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AOK BaWü zahlt kompletten Eintritt für Vergnügungspark

Verfasst: 14.08.2012, 15:06
von Fussballer
Hallo Zusammen...

waren vor kurzem als Familie in Tripsdrill... am Eingang stand die AOK mit 12-15 Mannen und hat jedem der rein wollte angeboten, den Eintritt für die komplette Familie zu zahlen wenn man zur AOK wechselt. Ich hielt das ganze erst für einen Scherz aber wurde dann eines Besseren belehrt...

Ist sowas mittlerweile normal? Kuren werden abgelehnt, Krankengeldfälle z.T. extrem hart gesteuert aber dann stellt man sich in einen Vergnügungspark und zahlt pro Kopf knapp 20 € einfach so? Mal abgesehen davon, dass später einige gesagt haben "Wir haben unterschrieben aber wir ziehen es halt einfach zurück!"

Sorry aber das hat doch wirklich garnix mit dem Thema Gesundheit zu tun... in meinen Augen eine unverschämte Art mit Beitragsgeldern umzugehen.

Verfasst: 14.08.2012, 15:30
von Carola
Gegen vermeintlich Kranke ermittelt

Das Bundesversicherungsamt hat diese Missstände in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht aufgedeckt. Demnach setzte eine Krankenkasse zum Beispiel Ermittler ein, um möglichen Missbrauch beim Krankengeld aufzuspüren. Die Kasse zahlte für die fünftägige Bespitzelung einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin insgesamt 10.720 Euro Honorar.

"Die Kasse versuchte mithin, einen 'Krankengeldschaden' von täglich 14,96 Euro zu vermeiden", heißt es im Bericht des Amts. Dies sei als grob unwirtschaftlich und grob fahrlässig einzustufen. Die den Ermittlern gezahlte Summe entspräche einer ununterbrochenen Krankengeldzahlung für rund 717 Tagen, Aufwand und Ziel stünden dabei in einem krassen Missverhältnis, kritisierte das Amt.

Verfasst: 14.08.2012, 23:30
von roemer70
Carola, der von Dir zitierte Artikelauszug passt hier nicht, da er einen völlig anderen Zweig berührt. Auch wenn beide Dinge natürlich absolut verwerflich sind.

@ Fussballer:
Ich vermute im Vorgehen der AOK BaWü einen Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze.
Die Ausgaben für Werbung der KK sind begrenzt:
- Werbegeschenk bis zu 5,25 €
- Aufwandsentschädigung für Mitgliederwerbung bis zu 20 € (nicht gewerblich tätige Mittler)

Sollte beispielsweise eine 4köpfige Familie (1 Mitglied, 3 Familienversicherte) wechseln, wären 80 € Eintritt deutlich über den zulässigen Werten.

Bist Du nicht auch Kassenmitarbeiter? Dann solltest Du die entsprechende Stelle für Wettbewerbsfragen Deines Arbeitgebers einschalten, die dann ggf. Landesaufsichtsbehörde oder Wettbewerbszentrale kontaktiert.

Verfasst: 15.08.2012, 09:26
von broemmel
Gibt aber noch mehr lustige Sachen.
Tankgutscheine und Amazongutscheine kannte ich schon. Die ich kenne sind aber von der Höhe her erlaubt (20 €)
SG Berlin - Keine Rabattgutscheine für Möbelhäuser und Friseurbesuche
Krankenkassen dürfen nicht mit Rabattgutscheinen für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten um neue Mitglieder werben. Dies hat die 81. Kammer des SG Berlin am Freitag entschieden und damit die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger bestätigt.
Die gesetzlichen Krankenkassen würden zwar miteinander konkurrieren, so das Sozialgericht (SG). Sie dürften sich jedoch nicht alle Freiheiten des Marktes zunutze machen. Von Gesetzes wegen hätten sie ihre Tätigkeit darauf zu beschränken, ihre Mitglieder in Gesundheitsfragen zu unterstützen und zu versorgen. Weitere Grenzen folgten aus dem Gebot der Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund dürften sie sich bei der Werbung von Mitgliedern nur solcher Mittel bedienen, die einen Bezug zur Gesundheit aufwiesen (Urt. v. 10.08.2012, Az. S 81 KR 1280/11).
Die AOK Bayern hatte ihren Mitgliedern für die Werbung eines neuen Kunden Rabatte und Sonderkonditionen bei Möbel- und Bekleidungsläden, Friseurbesuche, Textilreinigungen oder Berg- und Sommerrodelbahnen vermittelt. Hiergegen klagten sechs Ersatzkassen. Aus ihrer Sicht verstießen die Rabatte gegen die Wettbewerbsregeln der Krankenkassen.
Dem schlossen sich die Berliner Richter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Verfasst: 15.08.2012, 12:06
von Fussballer
@roemer: nein, bin nicht bei ner KK beschäftigt aber überlege echt, ob ich sowas melde..

@broemmel: lustig... wieder ne AOK ^^ Danke für den Artikel...

Freizeitparkvetrieb - Konsequenzen

Verfasst: 15.08.2012, 14:56
von barkasse
Gottseidank haben die AOKen bzw. AOKs ja extrem strenge Aufsichten. Im Gegensatz zum fast unerträglichen Laissez-faire des BVA lassen die ja überhaupt nichts durchgehen.

Verfasst: 15.08.2012, 16:57
von Fussballer
Sarkasmus?

Verfasst: 15.08.2012, 17:16
von broemmel
Eindeutig :lol:

Die AOKn waren schon immer sehr kreativ bei der Ausgestaltung der Werbeprämien.

Und dank der strengen Knute der Landesaufsichten auch immer ziemlich unbehelligt.

Verfasst: 15.08.2012, 19:44
von CiceroOWL
knappschaft.de/DE/1_navi/02_mitgliedschaft/09_mitgliederzeitschrift_tag/pdf3_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=5

:wink:

Verfasst: 15.08.2012, 23:21
von roemer70
Hmm...
Ab sofort können alle Kunden der Knappschaft bis einschließlich 4. November für 6 Euro Ermäßigung den Movie Park besuchen – Ausnahmen: der 27. und der 31. Oktober. An den Tageskassen muss lediglich die Versichertenkarte gezeigt werden.
Gab es nicht eine Bestimmung, dass die Versichertenkarte für solche Dinge nicht eingesetzt werden darf (Zweckentfremdung, absolut versicherungsfremde Leistung)? Erinnert sich da noch jemand dran?

Verfasst: 15.08.2012, 23:36
von Dr. Know
Klare Ansage vom BVA: Eine Rabattgewährung von Dritten ist nicht zulässig. Letztlich handeln Kassenmitarbeiter, die von Versicherten bezahlt werden, SGB V-fremde Rabatte aus und zweckentfremden damit die Beitragsgelder.

bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben38.html

Fast noch schlimmer zu werten ist eigentlich, dass die Krankenversicherungskarte für krankenversicherungsfremde Dinge genutzt wird (Eintritt in den Movie-Park). Dazu gab es auch schon Klarstellungen seitens der Aufsichtsbehörden...sie dient in dem Fall ja eigentlich als "Rabattausweis".

Ergibt sich aus § 291 (1) SGB V:

Sie darf vorbehaltlich § 291a nur für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet werden.

Verfasst: 16.08.2012, 00:01
von roemer70
Und damit haben wir schon den nächsten Auftrag für die Wettbewerbszentrale generiert. ;-)

Verfasst: 16.08.2012, 10:31
von Fussballer
wie kann das sein, dass Krankenkassen (für die ja alle das SGB gilt) durch verschiedene Aufsichten verschiedene Auflagen/unterschiedlich strenge Auflagen haben?

Verfasst: 16.08.2012, 19:37
von roemer70
Das ist das große Geheimnis der Landesaufsichten, die - wie broemmel und barkasse schon schrieben - Verstöße mitunter viel entspannter sehen als das BVA...

Verfasst: 18.08.2012, 12:08
von vlac
Hallo,

ich kann natürlich nicht sagen, ob es tatsächlich so ist, dass das Bundesversicherungsamt härter durch greift als die Landesaufsichten. Aber es ist aus meiner Sicht durchaus denkbar, denn es ist ein Phänomen, dass auch in anderen Bereichen, nicht nur aber auch von der Jugendhilfe, über die Universitäten bis hin zu den Polizeibehörden, zu beobachten ist. Ganz besonders auffällig ist das in Bundesländern, in denen seit Menschengedenken immer die selben Parteien regiert haben: Hier haben sich dann Strukturen gebildet, die eine effektive Aufsicht über die Strukturen des Staates zu verhindern scheinen - Man kennt sich eben.

Aber auch anderswo könnte es handfeste Gründe geben: Gerade die Krankenversicherung ist ein hoch sensibler, weil hoch emotionaler Bereich. Insbesondere Krankenkassen die den Namen eines Landes oder einer Stadt im Namen tragen, werden sehr schnell mit der Regierung des betreffenden Landes in Verbindung gebracht, wobei hin zu kommt, dass Probleme bei einer regionalen Krankenkasse in den Medien, die in Deutschland sehr stark lokal und regional ausgerichtet sind, sehr viel mehr Aufmerksamkeit erzeugen, als dies auf Bundesebene der Fall ist.

Sehr gut war dies bei den Ereignissen um die BKK Hoesch herum zu beobachten: Auch wenn es sich hierbei um eine bundesweit geöffnete Kasse handelt, und damit das Bundesversicherungsamt zuständig ist, haben Menschen und Medien in der Region die Entwicklung des Themas von Anfang an mit einer sehr viel größeren Aufmerksamkeit verfolgt, als dies beispielsweise bei der Schieflage der City BKK oder der BKK für Heilberufe der Fall gewesen war: In diesen beiden Fällen erreichte die Berichterstattung erst dann kritische Masse, als die Schließung bereits beschlossene Sache war. Das war bei der BKK Hoesch wie gesagt anders: Jede Sitzung, jede Äußerung wurde von der Öffentlichkeit begleitet - schlicht weil Hoesch als Unternehmen mit der Region verbunden ist. Wenn man sich die damalige Berichterstattung anschaut, fällt auf, dass die Vertreter des Bundesversicherungsamtes darin sehr schnell die Rolle der "Bösewichter" übernommen haben, die eine mit der Region verbundene Krankenkasse abwickeln wollen. Wie hätte eine Landesaufsicht in dieser Situation reagiert? Auf Grund der Zahlenlage hätte man genau das sagen müssen, was das BVA gesagt hat - aber in diesem Fall wäre es in den Köpfen der Menschen eben das feine Düsseldorf mit seinem hohen Anteil an Privatversicherten gewesen, und nicht das ferne Berlin, dass die Schere in einer angezählten Region ansetzt.

Ohne es genau sagen zu können: Die politische Verlockung, eine solche Sache lieber auszusitzen, zu versuchen, sie hinter den Kulissen zu regeln, ist sehr groß - und sie ist der Hauptgrund dafür, dass es dann am Ende sehr, sehr großen Herzensbruch gibt, wenn es schief geht.