Hallo,
ich bin mir nicht sicher, welche Maßnahme ich beantragen soll.
Kurz die Fakten: Interferontherapie (fast abgeschlossen), danach (hoffentlich) Erkrankung weg. Durch Therapie jedoch erhebliche temporäre Beinträchtigungen und Nebenwirkungen (starker Gewichtsverlust, Muskelabbau, Flüssigkeitsverlust in Schleimhäuten und Knorpeln, Verschlechterung der Sehleistung usw.). Therapie verlief ambulant, ohne AU und ohne weitere Interventionen.
Ziel der Reha: Wiederherstellen des "normalen" Gesundheitszustandes. Ein reines "Auffüttern" ohne therapeutische Begleitung würde zu gesundheitlichen Schäden führen. Im normalen Alltag ist zudem einfach keine Zeit für sportliche Aktivitäten. Meiner Meinung nach Reha erforderlich. Facharzt sieht das genauso, hat aber keine Erfahrungen bei Beantragung.
Ansonsten: verheiratet, intaktes Umfeld, drei Kinder, ein oder zwei sollen mit zur Maßnahme, GKV, ansonsten kein Behandlungsbedarf.
Sollte ich lieber Eltern-Kind-Kur beantragen (einfache Genehmigung) oder med. Reha über RV (bessere Therapie)? Oder gar was ganz anderes und auf welcher rechtlichen Grundlage? Sollte die Beantragung ggf. durch Hausarzt erfolgen oder besser durch Facharzt (dessen Behandlung ist ja dann abgeschlossen).
Welche Reha-Maßnahme
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
so, wie beschrieben sehe ich hier als Reha-Träger die Rentenversicherung im Vordergrund. Antragsverfahren beginnt beim Arzt, der das Muster 60 (heisst tatsächlich so) ausfüllt und dieses geht dann an die Kasse, die dem Patienten in der Regel das Antragspaket des Rentenversicherungsträgers aushändigt - man kann sich aber auch das Antragspaket direkt von der Seit der Rentenversicherung herunterladen und ausfüllen, den Kassenteil von seiner Kasse bestätigen lassen, die Arztunterlagen beifügen und ab damit an den RV-Träger.
Gruss
Czauderna
so, wie beschrieben sehe ich hier als Reha-Träger die Rentenversicherung im Vordergrund. Antragsverfahren beginnt beim Arzt, der das Muster 60 (heisst tatsächlich so) ausfüllt und dieses geht dann an die Kasse, die dem Patienten in der Regel das Antragspaket des Rentenversicherungsträgers aushändigt - man kann sich aber auch das Antragspaket direkt von der Seit der Rentenversicherung herunterladen und ausfüllen, den Kassenteil von seiner Kasse bestätigen lassen, die Arztunterlagen beifügen und ab damit an den RV-Träger.
Gruss
Czauderna