Vollstreckungsankündigung Zollamt - nicht gezahlte Beiträge

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Schorny
Beiträge: 1
Registriert: 24.08.2012, 10:08

Vollstreckungsankündigung Zollamt - nicht gezahlte Beiträge

Beitrag von Schorny » 24.08.2012, 10:45

Hallo zusammen,

meine Freundin hat gestern überaschenderweise eine Vollstreckungsankündigung vom Zollamt erhalten. Nach durchsicht dieser Ankündigung mussten wir feststellen, das die GKV TKK eine Nachzahlung der Beiträge von April bis August 2007 (!) inkl. Säumniszuschlag haben will (2800 €)

Dann haben wir mal geschaut, wo sie zu der Zeit gearbeitet hat und wie das zustande kommt.

Sie war in der Zeit in der Gastronomie tätig und war dort als geringfügig beschäftigt gemeldet (400€ Basis - Minijob). Auf der Lohnabrechnungen ist zu erkennen, das sie bei der Knappschaft gemeldet war und der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag gezahlt hat. Bei Arbeitnehmeranteil steht 0€, aber das ist meinen Kenntnissen nach ja richtig...

Jetzt ist es so, das sie voher bei der KV ganz normal aus einem Festangestelltenverhältnis über den Arbeitgeber versichert war. Dann hat sie bei der KV gemeldet, das sie in den Minijob wechselt und dort ja bei der Knappschaft versichert ist. Ab dem September 2007 wurde sie dann in der Gastronomie fest angestellt und dort wurde sie dann wieder bei der TKK versichert und der Arbeitgeber hat auch alle Beiträge (Arbeitgeberteil und Arbeitnehmerteil) an die KV abgeführt.

Mahnungen und oder Hinweise kamen nicht. In der Zwischenzeit kamen auch bei Adressenummeldung und bei Jobwechsel in den letzten 5 Jahren KEIN Hinweis, "Sie haben da noch was offen". Das kann doch wohl nicht sein. Nein, sie schicken einfach über den Zoll so eine Vollstreckungsankündigung mit dem Hinweis den Kram zu bezahlen.

Was kann man tun ?

Die Versicherung haben wir kontaktiert, die meinen "zahlen", pech gehabt. Also absolut nicht bereit mit sich reden zu lassen.

Der Zoll ist natürlich nur die ausführende Kraft, die haben uns den Tipp gegeben für eine Ratenzahlung. Das muss natürlich mit der KV geklärt werden. Natürlich haben wir das Geld nicht mal eben locker auf der Seite liegen...

Allerdings habe ich die Hoffnung, das irgendwo ein Fehler passiert ist und wir um die Summer herum kommen.. daher auch hier die Schilderung des Problems...

Stichworte: Verjährung ? Briefe angeblich geschickt, aber ohne Einschreiben, warum ?

Ich bitte euch mir zu helfen, vielleicht hat ja jemand auch ein ausreichendes Rechtswissen...

Danke euch..

Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.08.2012, 11:52

Hallo,
sehr dubios das Ganze, vor allem wenn man bedenkt, dass vor der Vollstreckungsanordnung keinerlei Mahnungen und Schriftwechsel erfolgt ist, und das für ein so lange zurückliegenden Zeitraum - ich denke, da hilft nur der sofortige und direkte mündliche und zeitgleich schriftliche Kontakt mit der Aufforderung an die Kasse, diesen Sachverhalt aufzuklären.
Was man allerdings von hier aus schon sagen kann aufgrund der Beschreibung,
die geringfügige Beschäftigung und die Meldung bei der Knappschaft löst keinen
Krankenversicherungsschutz aus, also bestand da kein anderweitiger KRankenversicherungsschutz.
Gruss
Czauderna

Fusionierter
Beiträge: 22
Registriert: 28.03.2011, 12:52

Beitrag von Fusionierter » 24.08.2012, 13:09

Hallo,
definitv Widerspruch einlegen - vor allem gegen die Beitragshöhe bzw. die Beitragsberechnung. Die scheinen den Höchstbetrag angesetzt zu haben, und nicht die tatsächlichen Verhältnisse geprüft zu haben. Mich wundert, dass der Zoll aktiv wird, ohne die Unterlagen konkret geprüft zu haben - die hätten doch sehen müssen, dass keine Schreiben/Mahnungen oder ähnliches verschickt wurden.
Um Beiträge wird man wahrscheinlich nicht herumkommen, da Vers.pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegt. Ob hier eine Verjährung greift, bin ich mir nicht sicher, tendiere aber zu einem Nein.
Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.08.2012, 13:35

Hallo,
stimmt, da hab ich nicht dran gedacht - 2007 ist am 31.12.2011 sowieso verjährt,
es sei denn, die Verjährung wurde durch Maßnahmen der Kasse gehemmt oder unterbrochen.
Gruss
Czauderna

CTG
Beiträge: 42
Registriert: 15.06.2012, 22:19

Beitrag von CTG » 28.08.2012, 17:59

Ich denke auch, dass die Beiträge für 2007 mittlerweile verjährt sind. Also Widerspruch einlegen.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 28.08.2012, 19:41

Hallo Schorny,

geh doch mal persönlich zu Deiner KK hin.

Lass Dir mal die Akte zeigen. die KK dürfte Dich nicht nur einmal, sondern mehrfach angeschrieben haben.

Dies wird man Dir zeigen. Jede Wette. Hab Mut, geh hin.


Falls aber erst in diesem Jahr (2012) Bescheide erstellt wurden

=> dann sind die Beiträge aus 2007 verjährt.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 28.08.2012, 21:23

Sind wir dann nicht wieder bei dem Thema?

Die Kasse hat hier die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V vermutlich eingetragen.

Das Bundesversicherungsamt vertritt hier nach wie vor eine klare und deutliche Linie.

Zitat aus dem Jahresbericht des BVA:

bundesversicherungsamt.de/cln_108/nn_1046648/DE/Publikationen/Taetigkeitsbericht/TB__2011,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TB_2011.pdf

Zitat:
Häufiger sind allerdings die Fälle, in denen die neu in den Kreis der versicherungspflichtigen Personen aufgenommenen potentiellen
Mitglieder gegenüber der aufnehmenden Kasse keinerlei Angaben zu möglichen Vorversicherungen machen. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz hat die Kasse zwar die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu ermitteln.
Die Ermittlungspflicht findet aber dort ihre Grenze, wo eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ohne Mitwirkung des Betroffenen
unmöglich ist. In diesen Fällen liegt die Beweislast bei der Kasse. Bei fehlender Mitwirkung des potentiellen Versicherten
kann keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 unterstellt werden. Tut die Kasse dies dennoch, überschreitet sie die
Grenzen der Amtsermittlungspflicht, mit der Folge, dass daraus resultierende Verwaltungsakte rechtswidrig sind.


Für mich heißt jenes derzeit noch, ohne die Mitwirkung des Betroffenen geht nix. Dies bedeutet, dass wohl der berüchtigte Anzeigebogen ausgefüllt und unterschrieben vom Kunden bei der Kasse vorliegen muss.

Hier hat der Poster offensichtlich keine Angaben gemacht und dennoch wird Versicherungspflicht festgestellt und dann auch noch zum Höchstbeitrag. Vermutlich hat er noch nicht einmal Post von der Kasse tatsächlich erhalten, bzw. kann die Kasse dies nicht nachweisen.

Und dann steht der Vollstrecker vor der Tür.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 29.08.2012, 08:30

Hi,

ja, vermutlich hat die Kasse das so gemacht, wie Rossi das beschreibt. Wäre so rechtlich absolut nicht korrekt.

Dennoch hat sowas immer ein gewisses "Geschmäckle". Denn der Brave ist bei sowas folglich immer der Dumme. Und der "Ich-lasse-alles-schleifen-denn-irgendwie-klappts-schon-Typ" kommt damit auch noch gut durch.

Das soll jetzt nur ein Negativ-Beispiel für diverse Ungerechtigkeiten sein. Damit will ich den Poster nun nicht in eine Schublade stecken. Hierzu kenne ich auch dessen Hintergrund zu wenig.

Gruß
Sportsfreund

Antworten