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MDK entscheidet nach Aktenlage
Verfasst: 13.08.2012, 09:01
von Powerrena
Guten Tag an alle Leser. Ich bitte um Unterstützung. Bin 58 Jahre alt und Lehrerin an einer Pflegeschule. Nicht beamtet sondern normaler Arbeitnehmer. Bin seit 19.6. krankegeschrieben. Posttraumatische Belastungsstörung, Angst- und Paniklataacken in schwerer Ausprägung, schwere Depression, chron. Schmerzsyndrom. Die Neurologin stellt mich mit Antidepressivum ein, die Schmerztherapeutin mit Morphinpflaster. Bescheid von KK am 25.7. Krannkengeld ab 31.7.12.
Am 24.7. schrieb Neurologin im Arztbrief "weiter arbeitsunfähig". Mein Hausarzt schrieb dann am 30.7. den Krankengeldzettel bis 30.9. au.
am 3.8. rief bereits SB der KG an, meine "nehmen Sie doch Urlaub, ich gebe das jetzt weiter an den MDK". Am 9.8. anruf SB: Krankengeld eingestellt. Sie haben doch jetzt sowieos Sommerferien". 10.8. kam schriftlicher Bescheid. Krankengeld eingestellt. Ich habe am Wocheende, ich war noch nicht freigeschaltet, den Widerruf von Machts Sinn übernommen und an KK gemailt, Fax mache ich heute wegen der Unterschrift. Besonders Kernschmelze bitte ich um Unterstützuing, da ist so viel Erfahrung spürbar. Heute Anruf bei KK, dass meine Ärzte bis nächste Woche in Urlaub sind. Mitteilung, dass seit Freitag Anruf SB mein Therapeut das ganze Wochenende Kontakt mit mir hielt, weil es mir sehr schlecht geht. Bitte, wer kann mir raten? Schöne Grüße trotzdem, Powerrena
Verfasst: 13.08.2012, 10:54
von reallyangry
Hallo Powerrena,
was genau steht in dem schriftlichen Bescheid des MDK?
Steht da so was wie bei mir 2009:
Der MDK hat nach Aktenlage entschieden, dass sie wieder gesund sind. Nehmen sie ihren Dienst am 0x.0x.2009 wieder auf.
Rechtsbehelf bla,bla...Ihr Arzt kann diesem widersprechen...
Ich vermute mal, du wirst nicht aufgefordert "aktiv an den Sommerferien" teilzunehmen!???
LG
ReallyAngry
Verfasst: 13.08.2012, 11:10
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
gern gebe ich Unterstützung, soweit ich es kann.
Haben Sie jemanden in Ihrer näheren Umgebung, der Sie unterstützen kann?
Zunächst würde ich der KK per Mail mitteilen, dass jeder telefonische Kontakt unerwünscht ist. Der Dialog sollte beweissichernd nur schriftlich per Mail, Fax oder Post durchgeführt werden.
Die behandelnden Ärzte sollten ihre Gesundheitsverletzung unbedingt dokumentieren und die Kausalität zwischen dem Handeln der KK und der Verschlechterung des Gesundheitszustandes festhalten und bestätigen.
Erstes Ziel ist wohl, dass das Krankengeld weiter gezahlt wird. Hier müsste Machts Sinn ran. Ich würde beim Sozialgericht den Rechtsschutz im Sinne der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Begründung: Rechtswidriges Verwaltungshandeln der KK und falsche Entscheidung des MDK (Gutachten nach Aktenlage ist insbesondere für psychisch Kranke ausgeschlossen) s. u.. Zweitgutachten wird das Erstgutachten revidieren. Hierzu gutachterliche Stellungnahme der Ärzte beilegen bzw. nachreichen. Dann fließt das Geld.
Nächstes Ziel ist es wohl, dass das „MDK-Gutachten“ mit der Gesundschreibung vom Tisch kommt.
Dazu würde ich einen Beschwerdebrief an den Vorstand der KK schicken. Welche Kasse ist es? Schildern Sie die bisherigen Vorgänge und teilen Sie dem Vorstand mit, dass es zu einem signifikanten Gesundheitsschaden gekommen ist, der noch anhält. Ich würde ihm dann mit Hinweis auf das Verfahren, dass ich in Hamburg betreut habe (LG HH Az: 303 O 323/11) androhen, dass eine Schmerzensgeldklage im Raum steht, falls die SB nicht rechtmäßig handeln – zählen Sie die Punkte auf, die ich in dem Urteilsthread zu Beginn genannt habe.
Ziel ist, die Vorgänge gegenüber dem Vorstand zu dokumentieren. Er ist für Sie der erste Ansprechpartner, der auf seine SB einwirken und ggf. interne Vorgaben - die SB handeln ja nicht aus sich heraus, sondern werden entsprechend von oben gesteuert – in diesem Fall storniert.
Machen Sie Notizen über das bisher Gesagte, von den SB und den Ärzten. Je lückenloser die Beweislage, desto besser. Ob Sie später eine Schmerzensgeldklage einreichen oder nicht, braucht jetzt nicht entschieden zu werden.
Das wären die ersten Schritte. Widerspruch gegen die KK-Entscheidung haben Sie ja schon eingelegt. Auch hier sollten Ihre Ärzte widersprechen, denn m. W. bekommen sie eine Entsprechende Entscheidung der KK zugesandt. Lassen Sie sich eine Kopie der Widersprüche für Ihre Akten geben
Nochmals, äußerst hilfreich ist eine Person, die Sie vor Ort unterstützt.
Beste Wünsche, Kernschmelze
Verfasst: 13.08.2012, 11:42
von Powerrena
Dankeschön für die schnellen Reaktionen. Im KK-Brief heißt es:
wir beenden Ihre AU zum 10.8., da Sie nach dem uns vorliegenden Gutachten Ihre bisherige Tätigkeit wieder ausben können. Ihre Arbeitsunfähigkeit wurde am 8.8. durch den MDK beurteilt. Hierbei wurde festgestellt, dass Ihr Gesundheitszustand es Ihnen erlaubt, Ihre bisherige Tätigkeit wieder auszuüben. Mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet auch die Krankengeldzahlung. PENG.
Ich habe in der Früh den SB angerufen, er war sehr ungehalten, ihn interessiert das hess. Urteil nicht. Lt.Gutachten sei ich arbeitsfähig. Danach war ich eben bei der Vertretung meiner Neurologin, die mir einen Widerspruch schrieb und u,a, rez.Suizidwünsche bescheinigte. Seit Freitag ruft mein Therapeut ständig an und stützt mich. In dem Widerspruch steht nochmal ausdrücklich, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Momentan kann ich nicht klar denken und muss erstmal den Beitrag von Kernschmelze bißchen sacken lassen. Es kann doch nicht sein, dass ein SB einen fast in den Selbstmord treibt.. ich bin übrigens bei einer BKK, die weltweit agiert "S".
Verfasst: 13.08.2012, 12:49
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
die Erfahrung mit den SB zeigt, er lässt sich nicht durch Argumente beirren, so gut sie auch sein mögen. Er darf es wohl auch nicht.
Deshalb: Untersage und vermeide jeglichen telefonischen Kontakt. Damit wird das Problem nicht gelöst. Alles schriftlich - mit Begründung. Ran an den Vorstand: Falldarstellung mit Beschwerde und Vorbehalt einer Schmerzensgeldklage. Formloser Antrag an das Sozialgericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Begründung: s. o..
Das wird schon.
Beste Wünsche, Kernschmelze
Verfasst: 13.08.2012, 15:13
von Powerrena
Dankeschön Kernschmelze! Mail an die SB ist raus, kein telef. Kontakt.
Jetzt versuche ich, die Adresse des Vorstands zu finden, ist schwierig - ich finde unter seinem Namen nur Adressen für Pressekontakt. Ist es sinnvoll, dem Geschäftsführer der hiesigen Filiale der KK auch zu schreiben? Zum Sozialgericht gehe ich morgen. Brauche ich eigentlich jetzt einen Anwalt für Sozialrecht? Ich bin Verdimitglied - aber hier ist wegen der bayer.Ferien niemand erreichbar... Jetzt wo ich dran bin, meine Liste "abzuarbeiten" und aktiv gegen die KK vorgehe, geht es mir
bißchen besser.
Powerrena
Verfasst: 13.08.2012, 16:42
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
dass Sie an sich glauben, ist gut. Selbermachen macht selbstbewusst.
Die Sache mit dem Anwalt ist für mich persönlich immer ein zweischneidiges Schwert. Der schaut durch eine andere Brille und verfügt i. d. R. nicht über die Motivation. Außerdem kann er den Prozess eher behindern – durch Fragen, Nicht-Verstehen, Nichts-Tun, etc.. Wenn Sie den Gang der Dinge bestimmen, fühlen Sie sich als Herr des Verfahrens. Der Anwalt nimmt es Ihnen dagegen wieder aus der Hand. Entscheiden Sie aber selbst.
Vor dem SG brauchen Sie keinen Anwalt. Stellen Sie den Antrag mündlich auf der Geschäftsstelle. Dort gibt man Ihnen auch Rat. Begründen Sie ihn mündlich, ggf. reichen Sie Begründung nebst Unterlagen nach. Fragen Sie, ob es ein Eilverfahren gibt. Kein Problem. Sagen Sie, dass Sie Widerspruch eingelegt haben und dass das MDK-Gutachten nach den Aussagen Ihrer Ärzte keinen Bestand haben wird.
Zwischenbemerkung: In meinem Fall hat das SG den Antrag prompt an den SB der KK per Fax geschickt. Am nächsten Tag knickte er ein und nahm die Sperrung des Krankengeldes zurück und es wurde das Zweitgutachten angeleiert.
Vorstand der KK: Im Impressum müsste die Geschäftsadresse der Hauptverwaltung der BKK angegeben sein. Adressieren Sie ohne Namensnennung, etwa so:
„BKK xxxx
- Vorstand –
- persönlich –
und jetzt Anschrift der Hauptverwaltung“
Der örtliche GF hilft nicht. Schreiben Sie Schmidt und nicht Schmidtchen, wenn es wirken soll.
Nur Mut. Stilfragen kommen später. Übrigens müssten die Vorstände auf dem Briefpapier der BKK angegeben sein. Sie haben doch sicherlich Schriftverkehr mit Ihrer BKK gehabt.
Beste Wünsche, Kernschmelze
Verfasst: 13.08.2012, 17:03
von Powerrena
Hallo Kernschmelze, gerade habe ich meinen Widerspruch, den ich ja gemailt hatte, per Fax nochmal geschickt, da ja die Signatur fehlte. Alles korrekt jetzt. Na klar, auf dem Breifbogen..Brief ist fertig, geht morgen raus. WER NICHT HANDELT, WIRD BEHANDELT. Es geht mir besser, wenn ich die Dinge in die Hand nehme, ich wußte nicht, dass es am Sozialgericht
"ohne" geht. Natürlich hat die KK mir nicht die MDK-Stellungsnahme gemailt, wie erbeten.. Jetzt läuft halt alles offiziell.
Dankeschön!!
Einen guten Abend noch wünscht Powerrena
Verfasst: 13.08.2012, 17:54
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
na, geht doch.
Für die Zukunft: Bleiben Sie konsequent bei Ihrer jetzt eingestellten Linie - keine Telefonate, jeder Schritt wird nachvollziehbar dokumentiert, holen Sie sich Ihre Ärzte an Ihre Seite, nerven Sie den Vorstand mit Statusmeldungen zum Sachstand der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, setzen Sie die Leutchen unter Druck, jetzt sind Sie am Hebel - die BKK hat keine Chance.
Beste Wünsche, Kernschmelze
PS: Wenn etwas beim ersten Mal nicht wie gewünscht klappt, nicht verzagen, starten Sie den zweiten Versuch mit entsprechenden Verbesserungen. Übrigens, fordern Sie den Vorstand auf, die Entscheidungen etc. seiner Leutchen zu begründen (§ 35 SGB X). Beschäftigen Sie den Vorstand. Der wird zwar nur reagieren lassen. Aber, der Effekt ist, dass die Herrschaften Respekt vor Ihnen bekommen. Reagieren Sie so, wie es nicht vermutet wird - mit Angriff und Verteidigung. Intern wird jeder SB vorsichtig, wenn er weiß, der Vorstand ist informiert und schaut ihm auf die Finger. Und: Keine Kompromisse! Kein Mitleid mit dem "armen" SB!
Verfasst: 14.08.2012, 07:00
von Powerrena
Guten Morgen Kernschmelze, ich fahre gleich heute früh nach Nürnberg zum Sozialgericht. Ich hab aber noch eine Frage: heißt dass dann automatisch, dass die KK erst mal Krankengeld zahlen muss für diesen Monat? Bei meiner KK ist es so, dass bis zum 2o. eines Monats der Auszahlungsschein da sein muss, damit bis Ende des Monats überwiesen werden kann. Mir ist aber jetzt erst ein- und aufgefallen, dass die KK gar keine Krankengeldberechnung mir geschickt hat...? Ich weiß nicht, wie ich Miete etc diesen Monat regeln kann. Das macht natürlich jetzt zusätzlich große Sorge.
Danke!
Powerrena
Verfasst: 14.08.2012, 07:37
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
da bin ich zunächst überfragt. Hier kommt es m. E. auf die Schnelligkeit an, mit der das SG die "aufschiebende Wirkung" wieder herstellt. Deshalb fragen, welche Möglichkeit des Eilantrages es gibt, was zu tun ist, um diesen auf den schnellst möglichen Weg zu bringen und wie schnell dieser entschieden wird. Die Auszahlscheine trotzdem fristgerecht ausfüllen und abschicken an die KK.
Beim SG sich das Aktenzeichen des Verfahrens aufschreiben. Wenn Antrag gestellt, dann kurzer Schriftsatz an Vorstand: Verfahren auf Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung gestellt - Az: xxxx, zur Vermeidung von Weiterungen soll er bestätigen, dass KG bezahlt wird bis Zweitgutachten erstellt ist. Dies ist nur ein Versuch, aber wer weiß.
Beste Wünsche, Kernschmelze
Verfasst: 14.08.2012, 08:43
von Powerrena
Hallo Kernschmelze, hier tobt der Blitz! Anrufe der KK-Hauptzentrale, Anruf hiesige Geschäftsstelle (Geschäftsfüher)KK. Ich hatte ja überall gemailt, dass ich Sozialgericht einschalte, das Sozialministerium informiere und mir ausdrücklich vorbehalte, die Presse einzushalten (hier läuft z.Zt. eine riesige Werbeaktion der KK). Innerhalb der nächsten 2 Stunden Entscheidung. Liebe Leser, liebe Kernschmelze - siegt Gerechtigkeit und Fairness oder die Bürokratie???
Gespannt wartet Powerrena
Verfasst: 14.08.2012, 08:57
von Kernschmelze
Hallo Powerrena,
offensichtlich zeigen Ihre Aktionen Wirkung.
Bitte davon nicht beeindrucken lassen.
Machen Sie sich Telefonnotizen.
Schreiben Sie der Hauptzentrale per Fax. Beziehen Sie sich auf deren Aussagen. Setzen Sie denen eine Frist bis 10:00 Uhr heute, um schriftlich die Bestätigung zu bekommen, dass das KG weitergezahlt wird. Ansonsten wird per Eilantrag das SG entscheiden. Und ziehen Sie es dann auch konsequent durch. Wie gesagt: keine Kompromisse. Wenn die Leutchen ein Zeitproblem haben, ist das nicht Ihr Problem!
Denken Sie daran: Sie haben telefonischen Kontakt untersagt. Die Herrschaften sind darauf getrimmt, per Telefon zu kommunizieren. Die sind in der Gesprächsführung geschult. Man wird sich im Zweifel an nichts erinnern. Also: schriftlich festhalten und Telefonnotizen auch einmal rüberfaxen. Das war in meinem Fall den Herrschaften oftmals sehr unangenehm, wenn etwas schriftlich festgehalten wurde.
Es wird schon.
Beste Wünsche, Kernschmelze
PS: Bin jetzt bis 17:00 außer Haus.
Verfasst: 14.08.2012, 09:13
von Powerrena
Liebe Kernschmelze, liebe Mit-Leser!!! Innerhalb von 20 Minuten hatte ich eine Mail, dass Krankengeld gezahlt wird mit einer Entschuldigung der KK
"die SB und der MDK sind von falschen Voraussetzungen ausgegangen".
Ich habe schriftlich, dass das Krankengeld für den 31.7. noch heute überwiesen wird und das Geld für August fristgerecht ausgezahlt wird!!
Und das alles ohne Anwalt, ohne Sozialgericht, alles in 1 1/2 Tagen geklärt! DANKE an Machts Sinn (ich habe die Formulierung seines Widerspruchs übernommen!!) und DANKE an Kernschmelze, der mit seiner Ruhe und Kompetenz mich stützte und ermutigte!! Ich habe viel gelernt an dieser Sache: man muss wirklich für sich eintreten!!! Somit ha das Schlechte auch was Gutes!
Ich wünsche allen, die auch an der Bürokratie verzweifeln einen ganz langen Atem und viel Erfolg!
Liebe Grüße, Powerrena
Verfasst: 14.08.2012, 09:44
von Czauderna
Hallo,
ein Klassiker - Fuer alle Kunden empfehlenswert - !!!!!
Gruss
Czauderna