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Krankengeld eingestellt trotz Erkrankung

Verfasst: 20.08.2012, 11:56
von Hotaki
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und mir kann jemand evtl. eine Antwort auf meine Frage geben.

Und zwar bin ich seit Mai aufgrund von Depression krankgeschrieben. Am Freitag hab ich nun von meiner Krankenkasse ein Schreiben bekommen, indem steht ich solle ab dem 21.08.12 wieder arbeiten gehen. Nun war ich wegen diesem Schreiben heute bei meinem Psyschologen und dieser meinte, er hätte letzt Woche mit der Mitarbeiterin des Mdk gesprochen. Dabei kam dann heraus das meine Hausärztin mich viel zu spät zu einem Facharzt überwiesen hat. Meine Hausärztin hat mich erst kurz vor dem Eintreten in den Zeitraum des Krankengeldes zu einem Facharzt überwiesen. Vorher hat sie mir nur eine geringe Dosis Tabletten verschrieben und gemeint "Das wird schon alles wieder".

Noch vor einer Woche hatte ich einen regulären Termin bei meinem Pyschologen und dieser meinte, wenn ich wieder beginne zu arbeiten und dem dortigen Stress (Ich arbeite im direkten und ständigem Kundenkontakt) ausgesetzt werde, würde dies die Depression mit großer Warscheinlichkeit nur verschlimmern.

Nach dem Gespräch heute sagte mir der Psyschologe nun, es bleibt mir nichts anderes übrig als ab morgen wieder arbeiten zu gehen. Er könnte mich jetzt nichtmehr krankschreiben (eigentliche Krankschreibung des Psyschologen geht bis zum 06.09.12). Dies ginge nur bei akuter Selbstmordgefährdung.

Bleibt mir jetzt wirklich nichts anderes übrig als tatsächlich wieder "ganz normal" arbeiten zu gehen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke


Mfg

Verfasst: 20.08.2012, 12:52
von Carola
Ohne Arzt im Boot der die Sache anderes sieht als der MDK hast du keine
Chance.
Ausserdem entscheidet der Hausarzt wann und wie er einen Patienten zu
einen Facharzt überweist, wenn er meint er versucht es erstmal 6 wochen
mit Medikamenten (dauert ja eh bis Antidepressiva anschlagen) ist das sein recht.
Also laut meiner bescheidenen Meinung nach..Ich würde einen Arbeitsversuch Starten, wenn hinhaut ok, wenn nicht beim Hausarzt wieder aufschlagen bei verschlechterung.
Das spiel wird dann von vorne losgehen, du wirst zeitnah vom MDK wieder
gesundgeschrieben, wenn du nicht ein Facharzt im Boot hast der es anders sieht.
Das du nicht persönlich begutachtet wurdest ist ein Stolperstein, MDK kann und darf in so einen falle wie deinen nicht nur nach Aktenlage entscheiden..
Aaaaber..sollte dein Facharzt im Telefongespäch gesagt haben das er dich auch nun Arbeitsfähig sieht...warum sein plötzlicher Sinneswandel ? er weiss sehr gut das er Wiederspruch einlegen kann.
lg

Verfasst: 20.08.2012, 14:06
von Hotaki
Dank dir schon einmal für deine Antwort.

Mein Psyschologe meinte, ich soll ein Versuch starten zu arbeiten. Er meinte aber auch gleichzeitig, wenn es sich nicht verbessert, soll ich diese Woche noch zu ihm kommen und er schreibt mich sofort wieder krank. Also erst garnicht zur Hausärztin, sondern gleich zum Psyschologen.

Ich weis zwar nicht was genau der Psyschologe mit dem MDK gesprochen hat, jedoch kann ich mir nicht vorstellen das er mich arbeitsfähig sieht. Sonst hätte er mich beim letzten Termin nicht nochmals krankgeschrieben mit der Anmerkung zu mir "wenn es sich nicht verbessert, schreibe ich sie das ganze Jahr krank".

Der MDK hat nur nach Aktenlage entschieden. So steht es auch in dem Schreiben der Krankenkasse drinne.

Mir bleibt nun leider wohl nichts weiter übrig als morgen arbeiten zu gehen und es zu versuchen.

Verfasst: 20.08.2012, 14:12
von fr.schmidt
Ich möchte hier nichts Falsches schreiben.....
aber war das nicht so, dass man übergangslos (oder so ähnlich ausgedrückt) krank geschrieben sein muss, um Anspruch auf KG zu gaben????

Verfasst: 20.08.2012, 14:39
von broemmel
Moin,

wie Carola schon geschrieben hat, ohne Mithilfe des Arztes der gegen den Bescheid Widerspruch einlegt sieht es schlecht aus.

Hilfreich wäre die Aufnahme der Tätigkeit und bei Verschlechterung eine erneute Krankschreibung.

Natürlich kann man auch, wie unsere Spezialisten Machts Sinn und Kernschmelze losgehen und einen Widerspruch schreiben weil eine persönliche Begutachtung nicht stattgefunden hat.

Dazu selbstverständlich den neuerdings immer festgestellten Schockschaden der Dreiundsiebzigtrillionen Euro als Schmerzensgeld zur Folge hat.


Die Folge wäre das das Krankengeld eingestellt wird und bei entsprechendem Ausgang des Verfahrens rückwirkend gezahlt wird. Wenn der Ausgang allerdings negativ für Dich verfolgt würdest Du kein Krankengeld rückwirkend erhalten und dann kommt noch die freiwillige Versicherung für den Zeitraum dazu, falls kein Familienhilfe Anspruch besteht.

Allerdings sieht das aus meiner Sicht eher schlecht aus da Dein Arzt sich der ansicht des MDK anschliesst. Sonst hätte er ja einen Widerspruch formuliert.

Verfasst: 20.08.2012, 17:29
von reallyangry
hey broemmel,
ich glaube das mit dem "Schockschaden" / Schmerzensgeld muss jetzt nicht bei jeder Anfrage in der Antwort auftauchen.
Ich denke, das hilft keinem der "Neulinge" wirklich weiter.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 20.08.2012, 17:43
von Czauderna
Hallo,
und wieder einmal sind es Ärzte, die nicht die Zivilcourage haben und sich mit dem MDK anlegen. Aber in diesem Fall sollte man wirklich den einfacheren Weg gehen.
Arbeitsaufnahme am 21., also morgen und dann mal schauen ob die "Prognose" des Psychologe tatsächlich eintrifft. Wenn das der Fall ist, dann am Besten während oder direkt nach der Arbeit den Arztaufsuchen, der dann die AU-Meldung als Erstmeldung ausstellt, dann besteht ab nächsten Tag wieder Krankengeldanspruch und da es die gleiche Erkrankung ist gibt es das Krankengeld auch wieder sofort. Dass die Kasse dann ziemlich zeitnah erneut dem MDK einschaltet, dass halte ich für sehr wahrscheinlich aber dann kann man immer noch weiter schreiben wenn es soweit ist.
Auch ich sage - natürlich kannst du dich auch an der Methode
Kernschmelze und Machts Sinn orientieren, dich mit Arzt und Kasse gleichzeitig anlegen - den Begrif xxxxxxxx vermeide ich mal, um reallyangry nicht zu ärgern, der wird allerdings erst aktuell wenn du den Prozess gewonnen hast.
Dies aber wirklich nur, wenn du auf Ratschläge von Praktikern verzichten willst.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.08.2012, 18:03
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.08.2012, 18:24
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich bezweifele, dass der maßgebliche Vorgesetzte überhaupt so schnell zu greifen ist, dann auch noch Zeit zum Reden hat und aufgrund der dann vorgetragenen Argumente sofort "einknickt".

In der Realität bringt miteinander reden weniger. Dass Du weiter arbeitsunfähig bist muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden (Widerspruch). Und das Attest musst Du erst mal bekommen. Dann geht es zum MDK bzw. da zum Erstgutachter, dann ggf. zu einem neuen Gutachter, und der Ausgang ist auch ungewiss.

Das sehen Machts Sinn und andere hier natürlich ganz anders. Verweisen auf die Richtigstellung in Beiträgen und suggerieren den Siegt gegen die Kasse.

Ich sehe den Ausgang als sehr unsicher an. Denn ob Dein Doc dann wirklich was aufs Papier bringt, sehe ich nicht. Vielleicht versteckt er sich dann hinterm MDK. Und ohne neue Krankmeldung stehst Du auch nackig da. Ob man sich selbst subjektiv krank UND arbeitsunfähig fühlt, das wird das Verwaltungsverfahren nicht wirklich beeinflußen. Wie bereits erwähnt: Hier zählen Atteste.

Wähle aus, welchen Weg Du gehen möchtest.

LG, Fee

Verfasst: 20.08.2012, 18:26
von Czauderna
Hallo,

"Am besten du besprichst das Thema morgen gleich zu Beginn mit dem maßgeblichen Vorgesetzten und wenn du gesundheitlich überfordert bist, weil du deine eigentliche Tätigkeit nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung ausführen kannst, bist du drei Stunden später beim Psychologen; der hat im Gerangel mit dem MDK schon den richtigen Weg gewählt"

ja, könnte klappen, wenn der maßgebliche Vorgesetzte das auch so sieht und soviel Fürsorgepflicht entwickelt dass er ihn/sie gleich wieder nach Hause schickt, dann könnte das auch gehen.
Obwohl, sind drei Stunden nicht etwas wenig um das festzustellen ??

Nein, Machts Sinn, da habe ich nicht falsch verstanden - ohne Urteil, und wenn es auch nur ein Ankerkenntnisurteil ist, wird eine Kasse sicher nicht das zahlen,
was wir beide jetzt meinen, in diesem Fall aber (noch) nicht aktuell ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.08.2012, 18:38
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 20.08.2012, 18:45
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: Obwohl, sind drei Stunden nicht etwas wenig um das festzustellen ??
Die Frage ist gut und kann von Außenstehenden natürlich nicht generell beantwortet werden - aber sicher ist jedenfalls, dass sich der MDK für die gegenteilige Feststellung keine 3 Stunden Zeit genommen hat, obwohl er nicht in Hotaki´s Haut steckt. Also wenn ein bißchen Ferndiagnose - an der Grenze zur Willkür - und ein Telefonat da reichen ... - Hotaki wird das morgen schon spüren.

Gruß!
Machts Sinn

Ach, das war aber jetzt wieder total sachlich - genau so wie hier so geschätzt wird.
Willkür, wenn auch nur an der Grenze ?? - warst du dabei, um dass so beurteilen zu können,ich denke nicht.
Was Hotaki morgen spüren wird - wir werden sehen - entweder es klappt morgen, vielleicht auch übermorgen und klappt dann nicht mehr, oder es klappt auf Dauer weil evtl. der angesprochene Vorgesetzte Verständnis hat und von Hotaki nicht gleich die 100%-Leistung erwartet, vielleicht helfen auch die Kollegen, vielleicht aber auch nicht - all das können wir nicht wissen -
warten wir es einfach ab -Hotaki wird es uns evtl. berichten, dann sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.08.2012, 08:40
von Hotaki
Guten Morgen liebe Community,

ich habe nun am späten Montag Abend noch ein Telefongespräch mit einer Vorgesetzten von mir gehabt. Sie war ziemlich verwundert, dass die Krankenkasse mich wieder arbeiten schickt, obwohl mein Facharzt mich noch lange nicht bei der Arbeit sieht.

Gestern war nun Betriebsausflug und bekam für diesen Tag Urlaub eingetragen. Meine Vorgesetzte sagte, ich solle aber heute morgen bevor ich ins Büro komme, mit jemandem von der Personalstelle sprechen, um vllt. kurzfristig einen neuen Platz zugesprochen zu bekommen. Ich habe nun heute morgen mit der Büroleiterin telefoniert und diese meinte, sie kann mich nicht arbeiten lassen, sofern noch eine Krankmeldung vorliegen würde. Ich bräuchte erst eine "Gesundschreibung" von meinem Arzt. Eine "Gesundschreibung" scheint es laut Auskunft der Sprechstundenhilfe meines Arztes allerdings nicht zu geben. Ich habe nun morgen einen Termin bei meinem Facharzt und werde ihm die Situation nochmals schildern und muss ihn dann wohl bitten, ein Schreiben aufzusetzen, welches mir erlaubt wieder arbeiten zu gehen.

Um genug Zeit zu haben solch ein Schreiben zu bekommen, hat mir die Büroleiterin die ganze Woche Urlaub eintragen lassen. Da sie mich derzeit ja eh nicht beschäftigen darf. Ab Montag soll ich dann wieder ganz normal arbeiten kommen.

Oder würde auch das Schreiben der Krankenkasse ausreichen, in dem steht ich solle ab 21.08. wieder arbeiten gehen? Hebt dieses Schreiben die Krankmeldung direkt auf?


Ich schreibe diese Zeilen weil ich euch über die aktuelle Situation informieren wollte. Vllt. kann mir ja jemand die Frage mit der Aufhebung der Krankmeldung beantworten. Das wäre super.


Ich bedanke mich vielmals für eure doch zahlreichen Antworten.


Mfg & schönen Tag noch

Verfasst: 22.08.2012, 08:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.08.2012, 09:59
von reallyangry
Hallo Hotaki,
die Auskunft der Sprechstundenhilfe, dass es "keine Gesundschreibung" gibt, ist richtig.
Angenommen du gehst wieder normal arbeiten, weil dein Arzt dich "gesund" geschrieben hat, dann wäre dein Arzt im Falle des Scheiterns des Arbeitsversuches, zumindest theoretisch, haftbar. Darum geht es immer nur um AU ja oder nein.
*** zu: jemand mit eingegipsten Arm kann durchaus eine normale Schreibtischarbeit machen und ist somit nicht AU.
LG
ReallyAngry

Frage an alle: Warum wird aus dem WORT A-N-A-L-O-G im Beitrag 3 ***?
Hat doch nichts mit "(b) a-n-a-l" zu tuen, oder?