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ALG 1 oder KG - Welche Leistung habe ich nun zu beantragen?

Verfasst: 04.08.2012, 13:56
von Pseudonym
Liebe hilfreich Antwortende,

ich bin kurz vor Ablauf eines befristeten AV vom Pferd gegen die Wand gesetzt worden, war zwar noch oben, jedoch Finger vielfach gebrochen. Weiß jetzt nicht was ich an Leistungen zu erwarten habe, nach viel googlen bin ich auf dieses nützliche Forum gestoßen :D

Nun bin ich noch verunsicherter, da ich hier erfahren habe, dass wer nicht im Beschäftigungsverhältnis und nicht arbeitslos gemeldet, der bekommt 4 Wochen KG, wer zuvor bereits ALG bezogen hat, der bekommt nach 6 Wochen weiterem ALG Bezug dann 72 Wochen KG

Nun meine Daten:

01.08.2011 - 31.07.2012 befristetes Beschäftigungsverhältnis (42,5 Std./Wo)
30.04.2012 persönliche Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur
27.07.2012 pers. Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur (Antrag auf Alg 1 erhalten)
28.07.2012 Reitunfall - Krankenhaus - OP, örtl. Betäubung, 5 Schrauben - Drainage aus Gaze - Entlassung auf eigene Gefahr mit Hinweis Montags 8h zum Chirurgen, da weitere Behandlung abgelehnt und das Zeugs raus muss
30.07.2012 Arztbesuch (AU v. 30.07.-06.08.2012) und Wiedervorstellung z. Fädenziehen am 06.08.2012

Lt. Arzt: Gips mindestens 6 Wochen und dann ca. 3 Wochen Krankengymnastik

Fülle ich nun den ALG I Antrag aus und bekomme vom 01.08.2012 Leistungen der Arbeitsagentur oder stehe ich am 01.08.2012 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (das wurde ich am 27.07.2012 gefragt, also ob ich krank geschrieben bin) und sollte mir diesen Auszahlungsschein von meiner KK besorgen?

Bitte klärt mich auf was ich beanspruchen kann, blödes Gefühl wenn man nicht weiß wie es weitergeht - reicht wenn ich nachts vor Schmerzen nicht schlafen kann, weiß eigene Dummheit aber Krankenhäuser sind absolut nichts für mich - zumindest solange ich noch krauchen kann

Verfasst: 04.08.2012, 14:12
von broemmel
Krankengeld ab 01.08. beantragen.

Bitte auf eine lückenlose krankschreibung achten. Also immer spätestestens am letzten Tag der au zum Arzt.

Krg gibts für max. 78 Wochen

Verfasst: 04.08.2012, 14:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 04.08.2012, 14:29
von Pseudonym
Wahnsinn - vielen, vielen Dank für so eine schnelle Antwort.

Den anderen Danke ich auch fürs Lesen - darf ich noch eine Frage hinterschieben. :oops:

Was mache ich mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld? Abgeben, wenn wieder gesund und hoffentlich nicht, noch nicht in Arbeit? Erscheint logisch; habe ich es beim Durchlesen zahlreicher Forenbeiträge richtig verstanden, dass ich Glück hatte, den Reitunfall nicht eine Woche zuvor (also z. B. am. 21.07.2012 gehabt zu haben, als ich noch nicht arbeitslos gemeldet war - oder hätte das aufgrund der Arbeitssuchendmeldung keinen Unterscheid gehabt?)

Ihr seid spitze!

Nun fühle ich mich schon besser :)

PS
Hier lernt man fürs Leben, werde wohl nun öfter (insbesondere in der nächsten Zeit, mal nachlesen)

Verfasst: 04.08.2012, 14:38
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 04.08.2012, 15:22
von CiceroOWL
Ps wurde D arzt bericht geschrieben für die UV? iI dem Fall wohl die landwirtschaftliche BG, da hier ja ein Reitsportunfall inform eines Pferdekusses erfolgte. ggf müßte die Kasse sogar prüfen ob denn anstatt Krankengeld nicht Verletztengeld zu zahlen ist. usw

Verfasst: 04.08.2012, 22:52
von Pseudonym
Hallo CiceroOWL,

ich habe leider keine UV, ist bei 1100 Brutto und Stundenlohn von 6,-- EUR nicht drin. Die BG ist wohl auch nicht zuständig, habe eine Reitbeteiligung mit Haftungsausschluss, da die Halterin sich seit Jahren nicht kümmert (auch keine Tierhalterhaftpflicht mit Fremdreiterversicherung) darf ich kostenlos gegen Pflege und Bewegung mit dem Tier umgehen.

Aber was anderes habe ich nicht verstanden
, macht wohl das viele Voltaren.

@Machts Sinn

Wenn ich mich eh neu arbeitslos melden muss, dann war es also egal dass ich glücklicherweise 1 Tag zuvor meinen ALG Antrag gestellt hatte???

Ich habe dann wohl einen der zahlreichen Beiträge die ich mir seit Dienstag durchlese falsch aufgefasst.
Da hieß es sinngemäß "vorher zum Amt und dann zum Arzt- egal wie"; da habe ich mir vorgestellt, ich säße mit meiner geschwollenen, blauen und blutigen Hand vor dem Arbeitsvermittler der mich fragt ob ich krankgeschrieben sei.

Habe wohl irrtümlich interpretiert, dass nur wer am Arbeitsmarktleben teilnimmt oder gedenkt weiterhin teilzunehmen überhaupt KG anspruchsberechtigt ist.

Verfasst: 04.08.2012, 22:59
von CiceroOWL
[quote="Pseudonym"]Hallo CiceroOWL,

ich habe leider keine UV, ist bei 1100 Brutto und Stundenlohn von 6,-- EUR nicht drin. Die BG ist wohl auch nicht zuständig, habe eine Reitbeteiligung mit Haftungsausschluss, da die Halterin sich seit Jahren nicht kümmert (auch keine Tierhalterhaftpflicht mit Fremdreiterversicherung) darf ich kostenlos gegen Pflege und Bewegung mit dem Tier umgehen.


Hallo ich meinte natürlich die BG = UV Unfallversicherung. Naja irgendwie schon ein wenig merkwürdig das kein BG zuständig sein soll bei einem Beschäftigungsverhältnis. Ist hier aber auch nicht das Thema.

Verfasst: 04.08.2012, 23:20
von Pseudonym
CiceroOWL hat geschrieben:Hallo ich meinte natürlich die BG = UV Unfallversicherung. Naja irgendwie schon ein wenig merkwürdig das kein BG zuständig sein soll bei einem Beschäftigungsverhältnis. Ist hier aber auch nicht das Thema.
Ähhh, also es war kein Arbeitsunfall. Tiere sind mein Hobby. Kümmere mich auch um den Schäferhund eines älteren Herren, der hat aber eine Tierhalterhaftpflicht :D

Aber vielleicht weißt Du ja ob es einen Unterschied gemacht hätte ob die Arbeitslosmeldung vor oder nach dem Unfall erfolgt wäre?

Verfasst: 05.08.2012, 00:01
von Swantje B.
Pseudonym hat geschrieben: Aber vielleicht weißt Du ja ob es einen Unterschied gemacht hätte ob die Arbeitslosmeldung vor oder nach dem Unfall erfolgt wäre?
Es hätte keinen Unterschied gemacht. Durch den Unfall bist du im Moment weder arbeitslos noch arbeitssuchend, sondern arbeitsunfähig. Die Krankenkasse ist im Moment dein Ansprechpartner. Die Agentur für Arbeit kommt erst wieder in's Spiel, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu Ende ist.

Gruß
Swantje