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Kein Krankengeld mehr, Anspruch auf ALG I?
Verfasst: 02.08.2012, 13:14
von Kathy1975
Hallo!
Meine Krankenkasse AOK hat zu mir gesagt das ich nur noch bis Dezember Krankengeldanspruch habe. Das die letzten 3 Jahre Krankschreibungen, auch wenn man noch kein Krankengeld bekommen hat, mitgezählt wird wusste ich nicht.
Stimmt das das ein Arbeitnehmer (Arbeite da seit den 2. März 2011) der die Arbeit noch hat Anspruch auf ALG I hat wenn man kein Anspruch mehr auf Krankengeld hat? Was muss ich denn alles machen? Muss mein Arbeitgeber dann auch was ausfüllen? Und wie läuft das alles ab? Ist ja ein bischen was anderes als wenn ich ne Kündigung bekomme und Arbeitslos werde.
Fall ich doch operiert werde würde die Krankschreibung bis ins Januar 2013 gehen und ich würde gerne schon zum Arbeitamt bevor ich ins Krankenhaus komme weil danach würde nicht mehr gehen weil ich dann erstmal nicht laufen kann.
Liebe Grüsse
Kathy
Verfasst: 02.08.2012, 13:25
von Czauderna
Hallo,
das genau Leistungsende kann erst errechnet werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und zu deren Beginn auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Es ist nämlich durchaus denkbar, dass diese pauschale Aussage "Dezember" nicht zutrifft und ein erneuter 3-Jahreszeitraum beginnt. Es ist aber richtig, das man bei Eintritt des Leistungsendes auch dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III hat, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Mein Rat - sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, sich sofort von der Kasse das genau Leistungsende errechnen lassen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.08.2012, 14:04
von Kathy1975
Ich bin seit den 2. April 2012 Arbeitsunfähig und vorher in diesem Jahr etwa 1 Monat Arbeitsunfähig wegen der gleichen Sache. Es werden doch nur die angrechnet wo gleiche Diagnose ist oder?
Verfasst: 10.09.2012, 12:06
von Kathy1975
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das genau Leistungsende kann erst errechnet werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und zu deren Beginn auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Es ist nämlich durchaus denkbar, dass diese pauschale Aussage "Dezember" nicht zutrifft und ein erneuter 3-Jahreszeitraum beginnt. Es ist aber richtig, das man bei Eintritt des Leistungsendes auch dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III hat, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Mein Rat - sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, sich sofort von der Kasse das genau Leistungsende errechnen lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo nochmal!
Meine Bearbeiterin hat mir gesagt das ich keine Berechnung bekomme, und nur noch bis 16.12.2012 Krankengeldanspruch habe. ich wollte mir ne Berechnungsliste schicken lassen. Wo soll ich mich genau hinwenden? Bin bei der AOK Nordost. Ich weiss nicht mehr weiter.
Verfasst: 10.09.2012, 12:20
von Czauderna
Kathy1975 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das genau Leistungsende kann erst errechnet werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und zu deren Beginn auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Es ist nämlich durchaus denkbar, dass diese pauschale Aussage "Dezember" nicht zutrifft und ein erneuter 3-Jahreszeitraum beginnt. Es ist aber richtig, das man bei Eintritt des Leistungsendes auch dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III hat, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Mein Rat - sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, sich sofort von der Kasse das genau Leistungsende errechnen lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo nochmal!
Meine Bearbeiterin hat mir gesagt das ich keine Berechnung bekomme, und nur noch bis 16.12.2012 Krankengeldanspruch habe. ich wollte mir ne Berechnungsliste schicken lassen. Wo soll ich mich genau hinwenden? Bin bei der AOK Nordost. Ich weiss nicht mehr weiter.
Hallo,
nein, so geht das nicht - die Kasse muss dem Versicherten mittels eines Bescheides das Leisungsende schriftllich mitteilen. In diesem Bescheid muessen auch die Zeiträume (3-Jahres-Fristen) aufgeführt werden die bei der Errechnung des Leistungsendes berücksichtigt werden mussten.
Sollte das nicht in diesem bescheid schon sowieso drinnen stehen, muss die Kasse auf Anforderung auch genau auflisten welche Vorekrankungen
(Zeiträume) genau berücksichtigt wurden. Die Kasse muss diesen Bescheid am 480. Leistungstag an den Versicherten schicken, damit dieser rechtzeitig vor Ablauf des Leistungsanspruchs (576 Tage) davon in Kenntnis gesetzt ist. So wie geschildert hat die Kasse hier nicht richtig gehandelt - schriftlich Widerspruch einlegen und ausführlichen bescheid anfordern.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.09.2012, 12:28
von Kathy1975
Das heisst wenn ich am 16.12. mein letztes mal Krankengeld bekomme müsste so mitte September ein Bescheid kommen? Habe jetzt nur 576 Tage minus 480 Tage ausgrechnet.
Verfasst: 10.09.2012, 12:33
von Czauderna
Kathy1975 hat geschrieben:Das heisst wenn ich am 16.12. mein letztes mal Krankengeld bekomme müsste so mitte September ein Bescheid kommen? Habe jetzt nur 576 Tage minus 480 Tage ausgrechnet.
Hallo,
ja, sehe ich so - Mitte/Ende September muesste der Bescheid zugestellt werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.09.2012, 12:39
von Kathy1975
Czauderna hat geschrieben:Kathy1975 hat geschrieben:Das heisst wenn ich am 16.12. mein letztes mal Krankengeld bekomme müsste so mitte September ein Bescheid kommen? Habe jetzt nur 576 Tage minus 480 Tage ausgrechnet.
Hallo,
ja, sehe ich so - Mitte/Ende September muesste der Bescheid zugestellt werden.
Gruss
Czauderna
Ok danke.
Habe gerade gesehen das AOK Nordost auch bei Facebook sind, falls ich kein Bescheid bekomme werde ich da mal nachragen. Bei meiner Bearbeiterin bringt das nichts. Ich fühle mich auch ein bischen veräppelt.
Gruss Kathy
Verfasst: 10.09.2012, 14:15
von reallyangry
Hallo Kathy,
erst einmal: Ich bin nicht Sachbearbeiter (SB) bei einer Krankenkasse (KK), sondern habe vor ein paar Monaten ähnliche Fragestellungen bez. Krankengeld / ALG I gehabt, wie du es gerade erlebst.
Zu dem, was Czauderna geschrieben hat, folgende Ergänzung:
1. Fordere
schriftlich von deiner Krankenkasse einen sogenannten Leistungsnachweis über die letzten Jahre an.
(Bei mir ging das zurück bis zum Jahr 2001, dem Beginn meiner Mitgliedschaft in der KK)
Dort sollten alle AU Zeiten drin stehen u.v.m.
2. Warte, bis der schriftliche Bescheid deiner KK wegen Einstellung des Krankengeldes kommt. Dort sollte alles das drin stehen, wie von Czauderna beschrieben.
3. Damit gehst du zum Arbeitsamt (nicht Jobcenter[JC]) und meldest deinen Anspruch auf ALG I wegen Aussteuerung an. Du bekommst erst mal einen Haufen Papiere und später einen Termin, bei dem du dann alles wieder abgeben musst.
Bezüglich des Papierkrams vom AA kannst du unheimlich hilfreiche Tipps im Internet auch im Forum "Krank-ohne-Rente" erhalten ( und bestimmt auch hier), denn an der Stelle kann man auch einiges falsch machen.
Wichtig, und das hat ein bisschen gedauert, bis ich es begriffen habe, du kannst ALG I erhalten, auch wenn du nicht "arbeitlos" bist.
Da du eine Gehaltsbescheinigung von deinem Arbeitgeber brauchst, musst du dem was zuschicken, um ALG I zu erhalten. Mehr braucht der nicht zu wissen.
Weitere Fragen bezüglich des Krankengeldes / der Richtigkeit des Vorgangs: "Einstellung Krankengeld" werden kompetent hier bantwortet.
Noch viel wichtiger: stay cool - keine Panik, das ist ein steiniger Weg und man fühlt sich erst einmal völlig "überfahren", aber am Ende klappt das relativ problemlos.
Dir alles Gute!
LG
ReallyAngry
@Czauderna:
Kathy schreibt:
Meine Krankenkasse AOK hat zu mir gesagt das ich nur noch bis Dezember Krankengeldanspruch habe. Das die letzten 3 Jahre Krankschreibungen, auch wenn man noch kein Krankengeld bekommen hat, mitgezählt wird wusste ich nicht.
Das ist der Moment, indem ein Kranker überrumpelt wird. Und die Kassen, die das tun, sollten aufgefordert werden, diese Praxis sofort zu unterlassen.
Gruß
ReallyAngry
Verfasst: 10.09.2012, 14:59
von Sportsfreund
Hallo,
reallyangry hat geschrieben:@Czauderna:
Kathy schreibt:
Meine Krankenkasse AOK hat zu mir gesagt das ich nur noch bis Dezember Krankengeldanspruch habe. Das die letzten 3 Jahre Krankschreibungen, auch wenn man noch kein Krankengeld bekommen hat, mitgezählt wird wusste ich nicht.
Das ist der Moment, indem ein Kranker überrumpelt wird. Und die Kassen, die das tun, sollten aufgefordert werden, diese Praxis sofort zu unterlassen.
Gruß
ReallyAngry
Also ich finde, wenn man jetzt schon im August gesagt bekommt, was 4 Monate später eintritt, dass man dann nicht von "überrumpeln" sprechen kann. Irgendwann ist nun einmal Schluss mit KG. Und das darüber der Kunde informiert werden muss ist ja logisch.
Wann wäre das für Dich denn kein überrumpeln mehr? 1 Jahr vorher?
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 10.09.2012, 17:32
von reallyangry
Hallo Sportsfreund,
mit "überrumpeln" meinte ich nicht die Frist von 4 Monaten - das ist völlig OK, sondern die Tatsache, dass möglicherweise eine AU in 2009 mit "dieselbe" Krankheit dazu führt, dass KRG "plötzlich" eingestellt wird.
Sorry für die unklare Äußerung.
Gruß
ReallyAngry
Verfasst: 10.09.2012, 17:44
von roemer70
Hallo reallyangry,
eine Verständnisfrage:
Und die Kassen, die das tun, sollten aufgefordert werden, diese Praxis sofort zu unterlassen.
Von welcher Praxis genau sprichst Du hier?
Gruß
roemer70
Verfasst: 10.09.2012, 17:46
von Krankenkassenfee
Hallo,
naja, ich denke mal, dass das im Rahmen einer Anhörung erörtert wurde. Anhörungen kann man mündlich oder schriftlich durchführen.
Und genau den Sinn hat sie hier erfüllt, Du hast die Zeiten in Frage gestellt. Zeit genug also noch bis Dezember Klärung herbei zu führen.
Und falls zwischenzeitlich der Bescheid kommt, kannst Du ja immer noch Widerspruch einlegen.
LG, Fee
Verfasst: 10.09.2012, 18:15
von reallyangry
Hallo Roemer,
die Praxis "Wir zahlen ihnen Krankengeld ab..." und dann kein weiterer Verweis auf mögliche Anrechnungszeiten in der 3-Jahres Blockfrist wegen derselben Krankheit.
Eben deswegen wusste ich im März 2012 nicht, dass man mir das KRG bereits zum 07.07.2012 einstellen wird, und nicht erst in 2013 (nach 78 Wochen falls nicht vorher wieder gesund).
In meinem ersten KRG Bescheid (2009) hatte die Kasse das ausdrücklich geschrieben.
LOB! LOB!
Im August 2011 nicht; keine Rede von "Vorerkrankung" und daher KRG von... bis...sollte nicht vorher wieder Arbeitsfähigkeit erlangt werden.
Ich fühlte mich nicht nur "überrumpelt" sondern war / bin heftig erbost darüber. So geht man als Dienstleister nicht mit seinen Kunden um.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 10.09.2012, 19:35
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.