Seite 1 von 1
Welche KK bezuschusst "normalen Fitnessclub Beitrag&quo
Verfasst: 16.08.2012, 09:41
von mrymen
Hallo.
Ich suche eine Krankenkasse, welche einen Zuschuss zu meinem mtl.
Fitnessclubbeiträgen beisteuert.
Also keine Rückenkurse etc., sondern für das "normale Training" im Fitnessclub.
Gibt es neben der BKK Saint Gobain noch eine Kasse, welche so ein System anbietet?
Danke!
Verfasst: 16.08.2012, 14:19
von roemer70
Zumindest keine, die sich an geltendes Recht und den Erlass des BVA hält:
.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben20,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben20.pdf
Verfasst: 10.10.2012, 16:58
von Schlanklori
Schau mal bei der BKK Freudenberg.
Natürlich darf der reine Fitnessstudiobesuch nicht bezuschusst werden. Aber im Rahmen von deren Bonusprogramm bekommst du einen höheren Zuschuss gezahlt, wenn du zusätzlich zu den geforderten Gesundheitsuntersuchungen auch noch ein Fitnessstudio besuchst.
Verfasst: 10.10.2012, 18:05
von Dr. Know
Ah...Schleichwerbung. Das gilt für sehr viele andere Kassen auch!!
Verfasst: 10.10.2012, 21:54
von mister t
Ich war in einem Studio in meinem Umfeld,daß zu den normalen Verträgen,einen speziellen Vertrag für Aok Mitglieder anbietet.
Ein Jahresvetrag der von der KK mit ca 8 € monatlich bezuschußt wird!
Verfasst: 10.10.2012, 22:11
von roemer70
Ist der Vertrag für AOK-Mitglieder 8 € günstiger oder überweist die AOK den Versicherten das Geld?
Verfasst: 10.10.2012, 22:41
von Dr. Know
Was beides rechtswidrig wäre...die Spannung steigt
Verfasst: 11.10.2012, 00:11
von roemer70
@ Dr. Know:
Ersteres in meinen Augen nur, wenn die AOK dafür Geld ans Studio überwiese oder zur Legitimation die Versichertenkarte erforderlich wäre.
Vielleicht trifft auch beides zu?! Warten wir mister ts Antwort ab.
Verfasst: 11.10.2012, 07:21
von mister t
Der spezielle Vertrag weicht von den Standardvertägen des Studios ab.
z.b ist das dann nur 1Jahresvertrag nennt sich auch AOK Vertrag incl Emblem.
Und ist 8 € günstiger gegenüber Standardvertrag natürlich muß die Versichertennummer angeben werden!
Verfasst: 11.10.2012, 17:00
von Dr. Know
@Roemer70
Das ist dann wieder das Thema mit den Rabatten von Dritten, also Aufgaben für die eine Krankenkasse nach dem SGB V nicht legitimiert ist. In der Praxis aber üblich...schau dir einfach die Internetseiten der Kassen an, bei jeder zweiten wird du fündig und es wird auch noch öffentlich beworben.
Die Versichertennummer dürfte in diesem Zusammenhang eigentlich auch nicht angegeben werden...
Aber wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.