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Gkv Nachzahlung

Verfasst: 05.09.2012, 14:18
von keinjidos
Hi,

folgendes Problem:

Ich war ein jahr lang nicht krankenversichert. Davor war ich bei einer Gkv.
Jetzt wollte ich mich freiwillig versichern muss aber das komplette Jahr
an Beiträgen nachzahlen.
Was geschieht aber, wenn ich jetzt einen Monat irgendwo Arbeite, damit
ich wieder Krankenversichert bin dann den Job Kündige.
Dann kann ich mich doch wieder bei der Gkv anmelden ohne
das fehlende Jahr zu bezahlen.

Bitte keine Fragen wie zum Bsp.: Warum warst/bist du nicht Krankenversichert ? oder ähnliches.
Eine Antwort auf meine Frage würde mir reichen.

Verfasst: 05.09.2012, 16:18
von amerin
Schon mal dran gedacht, dass auch bei einer Pflichtversicherung diese GKV die Vorversicherung wissen will/muss...

Hallo

Verfasst: 06.09.2012, 16:38
von Bayern21
Hallo Keinjidos

sobald du dich arbeitslos meldest ist das Amt dazu verpflichtet dich nachzuversichern - das heißt das Amt müsste ermitteln wo du zuletzt pflichtversichert warst und dann müsste sie dich bei der gleichen Kasse wieder versichern und die fehlenden Versicherungszeiten nachzahlen und ausgleichen

Soweit mein Kenntnisstand

Gruß
Bayern21

Verfasst: 06.09.2012, 16:45
von Czauderna
Hallo,
dein Kenntnisstand wäre dann richtig, wenn der Betroffene auch rückwirkend ALG-2 bekommen würde, weil das aber nicht der Fall ist, zahlt auch das Job-Center nicht die rückständigen Beiträge.
Gruss
Czauderna