freiwillig gesetzl. Beitragsfrage
Verfasst: 12.09.2012, 23:57
Hi,
ich hab ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse. Ich hab mich gegen Ende des Jahres 2010 selbstständig gemacht bzw. war da freiberuflich tätig. In den 2-3 Monaten hab ich ziemlich gut verdient, wegen Weihnachten und Überstunden. Im Jahr 2011 hab ich gegen Mitte des Jahres meine Selbstständigkeit wegen einer lukrativen Festanstellung aufgegeben.
Ich war in der Zeit der Selbstständigkeit freiwillig gesetzlich versichert. Nun wurde bei mir ein ziemlich hoher Beitrag anhand des Einkommenssteuerbescheids 2010 festgelegt, weil ich in den 2 Monaten so gut verdient habe.
Nun hab ich von der Krankenkasse erfahren, das diese Beitragsfestsetzung auch für das Jahr 2011 gilt und dies auch NICHT mit Hilfe des Einkommenssteuerbescheids 2011 neu berecht werden kann.
Eine neue Beitragsfestsetzung finde immer erst einen Monat nach Abgabe des letzten Einkommenssteuerbescheides fest. Da ich den Bescheid immer erst nach dem eigentlich Jahr erhalte, kann ich schlecht den Bescheid für 2011 schon 2011 abgeben, damit es richtig berechnet werden kann. Somit verschiebt sich alles auf ein Jahr.
Nun bin ich aber seit Mitte 2011 nicht mehr selbstständig und zahle nun den hohen Betrag von 2010.
Wo ist das gesetzlich verankert? Ist das Rechtens? Ich zahle jetzt mehr Krankenkasse als ich letztendlich verdient habe, das ergibt doch absolut keinen Sinn. Hätte ich 2010 nix verdient und 2011 großes Geld gemacht, dann wären die Krankenbeiträge total niedrig. Da stimmt doch irgendwas nicht.
Was kann ich tun?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.....
ich hab ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse. Ich hab mich gegen Ende des Jahres 2010 selbstständig gemacht bzw. war da freiberuflich tätig. In den 2-3 Monaten hab ich ziemlich gut verdient, wegen Weihnachten und Überstunden. Im Jahr 2011 hab ich gegen Mitte des Jahres meine Selbstständigkeit wegen einer lukrativen Festanstellung aufgegeben.
Ich war in der Zeit der Selbstständigkeit freiwillig gesetzlich versichert. Nun wurde bei mir ein ziemlich hoher Beitrag anhand des Einkommenssteuerbescheids 2010 festgelegt, weil ich in den 2 Monaten so gut verdient habe.
Nun hab ich von der Krankenkasse erfahren, das diese Beitragsfestsetzung auch für das Jahr 2011 gilt und dies auch NICHT mit Hilfe des Einkommenssteuerbescheids 2011 neu berecht werden kann.
Eine neue Beitragsfestsetzung finde immer erst einen Monat nach Abgabe des letzten Einkommenssteuerbescheides fest. Da ich den Bescheid immer erst nach dem eigentlich Jahr erhalte, kann ich schlecht den Bescheid für 2011 schon 2011 abgeben, damit es richtig berechnet werden kann. Somit verschiebt sich alles auf ein Jahr.
Nun bin ich aber seit Mitte 2011 nicht mehr selbstständig und zahle nun den hohen Betrag von 2010.
Wo ist das gesetzlich verankert? Ist das Rechtens? Ich zahle jetzt mehr Krankenkasse als ich letztendlich verdient habe, das ergibt doch absolut keinen Sinn. Hätte ich 2010 nix verdient und 2011 großes Geld gemacht, dann wären die Krankenbeiträge total niedrig. Da stimmt doch irgendwas nicht.
Was kann ich tun?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.....