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freiwillig gesetzl. Beitragsfrage

Verfasst: 12.09.2012, 23:57
von impression
Hi,

ich hab ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse. Ich hab mich gegen Ende des Jahres 2010 selbstständig gemacht bzw. war da freiberuflich tätig. In den 2-3 Monaten hab ich ziemlich gut verdient, wegen Weihnachten und Überstunden. Im Jahr 2011 hab ich gegen Mitte des Jahres meine Selbstständigkeit wegen einer lukrativen Festanstellung aufgegeben.

Ich war in der Zeit der Selbstständigkeit freiwillig gesetzlich versichert. Nun wurde bei mir ein ziemlich hoher Beitrag anhand des Einkommenssteuerbescheids 2010 festgelegt, weil ich in den 2 Monaten so gut verdient habe.
Nun hab ich von der Krankenkasse erfahren, das diese Beitragsfestsetzung auch für das Jahr 2011 gilt und dies auch NICHT mit Hilfe des Einkommenssteuerbescheids 2011 neu berecht werden kann.

Eine neue Beitragsfestsetzung finde immer erst einen Monat nach Abgabe des letzten Einkommenssteuerbescheides fest. Da ich den Bescheid immer erst nach dem eigentlich Jahr erhalte, kann ich schlecht den Bescheid für 2011 schon 2011 abgeben, damit es richtig berechnet werden kann. Somit verschiebt sich alles auf ein Jahr.

Nun bin ich aber seit Mitte 2011 nicht mehr selbstständig und zahle nun den hohen Betrag von 2010.
Wo ist das gesetzlich verankert? Ist das Rechtens? Ich zahle jetzt mehr Krankenkasse als ich letztendlich verdient habe, das ergibt doch absolut keinen Sinn. Hätte ich 2010 nix verdient und 2011 großes Geld gemacht, dann wären die Krankenbeiträge total niedrig. Da stimmt doch irgendwas nicht.

Was kann ich tun?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.....

Verfasst: 13.09.2012, 09:37
von Sportsfreund
Hi,

also das Vorgehen der KK ist Grundsätzlich schon richtig. Sowohl in Deinem, als auch im umgekehrten Fall.

Aber: Lege Widerspruch gegen die Nutzung des 2010er Steuerbescheids für das Jahr 2011 ein.
Hierdurch gibt es nämlich die Möglichkeit, dass dies ausgesetzt wird und für 2011 die Beiträge weiterhin unter Vorbehalt, also auf Basis einer Schätzung von Dir bemessen werden.
Wenn dann im Widerspruchsverfahren der 2011er Steuerbescheid von Dir der Kasse vorgelegt wird, wird dieser auch für das Beitragsjahr 2011 berücksichtigt und nicht mehr der 2010er.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 13.09.2012, 15:17
von impression
Hi,

vielen Dank fuer den Tip. Auch wenn die Frage vielleicht etwas doof ist. Wie genau lege ich Widerspruch ein? Bzw mit was fuer einer Begruendung? Hab sowas noch nie gemacht.

Danke schonmal :)

Verfasst: 13.09.2012, 17:01
von Sportsfreund
Hi,

also Widerspruch legt man gegen einen Bescheid der Krankenkasse ein. Du dürftest ja einen Einstufungsbescheid, also eine Mitteilung über die Beitragshöhe, bekomme haben. Und dagegen legst Du Widerspruch ein:
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ........ ein!!"

Und als Begründung einfach angeben, was Dir letztendlich Schwierigkeiten macht. Nämlich dass Du nicht einverstanden bist, dass für die Beiträge 2011 das Einkommen aus 2010 zugrundegelegt werden soll aufgrund der sehr großen Diskrepanz in der Einkommenshöhe.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 13.09.2012, 17:20
von impression
Hi,

alles klar, vieeeelen Dank. :)
Ich hab leider nicht wirklich einen Bescheid bekommen, ich hab nur ne Mail von der Sachbearbeiterin bekommen, wo drin steht, dass sie meinen Einkommenssteuerbescheid von 2010 erhalten haben und nun die Beitragsgrenze entgueltig festgesetzt haben und das ich den Betrag bis spaetestens ....ueberweisen muss. Ich koennte die Mail ausdrucken und dann schriftlich den Widerspruch einschicken. Ich denke ein Widerspruch per Mail wird rein rechtlich nicht gehen oder?

Verfasst: 14.09.2012, 08:26
von Sportsfreund
Korrekt. Ein Widerspruch muss unterschrieben sein. Desh. geht dies per E-Mail nicht.

Er kann aber auch als Niederschrift erfolgen. Das heißt in die Geschäftsstelle gehen, Widerspruch und Begründung darlegen und der KK-Mitarbeiter schreibt das nieder. Anschließend unterschreiben beide.

Diese Möglichkeiten bestehen.

Viel Erfolg.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 14.09.2012, 10:03
von Czauderna
Hallo,
einen Mitteilung über Beitragsveränderungen in mündlicher Form, also das geht gar nicht. Der richtige Ablauf wäre gewesen - Anforderung des Einkommensteuerbescheides und nach dessen Auswertung die Erteilung einer schriftlichen Einstufungsmitteilung, aus der hervorgeht, ab wann die Einstufung gilt und welches Einkommen dafür zugrunde gelegt wurde.
Ich persönlich halte es sogar für erforderlich, dass solchen "Bescheiden" auch eine Rechtsbehelfsbelehrung eingefügt wird, allerdings ist es auch von Vorteil für den versicherten wenn es keine gibt, kann er doch auch noch später als nach einem Monat Widerspruch einlegen.
Gruss
Czauderna