Zuzahlungsbefreiungskarte bezogen auf Zahnfüllung beim Zahna
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zuzahlungsbefreiungskarte bezogen auf Zahnfüllung beim Zahna
Hallo, ich war vor einiger Zeit mal beim Zahnarzt und der meinte, dass ich eine Zahnfüllung brauche. Diese konnte ich kostenlos bekommen, welche dann etwas bräunlich aussieht oder weißes Keramik aber bei Keramik müsste ich dann etwas zuzahlen (25€ pro füllung glaube ich). Nun haben wir alle bedingt durch die Krankheit meines Vaters eine Zuzahlungsbefreiungskarte von unserer gesetzlichen Krankenkasse AOK bekommen und daher frage ich mich ob ich auch von einer solchen Zuzahlung befreit wäre oder muss ich trotzdem zahlen, weil es eine extraleistung ist?
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Hallo,
ja, muss man leider zusätzlich bezahlen, trotz Befreiungsbescheinigung.
Denn:
Die Befreiung gilt nur für die gesetzlichen Eigenanteile. Also Leistungen, die von der Kasse übernommen werden und für die man als Patient 10% bzw. 10 EUR Anteil daran tragen muss, wie z.B. Praxisgebühr.
Alle anderen möglichen Kosten sind von der Befreiung desh. nicht befasst.
Gruß
Sportsfreund
ja, muss man leider zusätzlich bezahlen, trotz Befreiungsbescheinigung.
Denn:
Die Befreiung gilt nur für die gesetzlichen Eigenanteile. Also Leistungen, die von der Kasse übernommen werden und für die man als Patient 10% bzw. 10 EUR Anteil daran tragen muss, wie z.B. Praxisgebühr.
Alle anderen möglichen Kosten sind von der Befreiung desh. nicht befasst.
Gruß
Sportsfreund
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