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Doppelt Versichert
Verfasst: 21.08.2012, 13:01
von Planlos
Erstmal wünsche ich einen schönen Tag
Es ist mir ein wenig peinlich über mein Problem zu Berichten aber viel peinlicher ist, dass ich es soweit kommen ließ. Ich habe mich im Jahr 08 Selbstständig gemacht und mich bei der Hanse-Merkur privat versichern lassen. 2010 habe ich dann wieder als Festangestellter gearbeitet und wurde bei der DAK versichert. Bis vor ein paar Wochen ging mein Leben drunter und drüber und ich hatte überwiegend den Kopf in den Sand gesteckt.
Das Problem ist folgendes: Erst war ich so dumm und nahm an dass die private durch die gesetzliche Versicherung "abgelöst" wird und habe nicht gekündigt. Desweiteren habe ich so gut wie keine Post geöffnet und erst sehr spät erfahren dass ich nun 2 Krankenversicherungen habe. So blöd muss man erstmal sein...aber wie gesagt mir war in der zeit ziemlich alles egal. Seit ein paar Tagen versuche ich nun mein Leben wieder in die reihe zu bekommen und habe nun die Frage ob ich jetzt einfach kündigen soll und die angefallenen Beiträge in höhe von mehreren Tausend Euro abstottern soll oder gibt es da evtl ein Hintertürchen das es mir erlaubt irgendetwas rückwirkend zu unternehmen ?
Ich hoffe mir kann jemand etwas dazu sagen dass mir weiterhilft
Verfasst: 21.08.2012, 13:13
von broemmel
Hallo,
erst einmal viel Erfolg bei Neuordnung.
Leider ist eine rückwirkende Kündigung bei der PKV nicht möglich. Die Frist ist versäumt.
Bitte melde Dich schnell bei der Hanse-Merkur. Auf den ersten Blick solltest Du zum Monatsende die PKV kündigen können.
Kündigung wegen Pflichtversicherung (Wechsel zurück in die GKV)
Tritt Versicherungspflicht ein, weil man weniger verdient (z.B. auch Teilzeit-Tätigkeit),
oder weil die Versicherungspflicht-Grenze einen einholt, fällt man unmittelbar zu diesem Zeitpunkt in die gesetzliche Kasse zurück. Die Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung, wie für Frau oder Kinder ist ebenfalls eine Versicherungspflicht und wird gleich behandelt. Für die freie Heilfürsorge gilt das genauso.
Der Kunde muss jedoch innerhalb von 3 Monaten bei der PKV gekündigt haben, und dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten auf dessen schriftliches Verlangen die Versicherungspflicht belegt haben. Erfolgt das später, gibt der Versicherer den Kunden nicht rückwirkend, sondern nur aktuell zum Monatsende frei.
Ist die Versicherungspflicht nicht auf Dauer zu erwarten, sondern eher vorübergehend, ist gegebenenfalls eine Anwartschaft sinnvoll, um die Rechte zu erhalten, und den Vertrag später wieder aufleben zu lassen.
Also gleich kündigen.
Verfasst: 21.08.2012, 22:38
von Rossi
Tja, dumm gelaufen.
In der Tat, man kann die priv. Kv. nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen. Dies geht auch klipp und klar nur schriftlich. Verpennt man diese Frist, dann endet die Versicherung erst zum Ende des Monats der Kündigung, in dem die Versicherungspflich der GKV nachgewiesen wird. Jenes ergibt sich aus § 205 Abs. 2 VVG.
Daher empfehle ich Dir sofort die PKV zu kündigen und gleichzeitig dem Kündigungsschreiben eine Mitgliedsbescheinigung der GKV beifügen. Sonst kann es auch wieder Theater geben (kein Nachweis über die Versicherungspflicht in der GKV).
Wenn Du keine Leistungen ab 2010 aus der PKV in Anspruch genommen hast, empfehle ich Dir eine Kontaktaufnahme mit der PKV.
Denn die PKV kommt sehr schnell mit einem Mahnbescheid und dem sonst üblichen Programm um die Ecke.
Vielleicht gelingt es Dir, dass die PKV auf die rückständigen Prämien verzichtet. Ich habe es für einen Kunden auch schon mal geschafft (Verzicht). Es kommt ganz darauf an, einen Rechtsanspruch sowie ein Hintertürchen gibt es leider nicht.
Verfasst: 21.08.2012, 23:26
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Vielleicht gelingt es Dir, dass die PKV auf die rückständigen Prämien verzichtet. Ich habe es für einen Kunden auch schon mal geschafft (Verzicht). Es kommt ganz darauf an, einen Rechtsanspruch sowie ein Hintertürchen gibt es leider nicht.
Das kommt gelegentlich, aber nur sehr selten vor - nämlich dann, wenn keine Leistungen beansprucht wurden und beim Schuldner nichts außer der Eidesstattlichen Versicherung zu holen wäre.
Da Planlos seit 2010 in einem Beschäftigungsverhältnis zu sein scheint, halte ich dieses Vorgehen bei ihm für unwahrscheinlich. Aber fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Verfasst: 21.08.2012, 23:54
von Rossi
Es gilt der Grundsatz; jeder Versuch macht klug, oder?
Manchmal hilft auch ein Vergleichsvorschlag. Man bietet der PKV sofort einen Teilbetrag an und auf alles andere wird verzichtet.
Jenes sind zumindest meine bescheidenen Erfahrungen mit dem Umgang der PKVén
Hast Du diese Erfahrungen auch, roemer70?
Kloppst Du dich auch mit der PKV herum?
Verfasst: 22.08.2012, 00:50
von roemer70
Da bin ich voll und ganz bei Dir, Rossi.
Das Rumkloppen muss ich den Schuldnern überlassen, aber meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen auf beiden Seiten bestätigen Deine Ausführungen (wobei man auch deutlich unterschiedliches Verhalten je nach Gesellschaft feststellen kann).
Wichtig ist: Initiative zeigen / kümmern und mit vernünftigem Vorschlag freundlich um die Ecke kommen!