Ist es richtig, dass KKen Leuten, die auf ein "Elektromobil" angewiesen sind, eine monatliche Stromkostenzuzahlung von €10 leisten müssen?
Diese habe ich bei einem Gespräch zwischen zwei Benutzern von diesen Dingern gehört, wo der eine den anderen fragte, warum er den Zuschuss, den die Kassen zahlen müssen noch nicht beantragt hätte.
Der andere sagte, er hätte davon nichts gewußt.
Stromkosten"beihilfe"
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Re: Stromkosten"beihilfe"
Energiekosten, die durch den Betrieb einer von der KK gezahlten elektrischen Hilfsmittel (außer dem Hörgerät) entstehen, sind von den KK zu erstatten. Dies kann entweder durch einen Pauschalbetrag oder durch Nachweis der tatsächlichen Kosten erfolgen. Dies kann bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend erfolgen.reallyangry hat geschrieben:Ist es richtig, dass KKen Leuten, die auf ein "Elektromobil" angewiesen sind, eine monatliche Stromkostenzuzahlung von €10 leisten müssen?
MfG
ratte1
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