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Berufsunfähigkeit (Rente) in der Elternzeit
Verfasst: 17.08.2012, 10:57
von zuelle
Hallo, ich bin seit August 2011 In Elternzeit, wurde ein halbes Jahr später durch einen Unfall Berufsunfähig, meine Elternzeit endet im Oktober 2013.
Ich bekomme seit März eine private BU-Rente, muss ich das der Gesetzlichen Krankenkasse melden und mich freiwillig Versichern oder bin ich weiterhin durch die Elternzeit (bis Okt. 2013) versichert?
Hat da jemand Erfahrungen würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Verfasst: 17.08.2012, 20:55
von CiceroOWL
Wurden ein Rentenantrag gestellt auf eine gesetzliche EM / EU Rente und besteht das Beschäftigungsverhältnis fort?
Gruss Jochen
Verfasst: 17.08.2012, 22:50
von zuelle
Ich habe einen Rentenantrag (Deutsche RV)gestellt, wurde darauf hin untersucht. Der wurde aber abgelehnt, da ich ja nicht Arbeitsunfähig bin, "nur" Berufsunfähig. Das Beschäftigungsverhältnis besteht noch da ich ja in Elternzeit bin(mir wurde jedenfalls bis jetzt nicht gekündigt).
Grüße
Verfasst: 18.08.2012, 06:53
von CiceroOWL
Guten Morgen,
olla. Denn weiß die Kasse eigentlich auch Bescheid das du einen Rentenantrag gestellt hast, du müßtest auch das sogenannte formular R810 ausgefüllt haben und denn hätte die Kasse deine Vorversicherungszeit zur Prüfung der Krankenversicherung der Rentner geprüft. Ok nun wurde der Rentenantrag abgelehnt, dein Beschäftigungsverhälnis besteht fort. Solange denn dein Beschäftigunsverhältnis noch besteht und du in Elternzeit bist, intressiert zur Zeit die private Unfähigkeitsrente nicht. Solange Das Ganze nicht als Versorgungsbezug gesehen wird. Käme jetzt noch weiter drauf an ob diefirma dir was zu dieser privaten Vorsorge zugezahlt hat.
Verfasst: 18.08.2012, 09:51
von zuelle
Guten Morgen,
den Rentenantrag habe ich über die Gemeinde gestellt, habe leider keine Kopie (Fehler von mir). Ob das Formular R810 dabei war?, denke aber schon denn die AOK weis das ich Rentenantrag gestellt habe, hat mir nochmals geschrieben wegen "Klärung der Versicherungszeiten" seither habe ich nichts mehr gehört.
Werden die ganzen Daten vom Rentenantrag an die Kasse weitergeleitet?
Die BU habe ich selber gezahlt (Lebensversicherung inkl. BUZ)
Grüße
Verfasst: 18.08.2012, 09:57
von CiceroOWL
guten Morgen, ja denn war der R810 dabei. Heißt allerdings auch die AOK hätte dir mitteilen müssen das ggf die Vorversicherugnszeiten erfüllt sind und du aufgrund deiner Elternzeit Vorrangversichert bist als Arbeitnehmer so kenn ich das. Heißt denn also wenn dein EU Rentenantrag abgelehnt wurde du weiter über die Elternzeit weiterversichert bist. Solltest du jetzt aufgrund deine Beinträchtigungen deine jetzigen Beruf nicht mehr ausüben können müßtest du eine Antrag auf berufliche Rehabillitation bei deinem zuständigen RV Trägr stellen und dich denn ggf mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzten, wenn denn die Stelle gekündigt wird.
Gruss.
Jochen
Verfasst: 18.08.2012, 10:33
von zuelle
Bei dem Schreiben der AOK ging es nur um einen gewissen Zeitraum (1994 - 2006). Da war ich bei der DAK und es wurde keine Mitgliedschaft bestätigt.Habe den Fragebogen zurückgesendet und nichts mehr gehört.
Habe meine Unterlagen durchforstet und kein weiteres schreiben der AOK (Elternzeit Vorrangversichert )gefunden.
Habe mir den R810 gerade angeschaut unter 2.9 "Ehalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge", und damals bekam ich noch keine Rente jetzt weis ich nicht mehr was ich angegeben habe. Hätte mich die Kasse nochmals angeschieben wenn ich "Ja " angekreuzt hätte?
Sollte ich den Antrag berufliche Rehabillitation noch in der Elternzeit stellen oder erst nachher?
Grüße
Verfasst: 18.08.2012, 10:37
von CiceroOWL
Na gut, das kann man so machen. Ist aber nicht üblich. Das käme jetzt darauf was der Arbeitgeber sagt bzw wie sich der DRV dazu gewüssert hat in seinem Ablehnungschreiben bezüglich der EU Rente.
Verfasst: 18.08.2012, 10:59
von zuelle
"Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, füren nicht zu einem Anspruch auf Erwebsminderung. Nach unserer Beurteilung können Sie noch mid. 6 Std. täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwebstätig sein.
Wir dürfen dabei nicht berücksichtigen, ob Sie ihre letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Günden nicht mehr ausüben können.
Es kommt nur darauf an, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können...."
So die DRV
Verfasst: 18.08.2012, 11:08
von CiceroOWL
Nugut, das heißt jetzt aber nicht das die nicht im Zweifelsfall deinen alten Job ausführen kanst und im Umkehrschluss das dir ggf eine berufliche Reha zur Vermeidung einer Erwerbsminderungsrente zusteht. Denn du beziehst ja eine private Rente, ergo ist davon auszugehendas du deinen alten Job nicht mehr machen kannst.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 9_33R3.3.2
die vorraussetzungen dafür müßte denn allerdings der zuständige RV Träger prüfen oder die BA im Zweifelsfall.
Verfasst: 20.08.2012, 19:43
von zuelle
Vielen Dank für die schnellen Antworten, hat mir sehr geholfen!!!
Falls jemandem noch was einfällt bitte Posten.
Grüße Zülle