gkv puzzle
Verfasst: 11.08.2012, 21:55
jemand verliert seinen versicherungsschutz als pflichtversicherter Selbstständiger(z.B. Künstler in der KSK) Er arbeitet zwei Monate mit angemeldeten Gewerbe als Handwerker. Danach findet er im Urlaub/Ausland-Europa einen Arbeitnehmer-Job und bleibt dort. Der Krankenkasse fällt jetzt auf das dort 2 Beitragsmonate ungeklärt sind. Sie behauptet nun derjenige hätte sich rückwirkend freiwillig zu versichern. Muss er dass. Bleibt er möglicherweise bei späterer Rückkehr pflichtversichert??? Die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit liegen unter 2000€ mntl..Die Kasse will dafür den Höchstbetrag kassieren. Oder den Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr für die Beitragsberechnung heranziehen. Dabei ist der Einkommensteuerbescheid garnicht repräsentativ als Jahresprognose, denn es geht nur um 2 Monate. Die Kasse akzeptiert aber keine Kontoauszüge /Gehaltsdokumente. Obwohl im Antrag für die freiwilligeVersicherung drauf hingewiesen wird. Bitte fundierte Antworten, der Fall ist aktuell und zeitlich akut.