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kein KRG weil Auszahlscheine fehlen - falsche AU?

Verfasst: 10.09.2012, 08:27
von AndreaH
Liebe Experten,
habe großes Problem mit meiner KK:
habe wegen Krankheit keinen Job mehr, hatte ALGI und dann KRG. Mein Arzt hat mich "bis auf weiteres" krank geschriben. KK hat deshalb Ärger gemacht und zahlt jetzt kein KRG weil ich keine Auszahlscheine gebracht habe. Jezt müsste ich klagen, habe aber keine Rechtschutzvers., die das zahlt.
Soll ich trozdem vors gericht gehen?
Wenn nicht, was dann? Wenn ich mich jezt wieder krank schreiben lasse, kriege ich dann überhaupt wieder KRG (bin noch nicht "ausgesteuert")? Oder nicht, weil ich die lezten Wochen nicht gearbeitet habe und kein ALO-Geld hatte?
HILFE!
Viele Grüsse von Andrea

Re: kein KRG weil Auszahlscheine fehlen - falsche AU?

Verfasst: 10.09.2012, 18:28
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 11.09.2012, 08:26
von Sportsfreund
Hi Andrea,

der Auszahlschein dient in zweierlei Hinsicht:
1. damit das KG überwiesen wird (wie der Name des Scheins ja schon hergibt) und
2. als Nachweis Deiner weiteren AU. Schließlich muss auch der Arzt darauf was ausfüllen.

Also: weitere AU ist ja festgestellt wegen "bis auf Weiteres". Und wenn Du jetzt einen erneuten Ausz.Schein einreichst, wird ja ebenso die weitere AU bestätigt werden. Was will man mehr?

Es gibt keine gesetzliche Frist innerhalb derer ein Auszahlschein eingereicht sein muss. Die Kassen bitten ggf., einen bestimmten Abstand (z.B. 4 Wo.) nicht zu überschreiten. Aber das sind Bitten, kein Muss.

Und laut einem Von Machts Sinn vorgelegten Urteils, reicht "bis auf Weiteres" aus, damit die KK die AU nicht einfach als beendet werden kann.

Wo wir bei der Frage wären: mit welcher anständigen und nachvollziehbaren Begründung wollen die jetzt eigentlich Dir Dein KG beenden?

Gruß
Sportsfreund