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Überweisungsscheine

Verfasst: 31.08.2012, 12:15
von Diplom-Rentner
Hallo,

wann wird denn endlich diese schwachsinnige Prozedere mit den Überweisungsscheinen abgeschafft ??!! ...wann hatte ich denn den letzten ÜS wo bekommen, um dann einen ÜS wo für den nächsten Arztbesuch z.B. beim Allgemeinmediziner zu holen? Da werden die Patienten durch die Gegend geschickt, Kosten produziert, aber wen interessiert's... Möchte mal wissen, wozu überhaupt diese Vorgehensweise nützlich sein sollte??? Wird sich das hoffentlich mit der elektron. Versichertenkarte erledigen?

Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 31.08.2012, 12:33
von amerin
Überweisungsschein darum, dass nicht mehrmals die Praxisgebühr in einem Quartal anfällt.
Jedem steht es frei mehrmals in einem Quartal 10 Euro zu zahlen und sich Überweisungsscheine zu sparen!

Verfasst: 31.08.2012, 13:04
von roemer70
Schwachsinnig mag das Prinzip nur erscheinen, wenn man es allein zur Vermeidung der Praxisgebühr sieht (und dann kann ich amerin nur zustimmen).

Wenn man sich aber zumindest hiermit einmal beschäftigt hat, sieht das schon wieder ganz anders aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztl ... rweisungen

Die Überweisung dient also einer koordinierten, zielgerichteten Behandlung. Zudem behandeln gewisse Fachärzte überhaupt nicht, ohne dass ein Hausarzt vorher untersucht hat und weitere Untersuchungs- / Behandlungsmethoden in Auftrag gibt.
Das finde ich nicht schwachsinnig, sondern sinnvoll.

Verfasst: 31.08.2012, 13:07
von Diplom-Rentner
...nun ja, was sollte aus dem Hause auch anderes kommen.... nur, wenn ich einen Überweisungsschein sogar vom Facharzt zum Allgemeinmediziner brauche .... und diese 10 € Regelung gehört ja schon längst abgeschafft!

Verfasst: 31.08.2012, 13:18
von broemmel
Worum geht es dir denn jetzt?

Verfasst: 31.08.2012, 13:41
von roemer70
Diplom-Rentner hat geschrieben:nur, wenn ich einen Überweisungsschein sogar vom Facharzt zum Allgemeinmediziner brauche ....
Brauchst Du ja nicht, siehe amerins Beitrag! Kein Hausarzt wird Dich ohne Überweisung eines Fachkollegens nach Hause schicken. Außerdem läuft das (erst Fach-, dann Hausarzt) eh dem Gedanken des Hausarztes als Lotse zuwider.
Diplom-Rentner hat geschrieben:und diese 10 € Regelung gehört ja schon längst abgeschafft!
Geht es Dir nur darum? Dann zahl' einfach solange Praxisgebühr, bis Du Deine Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung erreicht hast. Dann brauchst Du auch keine Überweisungen mehr (es sei denn, der Facharzt besteht drauf) und kannst Dir munter von jedem Arzt etwas verordnen lassen. Wechselwirkungen von Medikamenten sind eh total überschätzt und Mehrfachröntgen hingegen ein absoluter Trend!
Sorry für den Ton und die Ironie (!), aber so dürfte es deutlich sein, was Überweisungsscheine für eine Daseinsberechtigung haben!

Verfasst: 31.08.2012, 14:55
von amerin
Diplom-Rentner hat geschrieben:.... und diese 10 € Regelung gehört ja schon längst abgeschafft!
Warum? :roll:

Verfasst: 03.09.2012, 11:49
von Diplom-Rentner
amerin hat geschrieben:
Diplom-Rentner hat geschrieben:.... und diese 10 € Regelung gehört ja schon längst abgeschafft!
Warum? :roll:
Nun, weil, wie sattsam in der jüngeren Vergangenheit div. Medienberichten (und vorweg an alle Besserwisser: nicht B..D) zu entnehmen war, dass erstens der Zweck der Einführung, die Anzahl der Arztbesuche zu reduzieren nicht erreicht wurde und zweitens die KK genügend Gelder angehäuft haben, um nicht auch noch den "Kleinen Leuten" diese Kosten aufzubürden!

Gruß Diplom-Rentner

Verfasst: 09.09.2012, 18:48
von roemer70
Die Zahl der Arztkontakte hat nur kurzfristig abgenommen und sich dann wieder auf vorherigem Level eingependelt, das ist richtig. Aber wie sähe die jetzige Zahl ohne Praxisgebühr aus? Hier kann man nur raten.

Was soll geschehen, wenn die Überschüsse nicht mehr da sind und die Praxisgebühr abgeschafft wurde? Soll sie dann wieder eingeführt werden? Oder Zusatzbeiträge wieder ins Spiel kommen? Auch nicht sehr charmant, oder?

Und zum Thema "Kosten aufbürden": Die "kleinen Leute" haben recht schnell die Belastungsgrenze erreicht und können sich dann von den Zuzahlungen befreien lassen.

Insofern ist Dein "Dagegen" in Bezug auf die Praxisgebühr doch eher prinzipieller Natur, oder irre ich mich?

Edit: Rechtschreibfehler korrigiert und Absatz 2 ergänzt.