Krankengeldbezug während stationärer Behandlung-Habe Fragen!
Verfasst: 26.07.2012, 19:41
Hallo Forum,
ich bin vom 25.06 (= Aufnahme) bis 14.09 (Entlassung) in stationärer Behandlung.
Die Lohnfortzahlung endet am 05.08.
Die Auszahlungsscheine sollen von der Krankenhausverwaltung an die Krankenkasse gefaxt werden.
Damit ich alles richtig mache:
Wenn ich ab dem 06.08 Anspruch auf Krankengeld habe, würde ich den 1. Auszahlungsschein am 20.08, also 14 Tage später, einreichen und bekomme für 14 Tage Krankengeld überwiesen.
Wie verhält es sich aber mit dem 2. Auszahlungsschein?
Ich werde nach dem Wochenende, also ab dem 17.09, wieder arbeiten gehen, d.h. der Krankengeldbezug endet mit dem Entlassungstermin (14.09).
Sollte ich mir dann am Entlassungstag den 2.Auszahlungsschein ausfüllen lassen oder vorher?
Nachher geht wohl eher nicht, da die Klinik, in der ich bin, 600 km vom Wohnort entfernt ist.
Oder kann das der Arzt zu Hause erledigen?
Wie gesagt: Nach der Entlassung gehe ich wieder arbeiten.
Bin etwas verwirrt.
Und noch etwas:
Muss ich die Krankenkasse davon in Kenntnis setzen, dass nach Entlassung keine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht und ich ab dem 17.09 wieder arbeiten gehe?
Danke.
ich bin vom 25.06 (= Aufnahme) bis 14.09 (Entlassung) in stationärer Behandlung.
Die Lohnfortzahlung endet am 05.08.
Die Auszahlungsscheine sollen von der Krankenhausverwaltung an die Krankenkasse gefaxt werden.
Damit ich alles richtig mache:
Wenn ich ab dem 06.08 Anspruch auf Krankengeld habe, würde ich den 1. Auszahlungsschein am 20.08, also 14 Tage später, einreichen und bekomme für 14 Tage Krankengeld überwiesen.
Wie verhält es sich aber mit dem 2. Auszahlungsschein?
Ich werde nach dem Wochenende, also ab dem 17.09, wieder arbeiten gehen, d.h. der Krankengeldbezug endet mit dem Entlassungstermin (14.09).
Sollte ich mir dann am Entlassungstag den 2.Auszahlungsschein ausfüllen lassen oder vorher?
Nachher geht wohl eher nicht, da die Klinik, in der ich bin, 600 km vom Wohnort entfernt ist.
Oder kann das der Arzt zu Hause erledigen?
Wie gesagt: Nach der Entlassung gehe ich wieder arbeiten.
Bin etwas verwirrt.
Und noch etwas:
Muss ich die Krankenkasse davon in Kenntnis setzen, dass nach Entlassung keine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht und ich ab dem 17.09 wieder arbeiten gehe?
Danke.