krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Sheldon
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krankengeld

Beitrag von Sheldon » 12.08.2012, 09:20

Folgende Ausgangssituation:

habe am 02.05.12 eine arbeit begonnen und bin am 07.05.12 krank geworden. daraufhin wurde ich zum 18.06.12 während der probezeit gekündigt. zu dieser zeit war ich seit 14.06.12 im krankenhaus und bin seit dem durchgehend bis 06.09.12 krank geschrieben. die krankschreibung wird dann auch verlängert werden.
nun sagt mir die aok, dass ich ab der kündigung kein krankengeld erhalte, wenn ich keinen anspruch auf arbeitslosengeld hätte.
ist das rechtens? die dame von der aok meinte auch ich solle mich am 06.09.12 nicht weiter krank schreiben lassen und lieber zum arbeitsamt gehen.

ich hoffe mir kann hier jemand helfen
danke
Zuletzt geändert von Sheldon am 16.08.2012, 08:44, insgesamt 2-mal geändert.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.08.2012, 09:46

Hallo Sheldon,

der Krankengeldanspruch hat mit den Anspruch auf Arbeitslosengeld nichts zu tun. Die Aussage der AOK ist falsch.

broemmel hat dir am 26.06.2012 ja schon gesagt, dass die AOK ab 19.06. Krankengeld zahlen muss. (http://krankenkassenforum.de/aok-verwei ... ght=#43589)

Auch nach meiner ersten Einschätzung hast Du Anspruch auf Krankengeld. Was hast du denn seither unternommen? Gibt es irgendetwas schriftliches von der AOK?

Und immer hilfreich, um wirklich eine Beurteilung machen zu können: Genaue Daten.

Krankenhaus von - bis?
Beim Arzt gewesen wann?
Krankmeldung ausgestellt von - bis?
Wieder beim Arzt gewesen wann?
Neue Krankmeldung ausgestellt von - bis?

Gruß
Swantje

Sheldon
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Beitrag von Sheldon » 12.08.2012, 09:57

Hallo Svantje,

im krankenhaus gewesen vom 14.06.12-26.06.12
am 26.06.12 direkt zum arzt gefahren und seit dem durchgehend krank geschrieben. im moment in psychiatrischer behandlung, was noch eine weile andauern wird.
vom arbeitgeber wurde ich zum 18.06.12 gekündigt, woraus sich ein krankengeldanspruch ab 19.06.12 ergibt.
Zuletzt geändert von Sheldon am 15.08.2012, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.08.2012, 17:24

Hallo Sheldon,

nach deinen Informationen gehe ich weiter davon aus, dass du einen Anspruch auf Krankengeld hast, solange wie du arbeitsunfähig bist. Das nach 2 Monaten von der AOK noch nichts Schriftliches da ist, macht die Sache aber nicht einfacher.

Wenn die AOK im Telefonat die (weitere) Krankengeldzahlung nach dem 27.06. definitiv abgelehnt hat, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch musst du nicht zwingend auf einen schriftlichen Bescheid warten - auch eine mündliche Ablehnung kann schon ein Verwaltungsakt sein, gegen den du dich wehren kannst. Außerdem kannst du eine schriftliche Begründung anfordern.

Blick in die Glaskugel:
Vermutlich wird die AOK antworten, dass ein Widerspruch nicht möglich ist, weil es noch keine schriftliche Ablehnung (Bescheid) gibt. Zumindest wird die AOK sich aber schriftlich erklären müssen. Je nachdem, wie sich die Sache dann darstellt, wird man dann weitersehen können.

Gruß
Swantje

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