Einlagen, fasse auch immer in die Sch..........

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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BEK-Frust
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Einlagen, fasse auch immer in die Sch..........

Beitrag von BEK-Frust » 26.07.2012, 11:04

Hallo,

mein Doc hat mir bereits am 14.6 ein Rezept über sensomotorische Einlagen ausgestellt. Da ich aus der Branche komme weiß ich das über solche Einlagen ein KV gestellt werden muss. Bin mit dieser VO jetzt aber in ein anderes Sanihaus gegangen weil ich meinem ehemaligen AG nicht aufsuchen wollte.

Habe am selben Tag also noch die VO im Sanihaus abgegeben und habe gleich gesagt das ich die Einlagen bis zum Antritt der Reha benötige. Die Mitarbeiterin hatte aber von solche Art von Einlagen keine Ahnung. Was in Sanihäusern oft kein Wunder ist weil dort nur angelernte Kräfte arbeiten die vom med. Hintergründen usw. keinen Plan haben. Aber egal Einlagen werden ja eh vom Fachpersonal hergestellt die eigentlich Ahnung haben sollten.
Habe meine alten Einlagen aber vorsichtshalber mal da gelassen.
Jetzt kommt aber der Hammer. Da ich ohne die Dinger eher schlecht laufen kann habe ich mir meine Einlagen wieder abgeholt. Da wurde mir dann gesagt das es ja eh einfache Einlagen wären und das man keinen KV machen wolle und diese über Weichbettung abgerechnet werden. :shock:
Da sich dann wieder nix tat habe ich mich nochmal erkundigt. Habe dann zu hören bekommen das die falschen Einlagen gekommen sind aber meine schon auf dem Weg sind. Nach 1,5 Wochen bin ich dann nochmal in das Haus gegangen. Der Chef war leicht überfordert. Einlagen waren immer noch nicht da und er versprach sie mir das ich die Mittwoch (gestern) bekommen würde. Muss auch ehrlich sein habe dem die Frist gesetzt. Gestern nachmittag habe ich mir dann die VO wieder abgeholt und bin damit ins nächste Sanihaus gegangen.
Die wollen nun heute einen KV stellen aber ist die VO nicht schon abgelaufen?

Gruß
BEK-Frust

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.07.2012, 12:52

Die Gültigkeit einer Hilfsmittelverordnung beträgt 28 Kalendertage. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Hilfsmittelversorgung innerhalb dieses Zeitraumes nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen wird.
Wenn das neue San. Haus nun erst anfängt und die VO vom 14.06. ist dann ist die Gültigkeit abgelaufen.

BEK-Frust
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Beitrag von BEK-Frust » 26.07.2012, 13:53

Danke für die Antwort broemmel,

irgendwie war mir das auch noch so in Erinnerung. Dann werde ich mir wohl Montag erstmal ein neue VO besorgen dürfen und dann bleibt nur zu hoffen das meine Kasse schnell reagiert damit ich die Einlagen eine Woche später habe.

Ist das ein Mist.

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