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Für immer privat bei einmaliger Freistellung?

Verfasst: 10.09.2012, 16:17
von Lison
Hallo!

Ich tappe bereits seit ein paar Tagen mit meiner Freundin in dem BermudaDreieck zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse.
Und zwar...

Beide haben wir 2005 unterschrieben, dass wir uns zu Studiumbeginn von der Verpflichtung, sich gesetzlich versichern lassen zu müssen, freistellen (um damals noch in der privaten Krankenkasse unserer jeder Eltern bleiben zu können).

Nun waren wir bis Ende August fest angestellt und haben deswegen in die TK gewechselt.

Gleichzeitig haben wir beide ein Zweitstudium.

Nun wurde meine Freundin aus der TK entlassen, da sie keine 12 Monate am Stück fest angestellt war (>400€).
Ich hingegen bin ab jetzt als Student versichert, habe aber genau die gleich Stelle für weniger als 12 Monate gehabt, und habe ebenfalls ein Zweitstudium.
--> Soll heißen: Gleiche Voraussetzung, unterschiedliche Konsequenz.

Weiß jemand wo der Fehler liegt? Muss ich damit rechnen, nun auch noch aus der gesetzlichen krankenkasse zu fliegen? Oder alles ein Irrtum?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar,

Verfasst: 10.09.2012, 16:28
von Czauderna
Hallo,
zur Befeiung in der KVdS und deren Wirkung folgende Anmerkung -
Sie kann nicht wider­rufen werden.
Sie wirkt für die gesamte Dauer der Versi­che­rungs­pflicht in der KVdS.
Sie wirkt auch, wenn ein möglicher Anspruch auf Beihilfe endet (z. B. nach Vollendung des 25. Lebens­jahres) und im Anschluss eine Vollver­si­cherung bei der PKV erfor­derlich wird.
Sie verliert ihre Wirkung, wenn die Immatri­ku­lation/Rückmeldung und damit die grund­sätzlich beste­hende Versi­che­rungs­pflicht in der KVdS für mehr als einen Monat unter­brochen wird. Ausnahme: Die Befreiung wirkt auch dann fort, wenn bei laufender Einschreibung die ohne die Befreiung beste­hende Versi­che­rungs­pflicht in der KVdS durch eine kranken­ver­si­che­rungs­pflichtige Beschäf­tigung unter­brochen wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.09.2012, 17:02
von Lison
Hallo Czauderna,
Danke für deine Antwort. Trotzdem kann ich mir -auch mit deinem Wissen hierzu- nicht erklären, was der Unterschied zwischen mir und meiner Freundin in diesem Falle sein soll.
VG

Verfasst: 10.09.2012, 17:20
von ratte1
Lison hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Danke für deine Antwort. Trotzdem kann ich mir -auch mit deinem Wissen hierzu- nicht erklären, was der Unterschied zwischen mir und meiner Freundin in diesem Falle sein soll.
VG
Es liegt vllt. einfach daran, dass der Spitzenverband der Krankenkassen diese Auffassung erst seit kurzer Zeit vertritt (vorher: Auch beim Zweitstudium bleibt Versicherungsfreiheit bestehen) und daher noch nicht bei jedem Sachbearbeiter angekommen ist. Oder die Freundin unterliegt mit Aufnahme des zweiten Studiums noch der studentischen Pflichtversicherung, Du aber nicht.

Am einfachsten wäre es doch, bei der KK nachzufragen.

MfG
ratte1

Verfasst: 10.09.2012, 17:51
von Lison
Mit Nachfragen stimmt-und klar, das habe ich getan. Vorerst konnten die an der Hotline die Frage jedoch auch nicht beantworten und ich wollte dann nicht so tief nachbohren, bis dass ich auch rausfliege, denn das Ziel ist ja, in der gesetzlichen zu bleiben.