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Wann verfällt eine med. Rehabilitation?

Verfasst: 28.07.2012, 18:31
von schemesch
Es wurde eine med. Rehabilitation genehmigt und der Kunde konnte sie aus persönlichen Gründen noch nicht antreten.
Wann verfällt eine med. Rehabilitation?
Kann diese Zeit auf Antrag verlängert werden?

Verfasst: 28.07.2012, 18:57
von CiceroOWL
Hat der Kunde sich mit der Kasse oder dem RV Träger in Verbindung gesetzt und um einen neuen Termin gebeten für den Antritt der Maßnahme? Wenn nicht gibt es Probleme-Fehlende Mitwirkung -

Gruss

jochen

Verfasst: 08.08.2012, 14:12
von schemesch
Kunde hat sich mit der KK in Verbindung gesetzt, aber da hieß es, dass die Kur innerhalb von 6 Monaten angetreten werden muss.

Kann man diesen Zeitraum nicht verlängern, wenn dringende Gründe vorliegen. (hier persönliche und nicht Aufnahme der Kureinrichtung).

Kann diese Kur nicht später angetreten werden?
Gibt es dazu allgemeine Richtlinien?

Danke für die Infos

Verfasst: 08.08.2012, 19:21
von CiceroOWL
Guten Abend,

das müßte denn schon mit der Kasse klar gemacht erden grundsätzlich kann der Versicherte sich die Kureinrichtung aussuchen, sofern allerdings nicht irgendwelchemediznsichen Gründe dagen sprechen die Kur zeitnah anzutreten.

Verfasst: 08.08.2012, 19:27
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich (beweisen kann ich allerdings z.Zt. nicht), dass nach Bewilligung einer Reha (Kur) - diese innerhalb von sechs Monaten angetreten werden muss, ohne dass es eines erneuten Antrags bedarf. Ob das bei der Rentenversicherung auch so ist, kann ich leider auch nicht sagen. Diese Frist hat meines Wissens nach etwas mit dem Gesundheitszustand insgesamt zu tun, der sich nach sechs Monaten seit der Bewilligung (Begutachtung?) doch stark verändern kann.
Wie gesagt, im meine, das zu in Erinnerung zu haben, deshalb ohne Gewähr.
Gruss
Czauderna