Familienversicherung trotz Überschreitung JAEG
Verfasst: 10.09.2012, 11:34
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf "§ 10 SGB V Familienversicherung"; Darin heisst es
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder
Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein
Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt"
In meiner Situation (ich PKV) überschreite ich das Einkommen des GKV-Mitgliedes und ich habe in Jahressumme auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten. Jedoch trifft nicht zu, dass ich "regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze" überschreite.
In einigen Monaten unterschreite ich die Grenze erheblich, dies ist laut der GKV jedoch ohne Bedeutung, da die GKV die Jahressumme meiner Einkünfte einfach durch zwölf teilt und ich somit über der Grenze liege, also die Kinder privat versichern muss.
Ist dieses Vorgehen korrekt?
Wenn ja, warum heisst dann im Gesetzestext "regelmäßig im Monat höher als ein Zwölftel..." und nicht einfach "dass Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet"?
Danke vorab für die Infos und Grüße,
Bernd Mueller
meine Frage bezieht sich auf "§ 10 SGB V Familienversicherung"; Darin heisst es
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder
Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein
Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt"
In meiner Situation (ich PKV) überschreite ich das Einkommen des GKV-Mitgliedes und ich habe in Jahressumme auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten. Jedoch trifft nicht zu, dass ich "regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze" überschreite.
In einigen Monaten unterschreite ich die Grenze erheblich, dies ist laut der GKV jedoch ohne Bedeutung, da die GKV die Jahressumme meiner Einkünfte einfach durch zwölf teilt und ich somit über der Grenze liege, also die Kinder privat versichern muss.
Ist dieses Vorgehen korrekt?
Wenn ja, warum heisst dann im Gesetzestext "regelmäßig im Monat höher als ein Zwölftel..." und nicht einfach "dass Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet"?
Danke vorab für die Infos und Grüße,
Bernd Mueller