niemand ist zuständig

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

adanus2
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niemand ist zuständig

Beitrag von adanus2 » 18.08.2012, 00:58

Hallo mein Name ist Kerstin und ich bin neu hier.
Ich habe da wie viele andere hier ein großes Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Mein Mann ist 100% Schwerbeschädigt (myotone Muskeldystrophie) und arbeitete bei der Firma Schlecker. Durch die Insolvenz ist er nun zum 31.08.2012 gekündigt. Ab 15.05.2012 war er wegen seiner Lendenwirbel krankgeschrieben. Am 05.06.2012 erhielten wir einen Brief von seiner KK, darin stand , er möchte sich bitte am 06.06.2012 beim MDK vorstellen. Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, ob ich nicht für meinen Mann einen späteren Termin bekommen kann, denn er fährt ja bis Berlin nicht allein mit dem Auto und ich bin ja auch arbeitstätig. Die Antwort die ich da bekam war schon frech ,, wenn er krank macht kann er dort auch hin fahren,, Ich habe dann kurzfristig frei gemacht und bin mit ihm dort hingefahren. Der MDK fragte ihn dann, wie lange er noch Behandlungen hat an den Lendenwirbeln, diese wurden am 22.06.2012 abgeschlossen. Also schrieb ihn der MDK ab 23.06 wieder gesund. Nun hatte mein Mann am 19.06.2012 einen Termin bei seiner Neurologin.Phychologin, bei der er wegen seiner Muskelerkrankung schon längere Zeit in Behandlung ist.
Durch seine Erkrankung leidet er auch an Depressionen, na und durch den Verlust seines Schonarbeitsplatzes, wurden diese immer schlimmer. Er veränderte sich total, stand früh einfach garnicht mehr auf, wurde schnell laut, fühlte sich total nutzlos, u.u.u Die Ärztin schrieb ihn wegen schwerer Depressionen nun vom 19.06.2012 bis, im Moment September, mit immer wieder folgenden Krankenscheinen krank. Gleichzeitig wurde ein Rehaantrag fertig gemacht , der nun im laufen ist. Nun bekamen wir von der KK einen netten Brief, in dem sie die Zahlung des Krankengeldes zum 22.06.2012 einstellen und die Mitgliedschaft zum 23.06.2012 beeden. Sie wiesen darauf hin, er solle sich beim Arbeitsamt melden. Das haben wir schon mehrmals versucht, aber das Arbeitsamt weigert sich, Leistungen zu zahlen. Er ist dort zwar schon geführt, aber einen Anrag auf Leistung konnte er nicht ausfüllen, weil sie ihm sagten, es werden keine Arbeitsunfähigen angenommen. Auskunft vom Arbeitsamt, wir sollen zur KK. Schön, so wurden wir hin und her gereicht, keiner zahlt nun ab 22.06. irgendwelche Leistungen. Ich habe dann meinen Mann, bei mir erstmal unter vorbehalt Familienversichert. Gegen den Bescheid der KK haben wir Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt. Sie berufen sich auf die Aussage des MDK und des Chirurgen der ihn zum 23.06.arbietsfähig schrieb. Nach Aufforderung der Phychologin-Neurologin ihn wieder beim MDK, mit der dazugekommenden Krankheit vor zu stellen( die ja 13 Tage später dazu kam), reagierte die KK nicht. Wir lehnten den Widerspruchbescheid ab. Diese wurde aber erneut abgelehnt. Die Phychologin schreibt ihn nun immer weiter krank und sagte uns, das sie nicht einmal eine Anfrage der KK bekommen habe, denn diese reagiert ja auf ihre Krankschreibung nicht oder erkennt sie ja nicht an. Wir sollen stark bleiben. ja toll gesagt mitlerweile sitzen wir nun schon ab 22.06.2012 ohne irgend welche Zahlungen. Keiner zahlt Rentenversicherung. Mein Mann hängt total in der Luft, niemand ist für ihn zuständig. Unsere Nerven liegen am Boden. Wer ist denn nun für ihn zuständig, man kann doch nicht so mit Menschen umgehen. Jahrelang hat er eingezahlt, nun ist er krank und wird weggeschmissen. Sind wir nicht schon genug bestraft mit seiner Erkrankung, er ist ja noch nicht mal 50 Jahre. trägt schon 2 Beinorthesen, kann nicht mehr richtig zufassen u.u.u.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.08.2012, 10:46

Hallo,

als aller Erstes, die Krankenkasse ist hier zuständig und muss meines Erachtens auch weiterhin Krankengeld zahlen. Es ist zwar richtig, dass die Kasse aufgrund des MDK-Gutachtens die Arbeitsunfähigkeit und damit auch die Krankengeldzahlung einstellen wollte und vom Grundsatz her dies auch tun darf, aber hier ist doch der Fall eingetreten, dass während der laufenden Arbeitsunfähigkeit aber nach der MDK-Begutachtung eine Krankheit hinzu getreten ist, die auch für sich alleine gesehen Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat. Dies bedeutet wiederum, das es nicht zu dem vom MDK. festgelegten Ende der AU kommen konnte. Diue Kasse musste weiter Krankengeld zahlen, hätte aber die Möglichkeit gehabt, den MDK. unter Berücksichtigung der neuen Lage erneut einzuschalten. Dies hätte ich dann auch so in etwa in den Widerspruch rein geschrieben. Nur, es sind inzwischen fast zwei Monate vergangen und wir können von hier aus nicht genau reflektieren, was sich jetzt wirklich und schriftlich in dieser Sache zwischen Kasse, Versicherten, beteiligten Ärzten und Arbeitsamt getan hat. Das soll nun kein Vorwurf sein, aber eine frühere Meldung hier wäre wahrscheinlich effektiver für dich gewesen.
Gruss
Czauderna.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 00:34

Ja leider habe ich diese Seite auch jetzt erst gefunden.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 00:48

Wir haben das auch so in den Widerspruch geschrieben, aber er wurde wieder abgelehnt.

Betty

Niemand ist zuständig

Beitrag von Betty » 19.08.2012, 01:09

Hallo,

hier ist Betty. Es ist ein Krampf um den Kampf mit den KK.

Existiert eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich mir einen Fachanwalt für Sozialrecht gönnen. Vorher allerdings die Deckungszusage des Versicherers einholen bzw. durch den Anwalt einholen lassen. Das spart jede Menge Ärger ein.

LG
Betty

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.08.2012, 11:14

Hallo,
wenn ein Widerspruch erfolglos war, dann hätte die Kassen einen "klage fähigen Bescheid" erlassen müssen, nachdem der Fall beim Widerspruchsausschuss der Kasse war. In diesem bescheid hätte auch als letztes stehen müssen, dass man innerhalb von einem Monat nach Erhalt Klage beim Sozialgericht in xxxx einreichen kann, wenn dies nicht so war, dann habt ihr noch alle Chancen.
Schriftlich auf diesen "Verfahrensfehler" hinweisen und den Widerspruch aufrecht erhalten.
Gruss
Czauderna

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 12:23

Danke Betty
Wir haben uns auch einen Anwalt genommen, hoffen nur das alles bald zu ende ist, denn unsere Nerven liegen Total am Boden.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 12:28

Danke für die Mitteilung Czauderna
Genau so ist es auch geschehen. Wir können jetzt nur noch klagen.
Haben uns auch ein Anwalt genommen. Diese hat nun aber in Frage gestellt, ob nicht das Arbeitsamt einspringen hätte müssen. Durch die Zweiterkrankung, hätte mein Mann wohl 6 Wochen Anspruch vom Arbeitsgeber, aber dieser existiert ja nicht mehr. Ja und das Arbeitsamt verweigerte ja den Antrag auf Arbeitslosengeld überhaupt auszufüllen, weil er krank ist. Uns steht der ganze Kampf wirklich bis zum Hals. LG

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 19.08.2012, 13:22

wenn ich micht nicht ganz irre wurde das Insolvenzverfahren am 30.06.12 gestartet, je nachdem in welchem Unterhnehmensbereich dein Mann beschäftigt war ist. Grundsätzlich hätte Ihm ab dem 01.07.2012 Insolvenzgeld zugestanden. Am besten auch noch mal mit der Gewerkschaft reden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/N ... .html#d1.1

Meiner Ansicht nach ist das Insolvenzgeld nicht mit der Fähigkeit verbunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zustehen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/165.html

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#hlt_ank

Meiner Ansicht nach hätte hier denn der Leitungsantrag nach § 117 ff. ALG Iumgedeutet werden müssen auf Leistungen nach § 171 SGB III, Insolvenzgeld, da das Insolvenzgeld eine Lohnerstzleistugn ist, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#hlt_ank

Ausserdem gelten für Schwerbehinderte seit dem 01.04.2012 besondere Regelungen.

Allerdings das sind nur meine bescheidenen Ansichten. Diese Fragen müßte denn die Agentur für Arbeit und der Anwalt klären,

Allerdings müßte denn auch geprüft werden ob denn grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Insolvenzverfahren bestand/ besteht.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 18:38

Danke Cicero OWL. werden morgen nochmals beim Arbeitsamt vorsprechen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 19.08.2012, 18:47

nicht erst zum Arbeitsamt, erst zur Gewerkschaft du mußt ja wissen wann genau der Beginn der Insolvenz war, denn zum Anwalt, denn zu Arbeitsamt. Dem Kündigugnschreiben muss beiliegen haben von wem die Kündigung ausging und welcher Betriebsteil beteroffen war.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.08.2012, 22:09

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 22:24

Danke Machts Sinn
mein Mann ist weiter Arbeitsunfähig geschrieben.
Ab 01.06.2012 wurde mein Mann von der Arbeit freigestellt. Die Zahlungen sollten damit schon übers Arbeitsamt laufen. Obwohl mein Mann erst zum 31.08.2012 gekündigt ist.
Zu den Zahlungen vom Arbeitsamt kam es aber nicht, weil mein Mann doch schon ab Mai krank war. Laut Auskunft des AA sollte er ja zur KK gehen, weil er ja nicht arbeitsfähig ist. Tja und die KK zahlt nun auch nicht mehr. Haben die dazu gekommene Krankheit nicht beachtet, wie im Text schon beschrieben.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 19.08.2012, 22:26

§ 183 SGB III, naja wat solls,ist halt ein Unterschied ob Inso oder ALO I aber Machtsinn du weisst es ja, mach mal.

adanus2
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Beitrag von adanus2 » 19.08.2012, 23:14

Ja aber wer ist nun zuständig für meinen Mann???? Woher kann er denn nun Geld beziehen?

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