Seite 1 von 2

Reha und Krankengeld

Verfasst: 12.09.2012, 16:00
von deneuve
Hallo liebe Leute,

ich weiß, dieses Thema gab es hier schon öfter, aber ich habe doch eine Frage dazu. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich beziehe seit über einem Jahr Krankengeld aufgrund sehr schwerwiegender psychosomatischer Probleme. Die Krankenkasse hatte mich daraufhin aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen, was ich auch - unter Ausnutzung der 10-Wochen-Frist - getan habe. Der Antrag wurde als Eilantrag behandelt.

Reha wurde wie erwartet bewilligt, und ich soll sie recht kurzfristig antreten. Wegen massiver gesundheitlicher Probleme zur Zeit (miserable Blutwerte, Blutdruck über 230, spontanes Erbrechen etc.) halten mich allerdings im Moment weder mein Hausarzt noch mein Neurologe für rehafähig und haben mir beide ein Attest ausgestellt, daß ich nicht rehafähig bin, und daß der medizinischen Dienst Diagnosen und Befunde gerne einfordern kann. Ich habe auch nichts gegen eine persönliche Begutachtung beim MDK.

Krankenkasse droht jetzt damit, Krankengeld einzustellen, falls ich die Reha nicht fristgerecht antrete. Ist das angesichts der Atteste und der noch ausstehenden MDK-Begutachtung rechtens?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal.

Verfasst: 12.09.2012, 16:11
von Czauderna
Hallo,
das geht natürlich so einfach nicht, wie sich die Kasse das denkt. Du hast die entsprechenden Atteste von deinem Arzt bzw. Ärzten und du bist bereit den MDK. zu konsultieren, also kann von fehlender Mitwirkung nicht die Rede sein. Das würde ich der Kasse in einem persönlilchen Gespräch, verbunden mit der entsprechenden schriftlichen Form, auch mitteilen - damit hat die Kasse keine Möglichkeit dir das Krankengeld zu sperren, denn du hast mitgewirkt und bist auch weiter bereit mitzuwirken, dass du krank bist, dafür kannst du nix und auch die Reha-Klinik kann in diesem Zustand nix mit dir anfangen. Ach ja, die Klinik bzw. den RV-Träger solltest du auch gleich mit einbeziehen, so nach dem Motto - wenn du wieder einigermassen fit bist, kommst du gerne in die Reha.
Du wirst sehen, das klappt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.09.2012, 16:31
von deneuve
Danke Czauderna,

ich befürchte fast, mir wir jetzt meine Handlungsweise vorgeworfen: ich habe die 10-Wochen-Frist ausgenutzt (obwohl das ja legal ist) und ich habe meine Reha von stationär auf ambulant ändern lassen (Rehaort ist nur 20km von meinem Wohnort weg, da sah ich es nicht ein, dort stationär zu bleiben). Ich bin aber objektiv nicht rehafähig im Moment, und habe wie gesagt nichts gegen eine MDK-Begutachtung. Was aber, wenn sich der Prozess hinzieht und die Krankenkasse tatsächlich das Krankengeld bei Nichtantritt der Reha einstellt? Rehaaufnahme ist in 2 Wochen.....wer weiß, ob ich bis dahin einen MDK-Termin habe??

Ich habe bereits mit der RV und Klinik gesprochen, die sind superfreundlich und sagen, eine Verschiebung der Reha bei Rehaunfähigkeit und Attest wäre überhaupt kein Problem.

DIe Dame von der Krankenkasse sieht das aber total anders, und setzt mich massiv unter Druck - einem weiteren persönlichen Gespräch möchte ich daher aus dem Weg gehen, und habe ihr gesagt, daß ich nur schriftlich in dieser Sache verkehren möchte.

Komischerweise ist jetzt zudem zum ersten Mal überhaupt ein Krankengeldauszahlungsschein verschwunden, den ich Montag in der Filiale abgegeben habe. Zufälle (??) gibts......

Verfasst: 12.09.2012, 18:11
von Carola
Melde mir nur weil mir das so bekannt vorkommt.
Blutdruckwerte von 250/130 - 200/100 fast dauernd
Blutwerte, naja sehr viele kritisch.
Reha-Klinik hat gesagt komm ran, schaffen wir, haben es auch fast hinbekommen.
Ich sage mal einfach du hast kein Bock.
Wenn es so währe würdest du nicht die 10 wochen ausnutzen, warum auch ?
Bis heute hat sich bei dir ja angeblich nichts gebessert, also ab ins Krankenhaus, deine Ärzte taugen nichts.
Du willst alles, nur nicht einsehen das auch du mitarbeiten musst.
Wenn die Ambulante Reha-Klink nicht dir Farblich genehm ist ?
Sorry, entweder willst du das Krankengeld bis zum letzten "geniessen"
oder bist zu faul, und dumm um zu erkennen das du Mitmachen musst um gesund zu werden.
Und weiss Gott, ich bin bestimmt nicht jemand der gut findet was einzelne
Krankenkassen so veranstalten, aber ich sehe auch nicht ein mal meine Meinung deutlich zu sagen wenn es genau andersrum abläuft.
Es gibt nun mal wohl auch Leute, die schuld sind das Krankenkassen so reagieren, schlecht für dich, schlecht für alle.
Wird lustig zu sehen ob ich nun als eine versteckte SB bewertet werde.
lg
PS: und ja, auch ich hätte von 2 Ärzten die Reha-Unfähigkeit sofort bekommen., nur mein Hausarzt sagte mir das er es zwar machen würde, aber wenn keine Reha, dann sofort Krankenhaus, dort einstellen lassen.
Zum Auszahlungsschein kann ich nur vermuten das er wohl auch 10 wochen nun irgendwo gesucht wird. Sachen gibt es.

Verfasst: 12.09.2012, 18:27
von deneuve
Hallo Carola,

ich nehme dir deine Antwort nicht übel, jeder hat ein Recht auf eine Meinung.

Aber jeder ist in seiner Situation anders. Es wäre nicht meine erste Reha, ich habe bereits eine - wegen der gleichen Situation - hinter mir. Eine stationäre, vor ein paar Jahren. Ich fand das da super gut, und mir ging es in den Wochen da besser als davor. Nur kaum war ich wieder zuhause war alles wieder beim alten, deshalb stehe ich einer Reha etwas skeptisch gegenüber. Deshalb auch dieses Mal mein Drängen auf eine ambulante Reha, vielleicht hat die etwas bessere "Langzeitwirkung".

Nichtsdestotrotz bin ich, und fühle ich mich im Moment sehr krank. Nicht nur psychisch krank, sondern auch körperlich, wie es sich in Blutwerten, Blutdrucken, Verschleißerscheinungen etc. zeigt. Es mag auch daran liegen, daß ich keine Zukunftsperspektive sehe - ich bin Altenpflegerin, und in meinen Job werde ich wohl nicht mehr zurückkehren, das sieht selbst die Krankenkasse so. Zu alt, zu langsam, nicht belastbar genug.

Verfasst: 12.09.2012, 18:46
von Carola
Stationär kann man davon ausgehen das die Hilfe bei deinen Problemen
24std gewährleistet ist.
Auch gibt es die Möglichkeit nach der Stationären Reha weitere hilfe
in Anspruch zu nehmen.
Gerade in deinem Fall ist es ungemein wichtig die Stationäre zu machen.
Warum ?
........................................
Es mag auch daran liegen, daß ich keine Zukunftsperspektive sehe - ich bin Altenpflegerin, und in meinen Job werde ich wohl nicht mehr zurückkehren, das sieht selbst die Krankenkasse so. Zu alt, zu langsam, nicht belastbar genug.
........................................
Ohne die DRV im Boot geht bei dir wohl nichts mehr.
EM-Rente/Umschulung, alle dies wirst du eh nie ohne Reha bekommen,
selbst wenn du die Ambulante machst, wirst du bei Beantragung zur
Stationären mit sicherheit nochmal eingeladen.
Nach 4-6 wochen Ambulant festzustellen, das man nochmal zur Stationären eingeladen wird...
lg

Verfasst: 12.09.2012, 18:55
von deneuve
Ich denke mal, es wird bei mir letztendlich tatsächlich auf eine EM-Rente hinauslaufen. Ich muss zugeben, bei diesem Thema kenne ich mich nicht aus, und sollte Hilfe von Sozialarbeitern bei der Reha in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, ich habe absolut nichts gegen eine Reha und will mich auch nicht drücken, falls ich diesen Eindruck erweckt haben sollte. Ich sehe nur die Erfolgsaussichten gering. Und nachdem ich bereits eine stationäre Reha hinter mir habe - ohne nennenswerten Erfolg - ist es da nicht normal, daß ich jetzt lieber eine ambulante Reha machen will?

Ich warte jetzt einfach mal auf die Untersuchung beim MDK. Mal sehen, was der so sagt.

Verfasst: 12.09.2012, 19:03
von Czauderna
Hallo,
nun, wenn du keine Reha machen willst, beantrage doch einfach direkt die Rente,
das ist ohnehin das, was so manche Kasse viel lieber hat als eine Reha, nur auffordern zur Rentenantragstellung, das darf die Kasse nicht, zu Reha schon.
Und irgendwann läuft das Krankengeld auch mal aus - was ist dann ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.09.2012, 19:07
von deneuve
OK, das würde ich gerne machen, aber ist das nicht jetzt schon zu spät? Ich meine, die Sache mit der Reha läuft ja schon und soll in 2 Wochen (bei planmäßigen Beginn) starten? Kann ich jetzt einfach so einen EM-Antrag stellen? Sorry, aber ich kenne mich wirklich nicht aus.

Verfasst: 12.09.2012, 19:34
von Carola
EM-Antrag kannst du zu jeder Zeit stellen.
Hat absolut keine Auswirkung auf deine z.Z beantragte Reha.
Ansonsten wurdest du aus deiner letzten Reha als Voll Arbeitsfähig
entlassen ? wenn nein, gab es eine Stundenzahl in der du noch Arbeiten kannst/solltest ?
Der EM-Rentenantrag dauert immer einige Zeit, also Geduld musst du eh haben.

Verfasst: 12.09.2012, 19:41
von deneuve
Ich wurde entlassen als über 6 Stunden arbeitsfähig, aber *zur Zeit* arbeitsunfähig.

Irgendwann danach war ich dann wieder "gesund", habe wieder in meinem alten Job für 8 Monate gearbeitet, und bin dann zusammengebrochen, und bin seitdem wieder krankgeschrieben.

Wenn ich das also richtig verstanden habe, muss ich dann in der Reha darauf hinarbeiten, daß man mich *unter* 6 Stunden arbeitsfähig entlässt, um meine Chancen auf EM-Rente zu erhöhen?

Verfasst: 12.09.2012, 19:45
von Carola
Grundlagen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Versicherte, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, im vollen Umfang am Arbeitsleben teilzunehmen. Sobald ein gesetzlich Versicherter nicht mehr in der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, steht ihm die volle verminderte Erwerbsrente zu. Ist dem Versicherten jedoch möglich, täglich zwischen 3 und 6 Stunden zu arbeiten, erhält er nur den Status der teilweisen Erwerbsminderung.

Bis zum Jahr 2001 war bei der gesetzlichen Versicherung ein Berufsschutz vorgesehen. Antragsteller hatten damals noch die Möglichkeit, im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Rente zu beantragen. Dieses Recht wurde mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich gestrichen. Laut Ansicht des Gesetzgebers hat ein Versicherter sich gegen dieses Risiko privat abzusichern.

Allerdings hat der Gesetzgeber für ältere Versicherte aufgrund des höheren Einstiegsalters und der damit verbundenen höheren Einstiegsbeiträge eine Übergangsregelung geschaffen. Aus diesem Grund besteht für alle gesetzlich Versicherten mit einem Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 noch ein Berufsschutz. Sobald diese Versicherten nicht mehr in der Lage sind, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten, können sie eine Rente beantragen. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch in diesem Fall bei der Erwerbsminderungsrente eine Verweisbarkeit vor. Der Rententräger zahlt also nur, wenn der Versicherte auch nicht in einem vergleichbaren Beruf arbeiten kann.
Erwerbsminderungsrente: Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsdauer

Die Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten, die innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, einen Anspruch im Fall der Erwerbsminderung. In einigen Ausnahmefällen muss diese Wartezeit nicht eingehalten werden. Dies ist zum Beispiel Fall, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder während der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes eintritt.

Sobald die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung vorliegen, erhält der gesetzlich Versicherte die volle beziehungsweise teilweise Erwerbsminderungsrente. In der Regel wird diese Rente seit dem Jahr 2001 als Zeitrente ausgezahlt, sie ist somit befristet. Eine unbefristete Rente ist nur in wenigen Ausnahmefällen, bei denen keine gesundheitlichen Verbesserungen abzusehen sind, möglich.

Personen, die eine Zeitrente bewilligt bekommen, erhalten die erste Rentenzahlung erst im siebten Monat nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Bei zeitlich unbefristeten Renten hingegen erfolgt die Rentenzahlung bereits ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit.

Verfasst: 12.09.2012, 20:03
von deneuve
Vielen Dank!!

Verfasst: 12.09.2012, 20:12
von Carola
kein Thema, dafür gibt es diese Forum, um zu helfen.

Verfasst: 12.09.2012, 20:38
von Krankenkassenfee
Hallo,

ob die Klinik oder die DRV sagt ist kein Problem - das ist Latte. Denn die zahlen ja kein Krankengeld. Und da gilt: Wer bezahlt bestimmt die Musik. Und das Gestaltungsrecht hatten sie Dir eingeschränkt - insofern kannst Du die Maßnahme eben nicht mal eben abändern oder verschieben.

Nun gibt es das Attest. Und meiner Meinung nach ist die Kasse verpflichtet es einer Prüfung (MDK) zu unterziehen, wenn sie es beurteilt.
Dass es zu einer Untersuchung beim MDK kommt wage ich zu bezweifeln. Das wird nach Aktenlage gemacht.

Ob Du tatsächlich rehafähig bist, oder die Ärzte durch (Gefälligkeits-)Atteste Dein Nichtfahren unterstützen, das ist ein Raum der Spekulation. Das kann hier keiner wirklich beurteilen, denn wir sind keine Mediziner.

Und noch was zum Thema Rente - ein Rentenantrag wird die Kasse nicht von ihrem Vorhaben abhalte, die in diese Kur zu schicken. Denn bei der Rentenversicherung gilt: Reha vor Rente. Und ein mal so ins Blaue gestellte Rentenantrag hat nicht viel Erfolgschancen, und das weiss die Kasse. Die hält nicht die Füße wochen- und monatelang still.

Wenn Du in Richtung Rente willst, dann ist die Kur eine Stufe auf der Treppe für Dich das zu bekommen. Einerseits zu versuchen, ob es nicht hilft und ansonsten die Vorstufe für mehr.

Wenn der Blutdruck akut so hoch geschnellt ist und medikamentös nicht sofort runterzubekommen ist, vermute ich mal, dass der Arzt Dich ins Krankenhaus einweisen würde, wenn es so ernst ist.

LG, Fee