Keine weiter Zahlung des Krankengeldes
Verfasst: 01.08.2012, 14:45
Erst mal Hallo an Alle, ich bin neu hier und bin auf der suche nach Hilfe bzw einem Rat, was die Situation meiner Freundin angeht.
Also meine Freundin war in einem Studio 11Jahre als Friseurin Tätig, und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Sie wurde das Letzte Jahr aufs übelste von Ihrer Chefin und der neuen Gesellin gemobt.
Als sie ende März eine Abmahnung bekommen hat hat sie einen Nerven zusammenbruch gehabt, und verstand die Welt nicht mehr. Anschliessend
folgte anfang April die Kündigung, unser RA hat alles mögliche was in seiner Macht stand erledigt. Von einer Klage riet er uns ab, da es ein Betrieb unter 5 Persoen ist, sei da nicht viel zu machen.
Die Kündigungsfrist ist am 01.05.2012 in Kraft getretten und ging bis zum 31.07.2012.
Meine Freundin hat aber auch schon seit längerem die Krankheite Lipödem und Lymphödem beides mittlerweile schon Stufe 2-3 (Stufe 3 ist die Höchste Stufe). Sie wurde daraufhin von ihrem behandelten Arzt die restliche zeit Krankgeschrieben.
Die Krankengeld Zahlung hat am 07.05.2012 begonnen. Am 19.07.2012 Hat sie ein Schreiben der KK bekommen, das die Krankengeld zahlung nur bis zum 31.07.2012 sein wird, mit einem Beiligendem Schreiben an die AfA, dies sollte sie da Persönlich abgeben.
Darauf hin ist sie zu ihrem Arzt behandeltem Arzt gegangen, der sie weiter 4 Wochen Krank geschrieben hat, weil sie anhand ihrer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, darauf hin kommt noch das sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Kuraufenthalt genehmigt bekommen hat, nur der Zeitpunkt ist noch unklar wan das sein wird, und meine Freundin ist in der 12 Woche Schwanger, was die Krankheit negativ beeindruckt. All diese Fakten Interessiert aber die KK nicht und schickt uns zur AfA, die wiederum schickt uns zur KK (Die Frist der AfA wurde eingehalten mit dem Arbeitslos melden). Die Aussage der AfA ist auch verständlich, meine Freundin soll sich erst dann Arbeitssuchend melden wenn sie wieder gesund geschrieben ist, was sie aber nicht ist, und in naher zukunft nicht sein wird. Definitiv steht fest, das sich die KK weigert das Krankengeld weiter zu zahlen. Obwohl der Beginn der Krankengeldzahlung noch im Arbeitsvehältniss aber in der Kündingsfrist stattgefunden hat.
Was würdet Ihr uns bzw. meiner Freudin Raten oder vorschlagen zu tun?
Ich danke euch schon mal im Vorraus.
Mit feundlichen Grüßen
Achim83
Also meine Freundin war in einem Studio 11Jahre als Friseurin Tätig, und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Sie wurde das Letzte Jahr aufs übelste von Ihrer Chefin und der neuen Gesellin gemobt.
Als sie ende März eine Abmahnung bekommen hat hat sie einen Nerven zusammenbruch gehabt, und verstand die Welt nicht mehr. Anschliessend
folgte anfang April die Kündigung, unser RA hat alles mögliche was in seiner Macht stand erledigt. Von einer Klage riet er uns ab, da es ein Betrieb unter 5 Persoen ist, sei da nicht viel zu machen.
Die Kündigungsfrist ist am 01.05.2012 in Kraft getretten und ging bis zum 31.07.2012.
Meine Freundin hat aber auch schon seit längerem die Krankheite Lipödem und Lymphödem beides mittlerweile schon Stufe 2-3 (Stufe 3 ist die Höchste Stufe). Sie wurde daraufhin von ihrem behandelten Arzt die restliche zeit Krankgeschrieben.
Die Krankengeld Zahlung hat am 07.05.2012 begonnen. Am 19.07.2012 Hat sie ein Schreiben der KK bekommen, das die Krankengeld zahlung nur bis zum 31.07.2012 sein wird, mit einem Beiligendem Schreiben an die AfA, dies sollte sie da Persönlich abgeben.
Darauf hin ist sie zu ihrem Arzt behandeltem Arzt gegangen, der sie weiter 4 Wochen Krank geschrieben hat, weil sie anhand ihrer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, darauf hin kommt noch das sie von der Deutschen Rentenversicherung einen Kuraufenthalt genehmigt bekommen hat, nur der Zeitpunkt ist noch unklar wan das sein wird, und meine Freundin ist in der 12 Woche Schwanger, was die Krankheit negativ beeindruckt. All diese Fakten Interessiert aber die KK nicht und schickt uns zur AfA, die wiederum schickt uns zur KK (Die Frist der AfA wurde eingehalten mit dem Arbeitslos melden). Die Aussage der AfA ist auch verständlich, meine Freundin soll sich erst dann Arbeitssuchend melden wenn sie wieder gesund geschrieben ist, was sie aber nicht ist, und in naher zukunft nicht sein wird. Definitiv steht fest, das sich die KK weigert das Krankengeld weiter zu zahlen. Obwohl der Beginn der Krankengeldzahlung noch im Arbeitsvehältniss aber in der Kündingsfrist stattgefunden hat.
Was würdet Ihr uns bzw. meiner Freudin Raten oder vorschlagen zu tun?
Ich danke euch schon mal im Vorraus.
Mit feundlichen Grüßen
Achim83