Dokumenteneingang) aber entscheidend für die Leistungsgewährung ist, gilt hier zunächst der Grundsatz kein Eingang keine Bearbeitung bzw. Bewilligung, aber auch sehr oft keine Ablehnung, denn wo nix ist, da kann auch nix entschieden werden.
Es gibt aber auch in großem Umfang Unterlagen, die die Kasse zwar erreichen, die aber keinem Versicherten zugeordnet werden können - das reicht von einer namenlosen Apothekenquittung oder Taxi-Quittung bis hin zu einem Blatt Papier auf nur steht "Ich kündige zum ......" und eine unleserliche Unterschrift
oder eines handschriftlichen Briefs der alles mitteilt, nur nicht um wen es dabei geht. Wenn es dann zur "Beschwerde" kommt oder auch nur zur Nachfrage, dann ist es mehr oder weniger Glückssache das Dokument doch noch zu finden.
Um noch einmal auf diesen Fall zu kommen - dass vom gleichen Absender zwei Schreiben in kurzer Zeit nicht bei der Kasse eintreffen, das ist schon wirklich ein Zufall, klären kann diese Sache aber nur der Auftraggeber.
Gruss
Czauderna