Ich habe einer Bekannten ohne Internetbezug zugesagt, etwas zu recherchieren. Und da es hier Experten gibt...
Die Frau kam nach ca. 10 Jahren im Ausland zurück nach D, weil sie ihre frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte. Absolviert hier noch bis zum 30.09. eine Ausbildung als Altenpflegerin und möchte danach zumindest vorerst wieder in D bleiben.
In Frage kämen zwei Stellenangebote, beide ab 15.10. (wegen Umzug usw.).
Die 1. Stelle im Angestelltenverhältnis bei einem "Personaldienstleister". Hier müsste doch für die 2 Wochen zwischen Ausbildung und Job der nachgehende Leistungsanspruch greifen?
Wenn das nichts wird:
Der 2. potentielle Arbeitgeber verlangt, dass sie ein Gewerbe anmeldet und als Selbständige Aufträge übernimmt. Hier gäbe es doch bei freiwilliger Versicherung (ab 15.10.) keinen Leistungsanspruch?
Laut Firma schon, aber von dem, was die ihr erzählt haben, klingt für mich manches seltsam. Z.B., dass sie wählen könne, ob sie rentenversichert ist (aber das ist eine andere Baustelle, müsste sie bei der DRV klären). Freiwillig würde sie sicher nichts zahlen, wenn man jahrelang mehr schlecht als recht nur von Ausbildungsvergütung gelebt hat, gibt es auch noch ein paar Schulden bei Freunden.
Frage also: Kann sie sich überhaupt erst ab 15. freiwillig versichern oder müsste das bereits ab 1.10. sein?
Falls jemand den schlauen Tipp "PKV" hat: Käme schon wegen einer Vorerkrankung, die irgendwann wieder auftreten könnte, nicht in Frage.
Paar Fragen primär zum nachgehenden Leistungsanspruch
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Re: Paar Fragen primär zum nachgehenden Leistungsanspruch
Die Versicherung muss am 01.10. beginnen (ergibt sich aus § 188 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).röschen hat geschrieben: Frage also: Kann sie sich überhaupt erst ab 15. freiwillig versichern oder müsste das bereits ab 1.10. sein?
Frage am Rande: Ist denn die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung überhaupt erfüllt (= vom 01.10.2011 - 30.09.2012 durchgehend oder in der Zeit vom 01.10.2007 - 30.09.2012 mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen?)
Gruß
Swantje
Re: Paar Fragen primär zum nachgehenden Leistungsanspruch
Eine Ausbildung als Altenpflegerin dauert 3 Jahre, in denen man natürlich pflichtversichert ist! Davon abgesehen, war sie davor im EU-Ausland gesetzlich versichert.Swantje B. hat geschrieben:Frage am Rande: Ist denn die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung überhaupt erfüllt (= vom 01.10.2011 - 30.09.2012 durchgehend oder in der Zeit vom 01.10.2007 - 30.09.2012 mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen?)