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gkv puzzle

Verfasst: 11.08.2012, 21:55
von heidernein
jemand verliert seinen versicherungsschutz als pflichtversicherter Selbstständiger(z.B. Künstler in der KSK) Er arbeitet zwei Monate mit angemeldeten Gewerbe als Handwerker. Danach findet er im Urlaub/Ausland-Europa einen Arbeitnehmer-Job und bleibt dort. Der Krankenkasse fällt jetzt auf das dort 2 Beitragsmonate ungeklärt sind. Sie behauptet nun derjenige hätte sich rückwirkend freiwillig zu versichern. Muss er dass. Bleibt er möglicherweise bei späterer Rückkehr pflichtversichert??? Die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit liegen unter 2000€ mntl..Die Kasse will dafür den Höchstbetrag kassieren. Oder den Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr für die Beitragsberechnung heranziehen. Dabei ist der Einkommensteuerbescheid garnicht repräsentativ als Jahresprognose, denn es geht nur um 2 Monate. Die Kasse akzeptiert aber keine Kontoauszüge /Gehaltsdokumente. Obwohl im Antrag für die freiwilligeVersicherung drauf hingewiesen wird. Bitte fundierte Antworten, der Fall ist aktuell und zeitlich akut.

Verfasst: 12.08.2012, 08:22
von CiceroOWL
Da hier von einer KSK Meldung auszugehen ist die vermutlich nicht zeitnah erfolgte und im Rahmen der Klärung der fehlenden Beiträge für die 2 Beitragsmonate besteht erstmal Beitragspflicht , heißt also die Einahmen müssen denn explezit nachgwiesen werden, am Besten in der Form einer Steuerklärung für das Jahr, denn nur die wird anerkannt die aktuelle Steuererklärung. Die freiwillige Mitgliedschaft wurde gekündigt sonst laufen denn noch weiterer Beiträge auf, bzw es erfolgte ein Nachweis das SV Pflicht m Ausland besteht.? Denn wenn im Moment die mitgliedschaft fort besteht. wird dieMitgliedschaft in Deutschland beid er gleichen Kasse fort geführt.