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Höhe Krankengeld bei Krankheit im ersten Arbeitsmonat

Verfasst: 31.08.2012, 15:51
von Fragender1
Hallo Forengemeinde,

ich würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

Folgender Sachverhalt:

-Jobantritt 05.07.2012
-Erster Krankheitstag 24.07.2012
-Letzter Krankheitstag 01.08.2012
-geleistete Arbeitstage/Arbeitsstunden vom 04.07. - 23.07 = 16 Tage/135 Stunden (Baubranche)
-Bruttolohn ohne Auslöse 10,64 Euro

Gleich am ersten Krankheitstag fragte ich meinen Arbeitgeber ob ich gekündigt werde und falls nicht wie das mit dem Lohn ist. (Es ist meine erste richtige Arbeitsstelle und ich kenne dieses Prozedere überhaupt nicht). Die Antwort war ich werde natürlich nicht gekündigt und das die Krankenkasse vom 1. bis zum 28. Arbeitstag bei Krankheit mit der Lohnfortzahlung einspringt.

Das gleiche bestätigte mir auch ein Servicehotlinemitarbeiter als ich ihn gefragt habe wohin meine Krankenscheine sollen.Dort kam erstmals die Aussage es gibt aber nur ca. 70% vom Bruttostundenlohn.
Habe dann alles ordnungsgemäß abgschickt.
Nachdem ich dann nach 2 Wochen wieder angerufen kam die Aussage meiner Sachbearbeiterin "Ach wir dachten der Arbeitgeber hat den Lohn weitergezahlt weil sie sich nicht mehr gemeldet haben."
Jedenfalls wurde dann erst die Bearbeitung gestartet.

Da ich die Erstbescheinigung beim österreichischen Arzt holte (arbeite in Öreich) musste ich zuerst mal eidesstattlich erklären das ich dort an dem Tag persönlich beim Arzt war. (Sehen die nicht anhand der Kartenlesung das ich da war?) Dann wurde mir gleich gesagt das der erste Krankheitstag nicht bezahlt wird weil es ja sein kann das ich erst abends beim Arzt war und somit Tagsüber noch Geld verdient habe. Dies stimmt aber nicht selbst auf der Krankschreibung steht das ich um 9:55 Uhr rangenommen wurde. (Finde ich gut das die in Öreich so detailliert sind).

1.Nun zahlt mir weder der Arbeitgeber noch die Krankenkasse den ersten Krankheitstag. Ist das rechtens?

Dann fragte ich meine Sachbearbeiterin über die Höhe der Lohnfortzahlung. Sie antwortete auch wieder die 70% aber das müsse man hochrechnen weil der Arbeitgeber nachweisen muss wie lange ich gearbeitet habe und was ich verdient habe. Das wurde auch gemacht.
Ich habe inkl. Samstage über 8 Stunden täglich und hatte demzufolge ca- 84 Euro Brutto (ohne Auslöse).
Jetzt kriege ich aber wirklich nur 37,5Eoro Brutto von der Krankenkasse und da gehen noch Abzüge an den Staat ab. Das sind nichtmal 44% Bruttolohn und dann kommen noch die Abzüge dazu. Davon kann ich nichtmal meine täglichen Kosten decken.

2. Ist das rechtens? Bzw. welche Begründung gibts dafür? Sie meinte es sind keine 70% möglich da noch keine richtige monatliche Lohnabrechnung vorliegt. Was ja Ironie ist denn wenn die Krankenkasse bis zum 28. Arbeitstag übernimmt woher soll dann die Lohnabrechnung kommen wenn man noch keinen Monat arbeitet?

Ich freue mich auf Antworten.

Verfasst: 31.08.2012, 20:03
von broemmel
Vorweg erst einmal ein Hinweis.

Wenn du hier Antworten liest, möchtest Du nicht gerade als Sozialschmarotzer ohne genaue Kenntnis Deiner Situation und Deiner Erkrankung bezeichnet werden. Das mal zum nachdenken.

Ansonsten, du erhälst Krankengeld nach dem vereinbarten Bruttogehalt.
Denn Überstunden werden nur angerechnet, wenn sie regelmässig, das heisst in den letzten 3 Monaten, angefallen sind. Das ist bei Dir nicht der Fall.

Bis die Kasse Nachricht vom anderen europäischen Versicherungsträger erhält vergeht einiges an Zeit. Der Datenaustausch funktioniert da nicht so schnell. Insofern ist die Lösung der Kasse doch in Deinem Sinne.

Anspruch auf Krankengeld besteht auch erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung. Damit wird der erste Tag der AU nur dann vom Arbeitgeber bezahlt, wenn man an dem Tag noch Arbeitsleistung erbracht hat.

Verfasst: 31.08.2012, 20:34
von Fragender1
broemmel hat geschrieben:Vorweg erst einmal ein Hinweis.

Wenn du hier Antworten liest, möchtest Du nicht gerade als Sozialschmarotzer ohne genaue Kenntnis Deiner Situation und Deiner Erkrankung bezeichnet werden. Das mal zum nachdenken.

Ansonsten, du erhälst Krankengeld nach dem vereinbarten Bruttogehalt.
Denn Überstunden werden nur angerechnet, wenn sie regelmässig, das heisst in den letzten 3 Monaten, angefallen sind. Das ist bei Dir nicht der Fall.

Bis die Kasse Nachricht vom anderen europäischen Versicherungsträger erhält vergeht einiges an Zeit. Der Datenaustausch funktioniert da nicht so schnell. Insofern ist die Lösung der Kasse doch in Deinem Sinne.

Anspruch auf Krankengeld besteht auch erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung. Damit wird der erste Tag der AU nur dann vom Arbeitgeber bezahlt, wenn man an dem Tag noch Arbeitsleistung erbracht hat.
Danke für deine Antwort.

Wenn der erste Krankheitstag nicht gezahlt wird ist das ok. Wenns der Gesetzgeber so vorschreibt dann ist das ok.

Ich bin bei einer deutschen Firma und auch bei einer deutschen Krankenkasse. Und mein vereinbarter Bruttolohn ist 10,64. Meine Krankenkasse (IKK) hat sämtliche Dokumente vorliegen. Überstunden spielen doch keine Rolle. Ich war jeden Tag 8 Stunden mindestens arbeiten. Demzufolge muss doch die Berechnungsgrundlage für diese eine Woche Krankheit auch ein 8 Stunden Tag zu je 10,64 sein oder?
Wie gesagt ich bekomme jetzt gerade mal 44% von meinem eigentlichen Tagesverdienst und das sind nunmal nicht 70%.

Und zum "Sozialschmarotzer". Es ist halt meine Meinung. Ich hätte auch gerne eine "Sichere Zone" Freikarte mit der ich alle Termine sausen lassen kann. Aber dann so krank und zurückgezogen sein um dennoch in nem Forum penibel jedes Schreiben zu zerpflücken das der eigenen Bequemlichkeit nicht geschadet wird. Es ist ein Post der das Wahre Gesicht dieser Userin zeigt. Auf Seite 2.

MFG

Verfasst: 31.08.2012, 22:19
von broemmel
daimler-betriebskrankenkasse.com/Gesund_werden/Mit_schneller_Hilfe/Krankengeld/Krankengeldrechner

hier kannst Du mal selber Dein Krankengeld ausrechnen.
Wichtig sind hier die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden.

Verfasst: 31.08.2012, 22:55
von Fragender1
Nochmals Danke.

Arbeitsvertrag ist ganz normal mit vereinbarten 40 Stunden a 10,64 Brutto. Mit Überstunden und Auslöse hat das ja nichts zu tun.

Auch da werden mir ca. 70% Brutto (54 Euro) angezeigt. Meine Krankenkasse sagt aber ich bekomme "pauschal" 37,5 Euro exklusive Abzüge.

Wenn das so rechtens ist dann ist das ja ok aber überall steht und auch überall (auch seitens IKK Mitarbeiter) wurden vorher auf Nachfrage 70% gesagt. Wenn es nur nen Pauschalbetrag gibt für diese Karenzphase der ersten 28 Tage, wozu braucht man dann überhaupt meinen Stundennachweis und wofür muss ich eine EIDESSTATTLICHE Erklärung abgeben das ich am ersten Krankheitstag beim Arzt beim wahr obwohl der eh nicht vergütet wird?

Musste von Euch schonmal jemand eine Eidesstattliche Erklärung abgeben das er beim Arzt war?
IKK Berlin und Brandenburg.