Studentenbeitrag für Meisterstudent über 30
Verfasst: 31.07.2012, 12:12
Hallo,
kurz zu mir: Ich studiere aktuell Maschinenbau, habe gerade das 6. Sem. vollendet. Studienbeginn war Oktober 2009, damals war ich 31 Jahre alt.
Meine Zugangsberechtigung zur FH habe ich dadurch erreicht, daß (bitte um Korrektur!) 2008 im Herbst ein Gesetz erlassen wurde mit dem Meister ohne Abitur zum Studium zugelassen werden.
Der Meistertitel ist meines Wissens nicht als 2. Bildungsweg anerkannt.
Bis zu meinem Studium habe ich 15 Jahre in die gesetzliche KV eingezahlt, mit Studienbeginn mußte ich mich freiwillig versichern.
Worauf will ich hinaus: Wie so viele andere störe ich mich daran, daß ich einen KV-Beitrag von knapp 150 Euro statt der ca 50 Euro für Studenten zahle. Macht bei der Studiendauer von 42 Monaten gut 4000 Euro aus.
Jetzt hab ich hier im Forum ein bisschen nachgelesen, wonach es heißt, daß die Hinderungsgründe für ein spätes Studium nicht selbst verschuldet sein dürfen. Wäre ja bei mir nicht der Fall.
Ich bin der Ansicht, daß es egal ist, wie alt jemand während des Studiums ist. Für mich verstößtes gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, daß den meisten das Erststudium unter entsprechenden Konditionen (gemäßigter KV-Beitrag) gewährt wird, anderen (wenigen) aber nicht.
Meines Wissens (bitte widerum um Korrektur) wurde die 30-Jahres-Grenze/14-Semester-Grenze ja zum Kampf gegen Langzeitstudenten eingeführt und wird aber meines Erachtens jetzt gegen SPÄT-Studenten mißbraucht um Geld "abzuzocken"!
Ich bin auch kurz davor, diese Sache von meinem Anwalt überprüfen zu lassen.
Wie sehen die Freaks hier im Forum die Sache?
Habe ich gravierende Denkfehler?
Welche Gründe gibt es, warum eine 30-Jahres-Grenze eingeführt wurde)
Freue mich auf Anregungen und eine Diskussion!
Gruß Maschinenbauer
kurz zu mir: Ich studiere aktuell Maschinenbau, habe gerade das 6. Sem. vollendet. Studienbeginn war Oktober 2009, damals war ich 31 Jahre alt.
Meine Zugangsberechtigung zur FH habe ich dadurch erreicht, daß (bitte um Korrektur!) 2008 im Herbst ein Gesetz erlassen wurde mit dem Meister ohne Abitur zum Studium zugelassen werden.
Der Meistertitel ist meines Wissens nicht als 2. Bildungsweg anerkannt.
Bis zu meinem Studium habe ich 15 Jahre in die gesetzliche KV eingezahlt, mit Studienbeginn mußte ich mich freiwillig versichern.
Worauf will ich hinaus: Wie so viele andere störe ich mich daran, daß ich einen KV-Beitrag von knapp 150 Euro statt der ca 50 Euro für Studenten zahle. Macht bei der Studiendauer von 42 Monaten gut 4000 Euro aus.
Jetzt hab ich hier im Forum ein bisschen nachgelesen, wonach es heißt, daß die Hinderungsgründe für ein spätes Studium nicht selbst verschuldet sein dürfen. Wäre ja bei mir nicht der Fall.
Ich bin der Ansicht, daß es egal ist, wie alt jemand während des Studiums ist. Für mich verstößtes gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, daß den meisten das Erststudium unter entsprechenden Konditionen (gemäßigter KV-Beitrag) gewährt wird, anderen (wenigen) aber nicht.
Meines Wissens (bitte widerum um Korrektur) wurde die 30-Jahres-Grenze/14-Semester-Grenze ja zum Kampf gegen Langzeitstudenten eingeführt und wird aber meines Erachtens jetzt gegen SPÄT-Studenten mißbraucht um Geld "abzuzocken"!
Ich bin auch kurz davor, diese Sache von meinem Anwalt überprüfen zu lassen.
Wie sehen die Freaks hier im Forum die Sache?
Habe ich gravierende Denkfehler?
Welche Gründe gibt es, warum eine 30-Jahres-Grenze eingeführt wurde)
Freue mich auf Anregungen und eine Diskussion!
Gruß Maschinenbauer