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Wie soll es weiter gehen?
Verfasst: 19.08.2012, 19:34
von Biggi2012
Einen schönen guten Abend!
Ich bin sehr neu hier im Forum.Bekannte hatten mir dieses Forum empfohlen.Kurz zu meiner Geschichte! Bin 58 Jahre!Chronisch krank mit GdB 50G.
Im März 2011 musste ich aus gesundheitlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis beenden.Bin seit 04.2011 arbeitslos.Im vorigen Oktober ging es mir gesundheitlich so schlecht,dass mein Allgemeinarzt mich krankgeschrieben hat.Promt nach 6 Wochen wurde ich durch die BKK zum MDK geladen.Dort nach einem 5 min.Gespräch wurde ich durch den Gutachter natürlich gesund geschrieben,obwohl es mir sehr schlecht ging.
Die KK zahlte also 2 Tage Krankengeld.Für einen Widerspruch fehlte mir einfach die Kraft.Eine Bekannte,die gute interne Kentnisse zu einer anderen KK hatte erzählte mir,dass es Anweisungen bei den KK gibt,die da lauten:Jeder Arbeitslose muss zum MDK und Krankengeldszahlungen sollen eingestellt werden. Ich war platt!! Im Januar habe ich einen Antrag auf EMR gestellt,der auch abgelehnt wurde.Hier läuft jetzt mit Hilfe des VdK der Widerspruch,da Fachärzte nicht angeschrieben wurden bzw.Befunde überhaupt nicht berücksichtigt wurden.Ende September läuft jetzt mein ALG 1 aus.Die Info meiner KK lautete,solange ich AL bin,bin ich auch dort weiter krankenversichert.Was ist,wenn der Widerspruch länger dauert?daraufhin keine Info.für mich.Mir geht es psyschich u.physisch total schlecht.Vielleicht haben Mitglieder hier Erfahrungen mit diesem Thema und können mir weiterhelfen.Gruss Biggi 2012[/b]
Verfasst: 19.08.2012, 19:48
von CiceroOWL
Bist du verheiratet und ist dein Mann gesetzlich krankenversichert?
Verfasst: 19.08.2012, 20:00
von Biggi2012
Nein,ich bin geschieden und alleinstehend!
Verfasst: 19.08.2012, 20:08
von CiceroOWL
Denn haben wir ein Problem was die Weiterversicherung angeht, denn würdest du ab dem ende des ALG I bezuges, soweit kein Krankengeld bezahlt wird versicherungspflichtig als Rentenantragstellerin. sofern denn doch ein ansprcuh auf Krankenngeld besteht müßte der denn neu begründet werden inform einer erneuten Krankschreibung.Sollte es denn wieder zum MDK Termin kommen, muss ein Widerspruch mit ärztllicher Begründung erfolgen. Dies dient denn dazu auch deinen Antrag auf EU Rente zu festigen. die Kasse hat letzendlich auch kein Intresse daran lange Krankengeld zu zahlen. In diesem Fall muss denn ggf auch der VDK als Unterstützung tätig werden um dir bei dem Widerspruch zu helfen. Es nützt nichts, der Kopf muss aus dem Sand. Du solltest deinen Hausarzt oder behandelnden Arzt entsprechend darauf hinweisen.
Verfasst: 19.08.2012, 20:10
von Biggi2012
Hab vielen Dank für Deine schnellen Antworten.Hab nächste Woche wieder Arzttermine.Danke
Re: Wie soll es weiter gehen?
Verfasst: 19.08.2012, 21:48
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 26.09.2012, 08:56
von joahner4
Und, konntest Du das weitere Vorgehen klären? Wurdest Du weiter krankgeschrieben?
Ja, mit dem MDK ist das so eine Sache. Viel Zeit nehmen die sich leider nicht immer.
Meine Tante hatte vor einigen Jahren auch ein Zusammentreffen mit dem MDK. Ist auch nicht so gut gelaufen. Musste sich dann für 8 Wochen freiwillig krankenversichern. Teuere Angelegenheit.
Drücke Dir die Daumen, dass alles gutgeht und Du bis Ende Sept. weißt, woran Du bist.
an joahner4
Verfasst: 03.10.2012, 11:02
von Biggi2012
Vielen Dank der Nachfrage! u.Dein Interesse!Ja bin seit 14 Tagen krankgeschrieben!ALG1 ist ausgelaufen,aber Krankenkasse hat sich bisher nicht gemeldet.Ich warte jetzt erstmal ab! Dir auch alles Gute!
Re: an joahner4
Verfasst: 03.10.2012, 20:13
von Czauderna
Biggi2012 hat geschrieben:Vielen Dank der Nachfrage! u.Dein Interesse!Ja bin seit 14 Tagen krankgeschrieben!ALG1 ist ausgelaufen,aber Krankenkasse hat sich bisher nicht gemeldet.Ich warte jetzt erstmal ab! Dir auch alles Gute!
Hallo,
was heißt denn abwarten ? - du hast sicher einen Bescheid über das Ende deines ALG-1 Bezuges und hats auch sicher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer direkt an die Kasse und das AA. geschickt ?
Es stellt sich mir die Frage, ob Zeiten der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall
auf die Gesamtanspruchsdauer angerechnet werden - das sollte ein ALG-Experte beantworten können.
Unabhängig davon, sofort bei die Kasse, den Aufhebungsbescheid dort vorlegen und Krankengeld beantragen, denn bis das AA. die ABmeldung an die Kasse schickt, das kann u.U. dauern - ich hatte schon Fälle, wo locker vier Wochen vergingen ehe wir die Abmeldung erhielten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.10.2012, 21:34
von Nadenn
Hallo Czauderna,
ich bin zwar kein Kollege von der BA, aber die Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall ist Arbeitslosengeld (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III - "...verliert dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit..") und zählt nicht zu den Verlängerungstatbeständen des § 147 Abs. 4 SGB III.
Hallo Czauderna!
Verfasst: 04.10.2012, 09:54
von Biggi2012
Vielen Dank für die Nachricht.Am a9.09.2012 hatte ich unter"Leistungen der KK gefragt,ab wann KG zahlung erfolgt.siehe Antwort von Sportsfreund!
Mein ALG lief am 02.10.2012 aus!Laut AfA,meinem Mitarbeiter ,werde ich dann abgemeldet.Ich denke die Bescheinigung erhalte ich in den Tagen.
Die Krankmeldung hatte ich natürlich an KK u.Arbeitsamt geschickt.Morgen muss ich wieder zum Arzt.Die AU wird andauern,da es mir schlecht geht.Was muss ich denn nun tun?Direkt dann an KK wenden?warten bis die KK sich meldet oder selbst vorsprechen?was ist richtig?
Bitte gebt mir nochmal Nachricht!und vielen Dank für Eure Unterstützung!
Re: an joahner4
Verfasst: 05.10.2012, 08:47
von broemmel
Czauderna hat geschrieben:Biggi2012 hat geschrieben:Vielen Dank der Nachfrage! u.Dein Interesse!Ja bin seit 14 Tagen krankgeschrieben!ALG1 ist ausgelaufen,aber Krankenkasse hat sich bisher nicht gemeldet.Ich warte jetzt erstmal ab! Dir auch alles Gute!
Hallo,
was heißt denn abwarten ? - du hast sicher einen Bescheid über das Ende deines ALG-1 Bezuges und hats auch sicher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer direkt an die Kasse und das AA. geschickt ?
Es stellt sich mir die Frage, ob Zeiten der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall
auf die Gesamtanspruchsdauer angerechnet werden - das sollte ein ALG-Experte beantworten können.
Unabhängig davon, sofort bei die Kasse, den Aufhebungsbescheid dort vorlegen und Krankengeld beantragen, denn bis das AA. die ABmeldung an die Kasse schickt, das kann u.U. dauern - ich hatte schon Fälle, wo locker vier Wochen vergingen ehe wir die Abmeldung erhielten.
Gruss
Czauderna
Hallo,
hier wurde doch schon ein Tip gegeben.
Möchtest Du zeitnah eine Krankengeldberechnung und eine Zahlung haben, wende Dich an die Kasse.
Ist Dir das egal wie lange es dauert, dann warte ab. Aber immer darauf achten das die Arbeitsunfähigkeitszeiten überschneidend bescheinigt werden.