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welche "tieferen" Bedeutungen haben die "Hinw

Verfasst: 30.07.2012, 11:18
von Pyrmonter
Hallo zusammen,

auf dem Formblatt "Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit - für Krankengeld" (Auszahlschein) sind auf meinem Vordruck noch folgende "Hinweise für die Krankenkasse" aufgedruckt:
- Die Erwerbsfähigkeit des/der Patienten/in ist gefährdet:
- Eine Rehabilitationsmaßnahme erscheint sinnvoll:
- Sozialmedizinische Beratung wird erwünscht:

meine Frage dazu:
Welche "tiefere" Bedeutung haben diese Ankreuzfragen?
Welche Konsequenzen entstehen daraus?

Herzlichen Dank schon mal,
Pyrmonter

Verfasst: 30.07.2012, 14:21
von reallyangry
Hallo Pyrmonter,
auf die Gefahr hin, das mir hier seitens der Krankenkassenmitarbeiter sofort widersprochen wird:
Die "tiefere" Bedeutung dieser Zusatzfragen ist:

Wie bekommen wir dieses Mitglied möglichst schnell aus der Krankengeldzahlung raus

zu "Die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet" bedeutet: Abschieben in die Rentenkasse möglich???

zu"Sozialmedizinische Beratung erwünscht" bedeutet: Was kann unternommen werden, um die Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wieder herzustellen (kann durchaus positiv sein) oder: bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen, d.h. : der MDK schreibt ganz schnell gesund, unter Umständen nach Aktenlage oder nach Termin zur Untersuchung

zu "eine Rehabilitationsmaßnahme" erscheint sinnvoll bedeutet, dass eine 3 wöchger Aufenthalt (evtl. mit Verlängerung) in einer Reha Klinik dich hoffentlich sehr schnell wieder arbeitsfähig macht und daher einer "Facharztbeandlung" über einen längeren Zeitraum vorzuziehen ist.

Und sollte dass nicht der Fall sein, dann ist sehr schnell wieder die Rentenkasse für dich zuständig.

Das ganze hängt natürlich von der Art der Erkrankung ab. Wenn es sich um eine Erkrankung handelt, bei der über eine intensive Behandlung die Chance für eine "Heilung" besteht, dann sind diese Massnahmen eher als positiv zu sehen.

Ist das Erscheinungsbild der Krankheit eher den chronischen Erkrankungen zuzuordnen, dann kann es hier eher um Verschiebung der Leistungen auf andere Sozialversicherungsträger gehen.

Verfasst: 30.07.2012, 18:04
von Krankenkassenfee
Hallo,

da die Bandbreite und Qualität der Kreuze von Ärzten extremen Schwankungen unterlegen ist, haben diese Fragen eigentlich nur ansatzweise Bedeutung.
Da in den meisten Fällen sowieso regelmäßig der MDK draufschaut, sind es eher Hinweise.

Aber es soll ja Kassen geben, die alleine aufgrund des Kreuzchens jemanden nach § 51 Abs.1 SGB V zur Rehaantragstellung auffordern. Ob das bei Gericht dann standhalten würde - da habe ich so meine Zweifel.

Von mir aus müsste das nicht drauf sein.

LG, Fee

Verfasst: 30.07.2012, 18:35
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 01.08.2012, 10:40
von Pyrmonter
Tippe auf eine AOK, stimmt?
es ist die Barmer GEK

Verfasst: 01.08.2012, 19:29
von hedi
Pyrmonter hat geschrieben:
Tippe auf eine AOK, stimmt?
es ist die Barmer GEK
willkommen im Club! Allerdings muss ich sagen, daß ich diese Ankreuzfragen gar nicht auf meinem Auszahlungsschein habe.
Vllt. kommt das noch!