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Krankengeldleistung für 78 Wochen = 546 Tage

Verfasst: 14.09.2012, 21:05
von medina
Hallo, ich bitte um Erklärung:
Ein Krankengeldanspruch beträgt 78 Wochen, meine Krankenkasse teilte mir mit, dass die 6-wöchige Lohnfortzahlung auf die 78 Wochen angerechnet werden woraufhin dann nur noch ein Krankengeldanspruch von 72 Wochen bestehe.
Meine Frage: Warum wird die 6-wöchige Lohnfortzahlung angerechnet, wenn die KK für diesen Zeitraum kein Krankengeld geleistet hat? Für diesen Zeitraum hat doch der AG Lohnfortzahlung geleistet!!
Weiterhin heißt es, dass der 78 (72) –wöchige Krankengeldanspruch für ein und dieselbe Krankheit nur innerhalb von 3 Jahren besteht! Danach müsse man erst wieder 3 Jahre arbeiten gehen, um einen erneuten KG-Anspruch zu erwerben!
Was ist, wenn man innerhalb der drei Jahre in Abständen wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben war, und jeweils eine 6-wöchige Lohnfortzahlung erhalten hat. Werden dann auch die nachfolgenden 6-wöchigen Lohnfortzahlungen von den 78 Wochen KG-Anspruch in Abzug gebracht (z.B. 3 x 6 Wochen)??? Oder ist dieser Abzug nur einmalig?
Was ist, wenn man innerhalb dieser Zeit nach ausgeschöpftem KG-Anspruch von 78 (72) Wochen an einer völlig anderen Erkrankung erkrankt ist? erhält man dann kein KG mehr? Rutscht man dann in die Sozialhilfe?

Verfasst: 14.09.2012, 23:31
von roemer70
Bei der Entgeltfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld. Auch ein ruhender Anspruch wird auf die Dauer angerechnet. Die Dauer des Krankengeldes bedeutet also nicht vollständigen Bezug in diesem Zeitraum.

Das ergibt sich aus § 48 Abs. 1 S. 1 SGB V:
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.