ALG 1 oder KG - Welche Leistung habe ich nun zu beantragen?
Verfasst: 04.08.2012, 13:56
Liebe hilfreich Antwortende,
ich bin kurz vor Ablauf eines befristeten AV vom Pferd gegen die Wand gesetzt worden, war zwar noch oben, jedoch Finger vielfach gebrochen. Weiß jetzt nicht was ich an Leistungen zu erwarten habe, nach viel googlen bin ich auf dieses nützliche Forum gestoßen
Nun bin ich noch verunsicherter, da ich hier erfahren habe, dass wer nicht im Beschäftigungsverhältnis und nicht arbeitslos gemeldet, der bekommt 4 Wochen KG, wer zuvor bereits ALG bezogen hat, der bekommt nach 6 Wochen weiterem ALG Bezug dann 72 Wochen KG
Nun meine Daten:
01.08.2011 - 31.07.2012 befristetes Beschäftigungsverhältnis (42,5 Std./Wo)
30.04.2012 persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur
27.07.2012 pers. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur (Antrag auf Alg 1 erhalten)
28.07.2012 Reitunfall - Krankenhaus - OP, örtl. Betäubung, 5 Schrauben - Drainage aus Gaze - Entlassung auf eigene Gefahr mit Hinweis Montags 8h zum Chirurgen, da weitere Behandlung abgelehnt und das Zeugs raus muss
30.07.2012 Arztbesuch (AU v. 30.07.-06.08.2012) und Wiedervorstellung z. Fädenziehen am 06.08.2012
Lt. Arzt: Gips mindestens 6 Wochen und dann ca. 3 Wochen Krankengymnastik
Fülle ich nun den ALG I Antrag aus und bekomme vom 01.08.2012 Leistungen der Arbeitsagentur oder stehe ich am 01.08.2012 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (das wurde ich am 27.07.2012 gefragt, also ob ich krank geschrieben bin) und sollte mir diesen Auszahlungsschein von meiner KK besorgen?
Bitte klärt mich auf was ich beanspruchen kann, blödes Gefühl wenn man nicht weiß wie es weitergeht - reicht wenn ich nachts vor Schmerzen nicht schlafen kann, weiß eigene Dummheit aber Krankenhäuser sind absolut nichts für mich - zumindest solange ich noch krauchen kann
ich bin kurz vor Ablauf eines befristeten AV vom Pferd gegen die Wand gesetzt worden, war zwar noch oben, jedoch Finger vielfach gebrochen. Weiß jetzt nicht was ich an Leistungen zu erwarten habe, nach viel googlen bin ich auf dieses nützliche Forum gestoßen
Nun bin ich noch verunsicherter, da ich hier erfahren habe, dass wer nicht im Beschäftigungsverhältnis und nicht arbeitslos gemeldet, der bekommt 4 Wochen KG, wer zuvor bereits ALG bezogen hat, der bekommt nach 6 Wochen weiterem ALG Bezug dann 72 Wochen KG
Nun meine Daten:
01.08.2011 - 31.07.2012 befristetes Beschäftigungsverhältnis (42,5 Std./Wo)
30.04.2012 persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur
27.07.2012 pers. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur (Antrag auf Alg 1 erhalten)
28.07.2012 Reitunfall - Krankenhaus - OP, örtl. Betäubung, 5 Schrauben - Drainage aus Gaze - Entlassung auf eigene Gefahr mit Hinweis Montags 8h zum Chirurgen, da weitere Behandlung abgelehnt und das Zeugs raus muss
30.07.2012 Arztbesuch (AU v. 30.07.-06.08.2012) und Wiedervorstellung z. Fädenziehen am 06.08.2012
Lt. Arzt: Gips mindestens 6 Wochen und dann ca. 3 Wochen Krankengymnastik
Fülle ich nun den ALG I Antrag aus und bekomme vom 01.08.2012 Leistungen der Arbeitsagentur oder stehe ich am 01.08.2012 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (das wurde ich am 27.07.2012 gefragt, also ob ich krank geschrieben bin) und sollte mir diesen Auszahlungsschein von meiner KK besorgen?
Bitte klärt mich auf was ich beanspruchen kann, blödes Gefühl wenn man nicht weiß wie es weitergeht - reicht wenn ich nachts vor Schmerzen nicht schlafen kann, weiß eigene Dummheit aber Krankenhäuser sind absolut nichts für mich - zumindest solange ich noch krauchen kann