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Darf ich als "Arbeitsloser" die Kasse wechseln???
Verfasst: 09.08.2012, 21:19
von mrymen
Hallo.
Ich war sehr lange in Krankengeld. Fast ausgesteuert.
Nun bin ich in ALG1.
Darf ich nun meine BKK wechseln und zu einer anderen gehen?
Oder laufe ich Gefahr, dass ich nicht angenommen etc. werde.
danke!
Verfasst: 09.08.2012, 21:36
von roemer70
Hallo mrymen,
auch als Arbeitsloser darfst Du grds. die Kasse wechseln, das kann ebensowenig wie der Gesundheitszustand ein Ablehnungsgrund sein: §175 Abs. 1 S. 2 SGB V
Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren.
Wenn Du die neue Kasse wählen kannst (geöffnet & für Deinen Standort zuständig), Du die Bindungsfrist (= mindestens 18 Monate Mitglied bis Mitgliedschaftsende) erfüllt hast und nicht durch einen Wahltarif (z.B. Selbstbehalt) gebunden ist, steht einem Wechsel zum Ablauf des übernächsten Monats nichts im Wege.
Gruß
roemer70
Verfasst: 11.08.2012, 14:20
von Czauderna
Hallo,
dabei aber bitte berücksichtigen, dass durch einen Kassenwechsel die Aussteuerung nicht vermieden werden kann.
Gruss
Czauderna