Zuzahlungen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Enya44
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Zuzahlungen

Beitrag von Enya44 » 09.08.2012, 14:43

Mein Mann und ich, wir sind beide selbstständig. Seit dem 18. Geburtstag sind wir beide auch eigenständig krankenversichert. Ich bei einer Krankenkasse, mein Mann bei einer privaten Versicherung. Ich bezahle monatlich (bei gleichem Einkommen) etwa doppelt soviel. Wir nähern uns beide jetzt dem Rentenalter, sind bisher kerngesund, aber können uns natürlich vorstellen, dass das nicht so bleiben wird.

Die Art der Krankenversorgung ist bei uns beiden natürlich extrem unterschiedlich. Ich muss nie zum Arzt, weil ich sowieso gar nicht erst einen Termin bekomme. Mein Mann kann sich der freundlichen Einladungen gar nicht erwehren und bekommt jeweils den roten Teppich ausgelegt.

Solange es nicht um ernste Erkrankungen geht, ist das verkraftbar. Aber wir hatten jetzt einen Fall, dass ich wirklich dringend einen Termin brauchte und es nicht möglich war, einen zu bekommen.

Ich stellte mir nun vor, die Differenz zur Privatbehandlung einfach selbst zu bezahlen. Meine KK erklärte mir aber, das sei nicht möglich. Entweder Luxus- oder Holzklasse. Switchen sei nicht möglich. Alternativ bot man mir an, mir irgendeinen Arzt zu besorgen. Jetzt möchte ich aber gerne meinen Arzt selber aussuchen.

Mich verwundert das immer noch. Im Krankenhaus ist es doch auch möglich, zuzuzahlen, um sich die Behandlung seiner Wahl zu kaufen. Warum geht das ambulant nicht?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 09.08.2012, 21:43

Hallo Enya44,

da hat Dir Deine KK keine wirklich umfassende Antwort gegeben.
Ich will hier nicht alles breittreten, daher poste ich der Einfachheit halber 2 Links:

Rechtsgrundlage in §13 Abs. 2 SGB V:
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html

und in verständlicher Form bei Tante Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenerst ... cherung%29
(Wichtig: auch und gerade unter "Problematik" lesen, um Enttäuschungen vorzubeugen!)

Wenn Du weitere Fragen hast, stell' sie hier einfach!

Gruß
roemer70

Enya44
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Beitrag von Enya44 » 10.08.2012, 06:58

Im Prinzip läuft das aber auf dasselbe hinaus. Switchen ist nicht möglich. Entweder oder.

Ich könnte jetzt natürlich die Zusatzversicherung abschließen, die meine KK bereit hält. Wenn ich das nur für die Sparte "Krankenhaus" täte, wäre ich, um eine ähnliche Behandlung wie zu bekommen, beim 3- bis 4fachen der Summe, die mein Mann für seine PKV bezahlt. Das ambulante Problem wäre damit noch nicht einmal ansatzweise gelöst.

Und im Krankenhaus besteht das Problem nicht. Die rechnen routiniert den Kassenteil mit der TK ab und schicken mir eine Rechnung über den Rest. Warum geht das ambulant nicht?

Im Moment nimmt das interessante Formen an. Da muss etwa nach einer Behandlung nach einem Unfall in der Notaufnahme eine ambulante Wundversorgung anschließen und kein Arzt am Ort ist bereit, dafür einen Termin anzubieten, der im Bereich der nächsten sechs Wochen liegt. In solchen Fällen habe ich halt bisher die komplette Summe privat übernommen.

Aber es ärgert mich natürlich, dass ich hohe Summen an die TK bezahlen und quasi in den Wind schießen muss, da dafür keine Behandlung zu bekommen ist. Ich zahle bisher sozusagen doppelt.

Also. Warum geht das im Krankenhaus aber ambulant nicht?

röschen
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Beitrag von röschen » 10.08.2012, 09:40

Enya44 hat geschrieben:Da muss etwa nach einer Behandlung nach einem Unfall in der Notaufnahme eine ambulante Wundversorgung anschließen und kein Arzt am Ort ist bereit, dafür einen Termin anzubieten, der im Bereich der nächsten sechs Wochen liegt. In solchen Fällen habe ich halt bisher die komplette Summe privat übernommen.
Seltsamer Ort, ich habe sowas als Kassenpatientin noch nie erlebt. es heißt selbst beim Hausarzt, wenn der nächste freieTermin erst in einer Woche ist: "Und wenns doch vorher Probleme macht, kommen Sie einfach mal morgens vorbei".
Das mit dem 3-bis 4-fahen Beitrag könnte sich übrigens spätestens im Rentenalter umkehren!

amerin

Beitrag von amerin » 10.08.2012, 11:21

Enya44 hat geschrieben:Und im Krankenhaus besteht das Problem nicht. Die rechnen routiniert den Kassenteil mit der TK ab und schicken mir eine Rechnung über den Rest. Warum geht das ambulant nicht?
Also. Warum geht das im Krankenhaus aber ambulant nicht?
Das geht doch genau so ambulant! Es geht hier nur um Arztkosten.
Wenn die Entscheidung im Krankenhaus auf Wahlärzte fällt, dann werden jegliche Arztkosten über GOÄ durch den jeweiligen Arzt abgerechnet. Das heißt auch mögliche GKV-Anteile innerhalb einer Arztrechnung werden privat abgerechnet. Es kann nur alles GOÄ oder nichts GOÄ gewählt werden.
Ambulant bedeutet dies nunmal eine einzige private Arztrechnung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.08.2012, 12:28

Hallo,
ich sehe da auch nur entweder oder - entweder nur Kasse oder nur als Privatpatient, der dann seinen Kassenanteil von der Kasse erstattet bekommt - dies grundsätzlich allerdings nur, wenn er diese Privatbehandlung auch bei einem "Vertragsarzt" vornehmen lässt.
Das, was die Fragestellerin vom Ablauf her meint, das geht meines Wissens nach nur im Rahmen der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei Arzneimittelversorgung, nämlich, dass der Kassenanteil direkt mit der Kasse abgerechnet wird - Grundlage bildet dafür die "Kassenverordnung" des Vertragsarztes, und der Patient eventuelle Mehrkosten (bessere Versorgung oder Festbetragsregelung) selbst an den Leistungserbringer zahlt.
Wenn man also bei Arzt gern privat behandelt werden möchte, dann ist die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 SGB V. in Verbindung mit einer privaten Zusatzversicherung die einfachste Lösung.
Krankenhausbehandlung steht eben auf "anderen Füßen", aber die Frage ist natürlich berechtigt.
Gruss
Czauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 11.08.2012, 23:42

Übrigens nützt "privat" auch nicht immer. Mein Mann hatte gestern früh akute Beschwerden, wir waren nicht sicher, ob die Sache harmlos ist. Hausarzt ist erst Montag aus dem Urlaub zurück, also hat er gleich morgens die 3 Praxen abgeklappert, die als Vertretung angegeben sind. Bei den ersten beiden sofort abgewimmelt ("zu voll heute"), obwohl er auf meinen Rat hin gleich gesagt hatte, dass er Privatpatient ist. Die 2. Praxis rief immerhin bei der 3. an, wo er dann mit Hängen und Würgen angenommen wurde (nun, wenns bei den anderen partout nicht geht, müssen wir wohl").

Bully
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Beitrag von Bully » 12.08.2012, 10:12

röschen hat geschrieben: meinen Rat hin gleich gesagt hatte, dass er Privatpatient ist.
jo, es gibt noch MA im med Bereich die sich von so einer Aussage
nicht becircen lassen, da geht es schön der Reihe nach, und das ist auch gut so.

röschen hat geschrieben: akute Beschwerden,
wenn man sich bei akuten Beschwerden, wegschicken läßt
so ist das eigene Dummheit,

hier wäre die Frage sinnvoller gewesen, z.b.

" verstehe ich das richtig, Sie wollen mich trotz akuten Beschwerden, nicht behandeln"

und nicht der Hinweis auf den P-Status

Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2012, 11:36

Hallo, Bully,
sehr richtig, man stelle sich mal vor, der Privatpatient kommt als Notfall dran und der Kassenpatient wird weggeschickt - Gott sei dank, gibt es noch Situationen wo Status und Statusdenken nix zählt sondern nur der Mensch - das mal allgemein gesagt, soll sich hier keiner persönlich angesprochen fühlen.
Gruss
Czauderna

Enya44
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Beitrag von Enya44 » 12.08.2012, 19:53

Wir sind bereits im Rentenalter. Da kehrt sich nichts um.

Dann bedeutet das im Grunde, dass ich die Beiträge zur KK bezahlen muss und die Arztrechnungen dann privat?

Tolles System.

Ich bin nicht so der Typ dafür, in einer Arztpraxis Krawall zu machen, um mich nicht abweisen zu lassen. Schon gar nicht, wenn ich krank bin. Ich möchte dort freundlich und hilfsbereit empfangen werden.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 12.08.2012, 20:14

Wenn Du nicht freundlich und hilfsbereit empfangen wirst, solltest Du vielleicht den Behandler wechseln...

Und nochmal zur Kostenerstattung:
Du gehst als Selbstzahler (= Privatpatient, ohne Versichertenkarte) zum Arzt, bekommst eine Privatrechnung, bezahlst diese voll und reichst sie bei der Kasse ein - die Kasse erstattet Dir dann den Kassenanteil (meist rund 1/3 der Gesamtkosten). Du musst das nur vorher bei der Kasse wählen und Dich an Vertragsärzte halten. Ob man damit generell soviel freundlicher und hilfsbereiter behandelt wird, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest die Geldbörse des Arztes freut sich...

Und zum Thema Beiträge:
In ein paar Jahren wirst Du feststellen, dass die Beiträge Deines Mannes viel stärker steigen als Deine. Oder dass er den Selbstbehalt erhöht. Wenn Du uns das nicht glaubst, google doch mal nach Berichten in entsprechenden Foren (nicht nach Werbung von Vermittlern oder Versicherungen).

Enya44
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Beitrag von Enya44 » 13.08.2012, 13:10

Gleich werde ich sauer. Dies Märchen, dass die Beiträge meines Mannes "demnächst" unglaublich steigen werden, höre ich mir jetzt seit über 30 Jahren an.

NEIN - das tun sie nicht. Seit damals sind meine Beiträge ständig gestiegen. Seine eher inflationsbereinigend.

Und nein. Ich sehe es nicht ein, komplett alles selbst zu bezahlen und die Krankenkasse nach Überweisung meines solidarischen Beitrags komplett aus der Verantwortung zu entlassen.

Dann werde ich jetzt halt dort, wo ich es möchte, privat bezahlen und ansonsten die Holzklasse in Anspruch nehmen. Schon aus Prinzip.

Obwohl das herbe sein kann. Ich erinnere mich immer noch mit Schrecken an einen Krankenhausaufenthalt, wo man mir relativ offen drohte.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.08.2012, 13:45

Gibt hier doch keinen Grund sauer zu sein. Verstehe ich nicht.

gut. Wenn die Beiträge so stabil sind in der PKV ist das der erste Fall der sich in meinen 30 Jahren Berufserfahrung ergibt. Aber gut. Ist ja auch nicht Deine Frage gewesen.

Im Bereich der Kostenerstattung gibt es nur das ent- oder weder.
Ein Wechsel je nach Wunsch und Behandlung ist nicht möglich.

Zu der Frage warum das im Krankenhaus möglich ist, ganz einfach.
Bei einer stationären Behandlung werden die Vertragssätze mit den Kassen abgerechnet. Punktum. Die vertraglichen Leistungen werden von der Kasse erbracht. Die Leistungen die Du zusätzlich in Anspruch nimmst musst Du privat erbringen. Dennoch handelt es sich um eine Vertragsbehandlung.

Wenn man Kostenerstattung wählt, dann heisst es das keine Behandlungen mehr als Vertragsbehandlung abgerechnet werden.
Man vereinbart eine Privatabrechnung mit dem Arzt/Krankenhaus und erhält dann die Kassensätze mit einigen Abzügen erstattet.

Was Du wählst, ist Deine Entscheidung. Du kannst Dich innerhalb des versicherten Leistungsumfangs bewegen. Den Begriff Holzklasse würde ich nicht gerade verwenden. Wer sagt denn das Privatpatienten medizinisch besser behandelt werden als gesetzlich versicherte? Ich wusste noch nicht das Verbände bei privat Versicherten besser halten und so gut sind das sie weniger oft gewechselt werden müssen.

Im allgemeinen erhält man die gleichen Leistungen. Vielleicht erhält man sie schneller, aber ansonsten sind sie gleich. Bis auf den Preis natürlich.

Nebenbei. Ich werde von allen meinen Ärzten freundlich und hilfsbereit empfangen. Und das als Kassenpatient. Und bevor Einwände kommen, die meisten wissen nicht das ich KassenMA bin.

amerin

Beitrag von amerin » 13.08.2012, 13:53

Ggf. mit der KVdR würden die Beiträge dann sinken.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 13.08.2012, 21:08

Das Thema Beiträge spare ich mir - der Vorwurf "Märchenonkel" zeigt mir, dass wir nicht auf einen Nenner kommen werden. Egal!

Ich verstehe aber Deinen folgenden Part nicht:
Und nein. Ich sehe es nicht ein, komplett alles selbst zu bezahlen und die Krankenkasse nach Überweisung meines solidarischen Beitrags komplett aus der Verantwortung zu entlassen.
Du würdest bei Wahl der Kostenerstattung doch von der Kasse einen Anteil ersetzt bekommen (wie geschrieben meist rund 30 %), also nicht auf den vollen Behandlungskosten sitzen bleiben.
Geht es Dir nur darum, dass Du die ganze Summe auslegen musst?
Dann hat broemmel schon sehr passend geantwortet:
Wenn man Kostenerstattung wählt, dann heisst es das keine Behandlungen mehr als Vertragsbehandlung abgerechnet werden.
Man vereinbart eine Privatabrechnung mit dem Arzt/Krankenhaus und erhält dann die Kassensätze mit einigen Abzügen erstattet.
Im Übrigen sind die Kassen mit den Erstattungen meist schneller als die Zahlungsziele der Ärzte es von den Patienten verlangen.

Oder verstehe ich Dich falsch? Dann kläre mich bitte auf!

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