Erstattung von Krankenpflege ohne Verordnung möglich?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Erstattung von Krankenpflege ohne Verordnung möglich?
Hallo,
ist eine Erstattung eines Pflegedienstes durch die Krankenkasse möglich, wenn es sich hierbei um Infektionen (Pflegestufe 2) handelt?
Die Krankenkasse hat eine Erstattung abgelehnt, da keine Verordnung vorlag.
ist eine Erstattung eines Pflegedienstes durch die Krankenkasse möglich, wenn es sich hierbei um Infektionen (Pflegestufe 2) handelt?
Die Krankenkasse hat eine Erstattung abgelehnt, da keine Verordnung vorlag.
Re: Erstattung von Krankenpflege ohne Verordnung möglich?
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
ist eine Erstattung eines Pflegedienstes durch die Krankenkasse möglich, wenn es sich hierbei um Infektionen (Pflegestufe 2) handelt?
Die Krankenkasse hat eine Erstattung abgelehnt, da keine Verordnung vorlag.
wenn die "Behandlung" des Pflegedienstes nicht der Pflegeversicherung zugerechnet werden kann, dann ist es grundsätzlich eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die von der Krankenkasse erbracht werden muss, und da gilt als Voraussetzung eine ärztliche Verordnung.
Das sollte aber doch wohl kein Problem sein, diese Verordnung vom Hausarzt zu bekommen.
Gruss
Czauderna
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
ich denke nicht, das unser Hausarzt nachträglich und überhaupt eine Verordnung ausstellt, aber ich versuche es.
Es handelt sich bei den Injektionen um Clexane zur Thrombose vorsorge.
Kann man dies im zusammenhang mir der Pflege sehen?
nein, das ist einwandfrei "häusliche Krankenpflege".
Gruss
Czauderna
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
es geht um das Verabreichen des Medikamentes.
Ist denn eine Rückwärtige Ausstellung für Juli 2012 einer Verordnung überhaupt möglich?
grundsätzlich nicht, aber wenn die Kasse und der Arzt in dieser, einmaligen Sache, etwas flexibel sind, sollte das das wirklich kein Problem sein - für den Arzt ist es keine Budget-Sache und für die Kasse
kein Betrag, bei dem man ins Grübeln kommen sollte..
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo Röschen,
Dein Gedankengang ist nicht falsch. Tatsächlich besteht nur dann ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn nicht der Versicherte selbst, oder andere im Haushalt lebende Personen diese Verrichtungen erbringen können.
Dieser Punkt wiederum wird extra auf der Verordnungsrückseite im Teil des Versicherten abgefragt.
Gruß
Sportsfreund
Dein Gedankengang ist nicht falsch. Tatsächlich besteht nur dann ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn nicht der Versicherte selbst, oder andere im Haushalt lebende Personen diese Verrichtungen erbringen können.
Dieser Punkt wiederum wird extra auf der Verordnungsrückseite im Teil des Versicherten abgefragt.
Gruß
Sportsfreund
Hallo,
sicher kann das auch selbst gemacht werden - wer sich oder ein Angehöriger dazu in der Lage fühlt jemanden eine Spritze zu verabreichen, da benötigt man wirklich keinen Pflegedienst, es ist aber
in der Praxis so, dass gerade bei älteren Menschen es eben keinen gibt, der so eine Spritze setzt - das macht dann eben der Pflegedienst oder die Sozialstation.
Die Frage war aber, ob es sich um eine Leistung der häuslichen Krankenpflege handelt, und die ist mit "ja" zu beantworten.
Gruss
Czauderna
sicher kann das auch selbst gemacht werden - wer sich oder ein Angehöriger dazu in der Lage fühlt jemanden eine Spritze zu verabreichen, da benötigt man wirklich keinen Pflegedienst, es ist aber
in der Praxis so, dass gerade bei älteren Menschen es eben keinen gibt, der so eine Spritze setzt - das macht dann eben der Pflegedienst oder die Sozialstation.
Die Frage war aber, ob es sich um eine Leistung der häuslichen Krankenpflege handelt, und die ist mit "ja" zu beantworten.
Gruss
Czauderna